die erste Idee des WISO-Beitrages ist es, Paare vorzustellen, die deshalb Nachteile haben, weil der Bundesausschuß die Richtlinie noch nicht an das BSG-Urteil angepaßt hat.
Bisher habe ich ja nur die Quasi-Zusage von Dir, Gitta.

Sollten sich keine Paare finden, dann stellt sich die Frage, ob der Beitrag ausgedehnt werden soll, was ich auch schon dem ZDF-Redakteur vorgeschlagen habe. Eventuell lassen sich so weitere Paare finden. Vielleicht wird dadurch aber die ursprüngliche Fragestellung verwässert und sicher reicht dann auch die Sendezeit nicht.
Die Ausdehnung der Problemstellung wäre wie folgt möglich:
1) Paare mit der Kombination: Er-Alleinverursacher-gesetzlich, Sie-"gesund"-privat. Die Probleme dieser Kombination hängen aber nicht unmittelbar mit dem Bundesausschuß zusammen, sondern auch mit gesetzlichen Regelungen.
2) Vorschriften des § 27a SGB V in Frage stellen
a) Frauen 40+ (Genehmigung nur in Einzelfällen)
b) Fremdsperma (keine Kostenübernahme durch die Kassen)
c) Unverheiratete (keine Kostenübernahme durch die Kassen)
d) Eizellspende (in D nicht erlaubt und keine Kostenübernahme durch die Kassen)
Die Probleme 2a bis 2d haben aber nichts mit der schleppenden Bearbeitung durch den Bundesauschuß zu tun, sondern hängen mit der Formulierung des § 27a durch den Gesetzgeber zusammen.
Viele Grüße. Andreas