Antwort von Caspers-Merk: Ran an die KK!!!

Aktionen, (Leser-) Briefe, TV-Beiträge als Downloads, etc.
Benutzeravatar
leokadia
Rang0
Rang0
Beiträge: 91
Registriert: 20 Dez 2002 20:55

Beitrag von leokadia »

Hmmmm,
na da bin ich ja mal gespannt. Ab nächster Wocher werde ich der Sachbearbeiterin meiner KK mal kräftigst auf die Füsse treten. Mal hören ob sie schon etwas neues weiss, was meine KK angeht. Bei dem letzten Telefonat sagte sie mir, dass die wenigen Kolleginnen und Kollegen enorm viel damit zu tun haben, alleine die 10 € Praxisgebühren zu organisieren und es deshalb sein könne, dass es mit der Reform in Sachen Repro bei denen dauern könne, bis es umgesetzt wird. Nicht mal aus aus Kulanz oder Einsicht, sondern eben vielmehr, weil sie es von der Anzahl der dort arbeitenden Leute gar nicht hinbekommen. Mit viel Glück rechnen sie also zumindestens die ersten ca drei Monate noch ab... Na. lassen wir uns mal überraschen

Liebe Grüsse und ein schönes Wochenende, Leo
Andreas
Rang4
Rang4
Beiträge: 5391
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Andreas »

Hi Leo,

ob aus Kulanz oder Überlastung: Hauptsache es wird weiterhin nach altem Recht abgerechnet.

Viele Grüße. Andreas
Benutzeravatar
leokadia
Rang0
Rang0
Beiträge: 91
Registriert: 20 Dez 2002 20:55

Beitrag von leokadia »

Ich habe heute eine Antwort vom Bundesverband der BKK´s bekommen und zwar mit folgendem Inhalt:

Beschränkung des Anspruchs auf Leistungen der Künstlichen Befruchtung durch das GKV-Modernisierungsgesetz;


Ihr Schreiben vom 30.10.2003


Sehr geehrte Frau XXX,



aufgrund der zurzeit täglich hier eingehenden Zuschriften ist uns bewusst, wie viel persönliche Betroffenheit hinter jedem Einzelfall steckt. Wegen der Vielzahl der Zuschriften ist es uns aber leider nicht möglich, zu den in Ihrem o.a. Schreiben aufgeführten Problemen im Einzelnen Stellung zu nehmen. Soweit Ihrem Schreiben gezielte Anträge zu entnehmen sind, sind wir zu einer Entscheidung nicht befugt. Über Leistungen entscheiden die Krankenkassen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit. Gegen Entscheidungen der Krankenkasse sind Widersprüche und Klagen im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit möglich, wobei es Fristen zu beachten gilt. Soweit Sie sich schon an Ihre Krankenkasse gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie von dort über Ihre Leistungsansprüche entsprechend in Kenntnis gesetzt wurden.Falls aus Ihrem Schreiben der Name Ihrer Krankenkassehervorgeht, werden wir Ihre Zuschrift an Ihre zuständige Krankenkasse weiterleiten.



Im Übrigen weisen wir abschließend darauf hin, dass einzelne Detailregelungen zur Umsetzung der Vom Gesetzgeber vorgenommenen Einschränkungen des Leistungsumfangs der künstlichen Befruchtung zu Kassenlasten derzeit noch von den zuständigen Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen diskutiert werden. Einzelheiten zu den vom Gesetzgeber vorgenommenen Einschränkungen setzen wir aufgrund Ihrer Zuschrift als bekannt voraus. Für unser formelles Antwortschriben bitten wir mit Rücksicht auf die eingangs geschilderte Ausgangssituation um Verständnis.



Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Leistungen


Dr. Ute Simon


Jetzt bin ich eigentlich genau so schlau wie vorher. Heisst das nun, dass meine Krankenkasse die Möglichkeit hätte in Eigenverantwortung darüber zu entscheiden meinen Antrag auf Kostenzusage für die verbleibenden Versuche für mich positiv zu entscheiden? Irgendwie ist das ja auch nur wischi waschi und es geht aus dem Schreiben nicht mal ansatzweise hervor, ob und wie der Spitzenverband der Bkk sich da in unserem Sinne einsetzt oder nicht.


Lieb grüsst Leo
Andreas
Rang4
Rang4
Beiträge: 5391
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Andreas »

Hi Leo,

diese Antwort bekam ich auch. Inhaltlich nicht sehr konkret. Über den ersten Satz habe ich mich aber gefreut: "..., aufgrund der zurzeit täglich hier eingehenden Zuschriften ist uns bewusst, wie viel persönliche Betroffenheit hinter jedem Einzelfall steckt."

Der Brief hilft uns nicht weiter. Wir müssen abwarten.

Viele Grüße. Andreas
Antworten

Zurück zu „Gesundheitsreform und Versorgungsstrukturgesetz“