Kiwu als außergewöhnl. Belastung i.S. EStG

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Bir04
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Kiwu als außergewöhnl. Belastung i.S. EStG

Beitrag von Bir04 »

Moin, Ihr Lieben,

hab da grad einen Beitrag gelesen zu obigem Thema.
weiß jmd. wie das bei unverheirateten Paaren behandelt wird?
Wir machen grade eine KIWU-Behdlg. durch u. hatten
durchaus vor, sie als außergewöhnliche Belastung zur nächsten Einkommensteuer
geltend zu machen!
Und weiß jmd., wann die Ehe geschlossen sein muß, um die Bedingung zu erfülllen?
Wir wollten nächstes jahr heiraten...

Wär schön, wenn uns jmd. auf die Sprünge helfen kann!

LG. Birgitta.
Julia04
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Beitrag von Julia04 »

Da könntest du evtl schlecht Karten haben, siehe aus Ratgeber Recht:

"Wenn Sie sich Kinder wünschen, aber Ihre Bemühungen nicht so recht von Erfolg gekrönt sein sollten, bietet die Ehe einen weiteren Steuervorteil: Das Finanzgericht Münster entschied, dass eine unverheiratete Frau die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht von der Steuer absetzen darf. Sie hatte Kosten von rund 7000 Euro für eine In-Vitro-Befruchtung als „außergewöhnliche Belastung“ in ihrer Steuererklärung vermerkt. Das Gericht entschied: Ungewollte Kinderlosigkeit stellt zwar eine Krankheit dar, aber nur bei verheirateten Frauen handelt es sich um eine Zwangslage, deren Linderung steuerlich begünstigt werden kann. Mit der Eheschließung hat sich die verheiratete Frau für die Geburt von Kindern entschieden. Eine unverheiratete Frau hat daher bewusst auf den Schutz verzichtet, den das Grundgesetz der Ehe gewährt.
(Aktenzeichen: FG Münster 12 K 6611/01 E.)"
--
1. IVF August 04 - leider ohne Erfolg
2. IVF Nov 04 - Tick, Trick und Track an Bord - wieder kein Erfolg
1. Kryo Dez 04 - wieder ohne Erfolg
3. IVF Feb 05 - kein Erfolg
2. Kryo Mai 05 - Transfer am 14.5.2005 - Zwottel und Hörbe - wieder kein Erfolg
3. Kryp Juni 05 - leider auch nichts
am 19. September Termin bei Frau Dr. Reichel -alle Werte sind OK
im Januar startet Versuch Nummer 4
Bir04
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Beitrag von Bir04 »

Hallo, Julia,

danke für die schnelle Antwort,
weißt Du mehr?
also, ich meine,
wie sieht es aus, wenn wir Anf. nächsten Jahres heiraten, u.
die Rg. für den Kiwu in der nächsten Steuererklärung abgeben.
Denn die kommt wahrscheinlich erst im nächsten Jahr, da
wir sowieso komplett Selbstzahler sind...
Wär einfach ganz nett, wenigstens ein bißchen was zurückzubekommen...

Lg. Birgitta.
Julia04
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Beitrag von Julia04 »

ich kann dir leider auch nicht mehr sagen... ich konte mcih nur erinnern letztens Mal was über so ein Urteil gehört zu haben und mal schnell gegoogelt und bin auch schnell fündig geworden.
Vielleicht gibt es auch noch andere Urteile dazu???
--
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atonne
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Beitrag von atonne »

Hallo, Birgitta,

ich denke, entscheidend ist das Rechnungsdatum, egal, wann ihr die KIWU-Behandlung durchgeführt habt.
Kommt die Rechnung also im nächsten Jahr, müßtet ihr sie auch absetzen können.


Viele Grüße, AT
Bir04
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Beitrag von Bir04 »

Hallo, Atonne,

puh, das ist ja mal ne gute nachricht!

eigentlich wollte ich unbedingt die RG dieses jahr haben, weil ich soviel Steuern zahlen mußte,
aber das wird wahrscheinlich sowieso nix u. dann hat das ja auch sein Gutes.

Ich glaub sogar, daß normalerweise das Überweisungsdatum entscheidend ist, bin aber nicht sicher...

naja, wir zahlen ohnehin soviel, u. optimal läufts nie,
also abwarten...

LG. Birgitta.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Liebe Brigitta,

als Unverheiratete könnt Ihr erstmal leider nichts absetzen. Wenn Ihr für dieses Jahr noch sowas absetzen wollt, müßtet Ihr bis 30. November 2004 heiraten.

Wie das bei Rechnungen ist, die in 2005 verschickt werden, aber für eine Sache sind, die in 2004 stattfand - ich meine, per Gesetz müßten die dem Jahr 2004 zugeordnet werden. Aber die Finanzbeamten schauen sich das oft gar nicht so genau an und deshalb kann man Glück haben, daß es doch durchkommt. Wenn Ihr ganz sicher gehen wollt, bittet Eure KiWu-Praxis, das nicht so eindeutig drauf zu schreiben, daß es schon für 2004 ist.

Wenn Du es noch genauer wissen willst, frage JBB. Sie kennt sich mit diesen Dingen noch besser aus. Im Kosten-Forum wurden rund um die Problematik Steuererklärung auch schon interessante Dinge gepostet.

Viele Grüße, Rebella
Liebe Grüße, Rebella
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Bir04
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Registriert: 14 Mai 2004 22:13

Beitrag von Bir04 »

hallo, Rebella,

danke für Deine Antwort,
muß das alles erstmal ein bißchen verarbeiten u. dann werd ich JBB nochmal kontaktieren.
Bin gestern ziemlich aus allen Wolken gefallen, als ich die Bedingung "verheiratet" gelesen hab. DAmit hatte ich überhaupt nicht gerechnet, bißchen blauäugig wahrscheinlich, aber man kann ja nicht an alles denken...

Der Tip mit der Rg. ist allerdings gut, die scheinen in unserer Klinik auc h sehr kooperativ zu sein, daher könnten wir das auf jeden Fall versuchen.

erstmal schönen Dank u. einen guten TAg!

LG. BIrgitta.
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