Embryonenschutz Gesetz

rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hallo Birgit,

nach dieser Definition zum Thema Befruchtung müsste aber eine Auswahl oder das Verwerfen oder Einfrieren 47 Stunden nach dem Beginn der Befruchtung noch möglich sein. Ist es aber anscheinend nicht.

Danke, daß Du hier noch mal eine Reihe von Fehldefinitionen angeführt hast, die oft verwendet werden. Danke auch für die genauere Darstellung zum Thema Chimäre. Ich sehe das nämlich durchaus positiv, wenn man so eine Technik z.B. bei der Eizellspende verwendet. (Möchte allerdings dazu sagen, daß ich mich mit dem Thema noch nicht so intensiv beschäftigt habe und erstmal keine Aussagen zu Erfolgsquoten und Fehlbildungsraten bei dieser Technik treffen kann.) Wenn dagegen von einer Vermischung mit einem Tier gesprochen wird, bekommt das Ganze so einen negativen Touch, daß durchaus sinnvolle Ansätze von vornherein abgelehnt werden.

Viele Grüße, Rebella
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Birgit~
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Eschgesetz und neue Definitionsprobleme

Beitrag von Birgit~ »

Hallo,

es gibt ein sehr interessantes Interview zum Thema Eschg. mit Prof. Jens Reich ( Molekularbiologe u. Mitglied i. nat. Ethikrat ),

dabei wird deutlich, daß durch neue Erkenntnisse in der Stammzellforschung die Zuordnungen Totipotenz <-> Pluripotenz überdacht werden sollten , weil sich sonst eine Art Doppelmoral ergäbe:
Herr Professor Reich, brauchen wir ein neues Embryonenschutzgesetz?

Jens Reich: Eine Novellierung ist wahrscheinlich nötig, weil sich einige Unvollkommenheiten mittlerweile herausgestellt haben.

Welche?

Reich: Ich denke da an den Begriff der Totipotenz: Ich bin der Meinung, er ist zunehmend nicht mehr haltbar oder nur noch mit Hilfskonstruktionen zu halten. Totipotenz ist im Labor manipulierbar. Sie lässt sich abschalten, sie lässt sich aber auch wieder anschalten. Ich denke daher, dass man eine andere Definition der Entität, die absoluten Schutz genießen soll, für das Gesetz finden muss. Doch das ist nicht ganz einfach. Ich bin kein Jurist, aber ich bin der Meinung, dass der Begriff der Totipotenz nicht mehr das leistet, was er leisten soll.

Konkrete Handlungen verbieten

Embryonale Stammzellen gelten bisher noch als pluripotent, sodass importierte Stammzellen nicht unter das Embryonenschutzgesetz fallen. Wenn der Begriff der Totipotenz nicht mehr sicher ist, muss dann die Forschung an importierten menschlichen embryonalen Stammzellen verboten werden?

mehr dazu unter: http://www.wissenschaft-online.de/artikel/701488
ergänzend dazu aktueller Bericht von heute in der Netzeitung:
Sechzehn Menschen geklont
12. Feb 09:54

Durchbruch für das therapeutische Klonen: Koreanische Wissenschaftler haben menschliche Stammzellen gewonnen – aus eigens dazu geklonten Embryonen.

Ein südkoreanisches Forscherteam hat aus den Zellen von sechzehn Frauen insgesamt dreißig Klonembryonen erzeugt. Erstmals gelang es den Forschern, die menschlichen Klone bis zu einem Stadium wachsen zu lassen, in dem sie pluripotente Stammzellen entnehmen konnten. Mithilfe dieser Zellen könnten zukünftig möglicherweise Krankheiten wie Diabetes, Parkinson oder Multiple Sklerose behandelt werden.

http://www.netzeitung.de/spezial/gentechnik/273008.html
Am Artikel wird das Problem deutlich : Überschrift 16 Menschen - > dann sind es geklonte Embryonen - > später werden den vormals totipotenten E.(?) pluripotente Stammzellen entnommen...



Grüsse,

Birgit
anke-martin
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Menschliches Embryo geklont

Beitrag von anke-martin »

Menschliches Embryo geklont
Südkoreanische Forscher klonen für die Medizin


Washington/Seoul – Weltweite Premiere: Erstmals klonten Forscher einen menschlichen Embryo und gewannen daraus Stammzellen für die Herstellung von neuem Gewebe. Freitag wird die Arbeit in Seattle der Presse vorgestellt.
Für diesen Klon-Vorgang entnahmen die Forscher das Erbmaterial einer Frau und setzten es in eine ihrer Eizellen ein. Daraus habe sich ein Embryo entwickelt, der in einem frühen Stadium zerstört wurde, um ihm Stammzellen zu entnehmen. Diese haben sich im Labor bereits zu Vorläuferzellen verschiedener Gewebe entwickelt.

„Unsere Methode öffnet eine Tür, um diese besonders entwickleten Zellen in der Transplantationsmedizin zu nutzen", erklärt der Tiermediziner Woo Suk Hwang von der Seouler Nationaluniversität. Diese Methode wird auch therapeutisches Klonen genannt (mehr Infos dazu, im Info-Kasten rechts!).

Dadurch sollen in aller Welt Stammzellen gewonnen werden, die zur Heilung schwer kranker Menschen eingesetzt werden können. Hoffnungen besteht für Krankheiten wie Alzheimer und andere Demenzerkrankungen, sowie für zerstörtes Herzmuskelgewebe. In Deutschland sind solche Forschungen übrigens durch das Embryonenschutzgesetz verboten.



Therapeutisches Klonen

Die ersten Schritte für das Klonen zu medizinischen Zwecken und für die Herstellung eines Klonbabys sind dieselben:
Eine Eizelle wird entkernt und stattdessen das Erbmaterial einer Körperzelle eingesetzt. Es entsteht eine Zelle, die sich zu einem Embryo weiterentwickelt. Wird der Embryo in eine Frau eingesetzt, um zu einem Baby heranzuwachsen, spricht man vom REPRODUKTIVEN KLONEN.

Diese Methode hatten schottische Forscher entwickelt, was zum Klonschaf Dolly führte. Trotz mehrere Ankündigungen gibt es bislang keinen Nachweis für die Existenz eines Klonbabys.

Beim THERAPEUTISCHEN KLONEN möchten die Forscher dagegen aus dem Embryo Stammzellen gewinnen. Der Embryo wird hierbei allein zu Therapiezwecken erzeugt und zerstört. Ziel ist es, neues Gewebe mit dem Erbgut eines Patienten zu züchten, das nicht vom Immunsystem abgestoßen wird.

Daher wird das Erbmaterial aus gesunden Zellen des Patienten in eine entkernte Eizelle gespritzt. Diese teilt sich mehrfach. Nach einigen Tagen werden daraus Stammzellen entnommen.

Die Stammzellen sollen so programmiert werden, dass sie verschiedene Gewebearten wie Herzmuskeln oder Nerven bilden. Das ist in Tierversuchen bereits schon länger gelungen. Helfen soll dies beispielsweise einmal Parkinson- oder Alzheimerpatienten.

Südkoreanische Forscher haben nun einen menschlichen Embryo geklont, ihn zu einem frühen Stadium (Blastozyste) heranwachsen lassen und Stammzellen daraus entnommen.

Die rechtlichen Regelungen zu diesem therapeutischen Klonen sind international sehr unterschiedlich: Während das Verfahren in Großbritannien ausdrücklich erlaubt ist, ist in Deutschland jedes Klonen menschlicher Embryonen verboten.


Quelle: http://www.express.de/servlet/Satellite ... 5992901053

Die Nachricht hab ich entdeckt und es war mir ein Bedürfnis Euch allen mitzuteilen - jetzt werden wir es noch schwerer haben, da die drohenden Zeigefinger sicher noch grösser werden!!!!!!!!
anke und martin

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Birgit~
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Beitrag von Birgit~ »

@ Rebella, Martin u. Interessierte,

noch mal zum Problem Definition d. Befruchtung :

selbst Prof. Wilfried Härle - “evang. Meinungsführer bei Fragen mit Blick auf menschliches Leben.“ - gibt zu, daß ein genauer Zeitpunkt nicht definierbar ist, sondern ein Prozess stattfindet ( ...und die Konsequenz ist.. ??)
Wann beginnt nach evangelischer Auffassung der unbedingte Schutz des ungeborenen Kindes?

Hier ist zu unterscheiden zwischen Kirchenleitung und der Theologie. Der Rat der EKD und sein Vorsitzender sind seit langem und eindeutig der Auffassung, dass dem ungeborenen Kind von Anfang an Menschenwürde und ungeteilter Schutz zukommen. Sie sagt aber, dass angesichts eines ungeborenen Kindes mitunter das Leben und die Gesundheit der Mutter oder das Familiensystem so infrage gestellt werden, dass ein tragischer Konflikt entstehen kann, der zur einen oder anderen Seite eine Auflösung erfordert.

Eine Gruppe von Theologen hält die Grundposition der EKD für überzogen. Sie will den Lebensschutz bei der Einnistung, der Nidation, beginnen oder graduell ansteigen lassen bis zur Geburt. Ein Teil davon will den Lebensschutz nur dann beginnen lassen, wenn die Möglichkeit besteht, dass aus den menschlichen Zellen ein geborener, voll entwickelter Mensch wird.

Was spricht dagegen, den Beginn des Menschseins offen zu lassen?

Den exakten Augenblick zu benennen, das ist wohl, wenn man die biologischen Fakten ernst nimmt, nicht möglich. Wäre schon das Eindringen des Spermiums in das Plasma der Eizelle als Beginn des Lebens zu bezeichnen, wären alle eingefrorenen Vorkerne schon menschliche Embryonen. Das sind sie aber tatsächlich – und begründbar – nicht. Der Beginn des menschlichen Lebens ist der in einer kleinen Zeitspanne ablaufende Prozess, in dem das neue Genom sich zusammenfindet und die erste Teilung abläuft, wo ein eigenes menschliches Wesen sich zu entwickeln beginnt. Dabei halte ich die Formulierung des Bundesverfassungsgerichtes für unübertrefflich, von Anfang an entwickele sich der menschliche Embryo als Mensch und nicht zum Menschen.

Wir kommen aber nicht ohne eine Festlegung des Lebensbeginns aus, aus rechtlichen Gründen und wegen der medizinischen Verständigung, ob eine Schwangerschaft besteht und ob ein eigenständiges menschliches Wesen existiert, das Rechte hat.
Quelle: http://www.rheinischer-merkur.de/aktuel ... 40704.html
wegen der oben erwähnten neuen Möglichkeiten - nun doch menschliche Embryonen zu klonen - kann natürlich wie Martin schon schrieb, die Haltung gegenüber der Repromedizin kritischer werden - andererseits gibt es auch sehr viele von schlimmen Krankheiten Betroffene, die auf neue Therapien hoffen ( bei der aktuellen PID-Umfrage sieht man, wie sehr allgemein die wissenschaftl. Möglichkeiten überschätzt werden) und nicht zuletzt sieht man am Interview mit Prof. Reich, daß durch neueste Forschung vermeintlich unumstössliche Erkenntnisse auf denen auch unser Eschg beruht, widerlegt werden könnten.

Viele Grüsse,

Birgit
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Interessanter Mensch, dieser Jens Reich. Ich freue mich, daß es auch solche Mitglieder im Nationalen Ethikrat gibt.

Das mit den pluripotenten Zellen habe ich nicht ganz verstanden. Im Text steht im Zusammenhang mit importierten embryonalen Stammzellen: ?pluripotent, da ihnen das volle Entwicklungspotenzial fehlt?. Heißt das, diese können nicht mehr zum Menschen, jedoch aber zu einem Organ werden? Was wurde mit diesen importierten Stammzellen vorher gemacht, daß sie nur noch pluripotent sind?
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Birgit~
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Beitrag von Birgit~ »

Rebella,

Noch gilt vermutlich dies:

Totipotenz
Erst nach dem 8-zell-Stadium ( 3. Tag) liegt keine Totipotenz mehr vor = bis dahhin könnte aus jeder einzelnen Zellen ein " ganzer" Mensch werden.
Bei der (laut Eschg verbotenen PID) wird eine solche Zelle zur Untersuchung der genetischen Eigenschaften entnommen
Pluripotenz
Embryo hat sich zur Blastozyste weiterentwickelt die Zellen im innern sind Stammzellen = Pluripotenz,
Pluripotente Zellen können sich nicht mehr in alle, aber in sehr viele verschiedene Zellarten ausdifferenzieren. Selbst beim Erwachsenen gibt es im Gehirn und im Knochenmark noch Stammzellen, die sehr wandlungsfähig sind und daher als pluripotent gelten.
Embryonale Stammzellen
Embryonale Stammzellen werden aus der inneren Zellmasse der Blastozyste gewonnen. Der Embryo stirbt bei der Entnahme dieser Zellen.

Anschauliche Grafik dazu http://www.netzeitung.de/servlets/page?section=365


Stammzellenimportgesetz
Im Moment dürfen in D Stammzellen die von ausländischen Embryonen ( IVF)stammen, für Forschungzwecke verwendet werden, trotz Eschgesetz, denn das bei uns geschütze Stadium haben sie im Ausland durchlaufen, bevor die Stammzellen entnommen wurden.
-> http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... e/002.html


Stammzellgesetz : http://www.bmbf.de/pub/stammzellgesetz.pdf

Begründung d. Gesetzes: http://www.cdu.de/genetik/02_%2028_02st ... endung.pdf



Da sich aus diesen ausländischen embryonalen Stammzellen ( die ja auch mal Teil v.Embryonen waren) kein Mensch mehr entwickeln kann, erlaubt man das halt erst mal - jährlich muss dann im Bundestag berichtet werden - dann wird neu überlegt...

daher sprechen manche auch von Doppelmoral ...

inzwischen konnten deutsche Forscher ( Schöler / in Amerika)bei Mäusen schon den Vorgang umkehren - Keimzellen aus Stammzellen bilden - also künstlich – tolle Grafik: http://www.zeit.de/2003/20/ovolat_grafik , demnach kann man eignetlich nicht mehr so scharf trennen, ob es sich um pluri-oder totipotene Zellen handelt ( ausführlicher Artikel http://www.zeit.de/2003/20/Stammzellen)

jetzt ist auch das Klonen von menschlichen Embryonen möglich - d. h. es ist keine Befruchtung mehr nötig wie bei IVF, sondern man "setzt" einen Zellkern ( von einer Körperzelle) in eine entkernte Eizelle und bringt sie dazu sich solang zu teilen, bis man diese Stammzellen entnehmen kann, an denen die Wissenschaft so grosses Interesse hat.
Vermutlich ( hoffentlich) wollte man keine Entwicklung bis zur Geburt anstreben siehe Klonschaf Dolly ( aber der Anfang ist gemacht ...)

in einem Fall würde man von therapeutischem Klonen
im anderen vom reproduktiven Klonen sprechen.
dadurch wird vieles in Frage gestellt - wissenschaftlich und ethisch - Missbrauch und Chancen ...Einmaligkeit und Schutzwürdigkeit von menschlichen Embryonen...

dumm gelaufen für die ( international) Politiker, weil die sich nach Nichtentscheidung für dieses Jahr erst wieder 2005 treffen wollen , um sich über ein weltweites Klonverbot zu einigen...nicht alle sind gegen therapeutisches Klonen...

www.netzeitung.de hat das Dilemma ganz gut dargestellt:
Heute sind die kleinen menschlichen Zellhaufen in der Diskussion, weil man mit ihnen zweierlei machen kann:

Erstens: Man kann sie, wenn sie nach der Retorten-Methode «gezeugt» werden, vor der Einpflanzung (Implantation) in die Gebärmutter einem Test auf mögliche Gendefekte unterziehen. Diese Präimplantationsdiagnostik“ (PID) könnte, so fürchten ihre Kritiker, so ausgeweitet werden, dass nur 100-prozentig «gesunden» Embryonen eine Lebenschance gegeben würde. Diese «Selektion» könnte sich dann theoretisch sogar auf bestimmte Merkmale wie Haarfarbe oder Intelligenz ausweiten lassen. PID wird in vielen Ländern bereits praktiziert, allerdings nicht so «routinemäßig», wie ihre Befürworter oft ins Feld führen. Das Lieblingsbeispiel sind die Niederlande. Doch auch dort führt nur ein Krankenhaus PID durch, und alle Anträge werden von einer ethisch-wissenschaftlichen Kommission geprüft.

Zweitens
: Man kann Embryonen als bloße Zelllieferanten für eine allerdings sehr aussichtsreiche Forschung benutzen. Die Zellen des Embryos haben das Potenzial, sich zu allen möglichen Zelltypen zu entwickeln. Bisher sind weltweit drei Forschergruppen (in den USA, Israel und Australien) in der Lage, die Zellen im Labor zu kultivieren und zu vermehren. Aus ihnen könnte irgendwann Ersatzgewebe zur Therapie von Krankheiten gezüchtet werden, bei denen im erwachsenen Körper genau diese Gewebe versagen. Parkinson wäre ein Beispiel. Der Bonner Neurobiologe Oliver Brüstle will mit embryonalen Stammzellen eine Therapie gegen Multiple Sklerose entwickeln. Bei Ratten ist ihm dies bereits gelungen.

Kinder der Retorten-Technik

Beide Probleme sind «Kinder» der Retortenbaby-Technik. Sie erzeugt sowohl die Embryonen, die man außerhalb des Mutterleibes auf Erbschädigungen testen kann, als auch jene überzähligen Embryonen, die faktisch nie eine Chance haben werden, sich zu einem Menschen zu entwickeln, weil sie eben überzählig sind und nie in eine Gebärmutter eingepflanzt werden. In beiden Fällen geht es darum, dass Embryonen werdendes Leben sind und damit vom Embryonenschutzgesetz ebenso wie von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes geschützt. De facto allerdings, das zeigt die Abtreibungspraxis, ist dieser Schutz auch bei normal gezeugten Embryonen kaum vorhanden. Auch ein Verhütungsmittel wie die Spirale verhindert das Weiterleben eines bereits wachsenden Embryos, indem es die Einnistung in die Gebärmutterwand verhindert.

Die Befürworter der neuen Techniken führen vor allem zwei Argumente ins Feld: Warum die PID verbieten, wenn die Pränataldiagnostik, also Fruchtwasseruntersuchungen bei Schwangeren schon längst faktisch zur Auslese der Nachkommen genutzt wird? Und warum die embryonale Stammzellforschung verbieten, wenn die Embryonen ansonsten ohnehin vernichtet würden, mit ihrer Hilfe aber möglicherweise Krankheiten geheilt werden können? Auch hier wird das Grundgesetz ins Feld geführt: Kranken, erwachsenen Menschen mit einem bereits entwickelten Bewusstsein solche Therapien vorzuenthalten wäre gegen die Würde des Menschen und sein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.


Unter www.zeit.de sind heute als Reaktion schon 2 Kommentare erschienen.

LG Birgit
Ruxi
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Beitrag von Ruxi »

Hallo,

Wie immer bringt uns Birgit sehr interessante Sachen zu lesen.Dafür umarme ich sie.
Ich verstehe immer noch nicht warum es eigentlich so schwer zu verstehen ist dass viele Erfindungen der Wissenschaft und Technik dem Leben, der Menschen helfen, warum klammern sich die Leute so sehr an Zellen und geben lebender Menschen kein Recht, keine Chance.
Wegen so kleiner Sache wird so vieles verboten. Ob man nun auch Haarfarbe bestimmen kann oder Geschlecht (bin mir nicht wirklich sicher ob das wirklich möglich ist) ist wirklich kein großes Problem.
Das mit dem Geschlecht ist auch wichtig: erstens gibt es Krankheiten die durch einen Geschlecht geerbt sind und die muß man auch ausschließen (z.B Hämophilie -von Mutter zur Sohn).
Es gibt auch das Problem in viele Regionen gibt es in manche Zeiten viel mehr Personen von einem Geschlecht als andere und das bringt zur Probleme bei der "Paarung" und nicht nur. Durch Krieg bleiben die Männer aus, was machen die Frauen dann alleine? Das Gleichgewicht der Geschlechter hat auch sein Sinn für die Umwelt.
Bei uns im Land z.B sind viele Frauen unverheiratet geblieben weil es zu wenige Männer gibt. Sollen die auswandern um Männer zu suchen.
Manche Tiere lösen das aus indem sie ihren Geschlecht wandeln.
Man stolperst immer auf Kleinigkeiten und vergisst dabei die wichtige Sachen.
Ich würde jedem der sich an dieses Unsinn mit der Würde der Zellen klammert die Frage stellen:
Sie haben ein krankes Kind (Krebs oder eine andere Krankheit die zum Tod oder zur Qual führt) und durch neue Verfahren in denen man Stammzellen benützt oder Embryos von Organe sogar könnte man das Kind retten und heilen. Was würden Sie wählen : das Leben des Kindes oder die der Zellen? Wessen Würde ist Ihnen dann wichtiger?
Würde jemand antworten das Kind soll sterben oder sich quälen und die Zellen leben?

Eine wütende,verzweifelte Ruxi die solche Art Menschen hasst weil sie das gesunde, normale Leben verweigern für eine Utopie.
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Birgit~
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Beitrag von Birgit~ »

Liebe Ruxi,
ich verstehe gut, was Du meinst und einiges sehe ich ähnlich wie Du finde es übertrieben, nur die eine Position, welche Missbrauchsgefahren betont, in den Vordergrund zu stellen wie „ Selektionstreben, Diskriminierung v. Behinderung, Machbarkeitswahn, Kinder nach Mass,...und finde auch nicht, daß andere europäische Länder „ moralisch tieferstehen“, außerdem wir leben in Europa ( Eugenikprogramm seit 1976 auf Zypern, wg Thalassämie, PID in Nachbarländern, usw..), durch aktuelle Umfragen/ Studien wurden die wichtigsten dieser Befürchtungen , Unterstellungen entkräftet.

Wegen unserer Geschichte wird immer ein besonderer Bezug in solchen Fragen bestehen bleiben – trotzdem kann ich vieles in d. Ethikdiskussion auch nicht nicht nachvollziehen, weil dabei vielfach mit zweierlei Mass gemessen wird und ich dies für mich als Doppelmoral einordne.

Bei IVF in D dürfen keine überzähligen Embryonen entstehen, sonst wird das streng bestraft – aber Stammzellen die ausländischen, überzähligen Embryonen entstammen, dürfen importiert werden.
Damit die D mit der Stammzellgewinnung ( " Embryonenverbrauch" = Blastos gehen dabei zugrunde ) nichts ursächlich zu tun haben, keine Nachfrage verursachen, hat man einen Stichtag festgesetzt.
Da es um die Möglichkeit geht, Krankheiten zu behandeln und die laut Grundgesetz verankerte Freiheit für Forschung u. Wissenschaft - wird abgewogen – relativiert - >“ praktische Konkordanz“


Zitate aus der Begründung des Gesetzes:
„Die Einfuhr von embryonalen Stammzellen und die Forschung an ihnen ist nach geltendem deutschem Recht zulässig. Strafbar nach deutschem Recht ist die Einfuhr nur dann, wenn mit ihr eine Anstiftung oder Beihilfe zum Verbrauch von Embryonen im Ausland einhergeht.

Forschung an embryonalen Stammzellen und deren Einfuhr zu diesem Zweck fallen in den Schutzbereich der in Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes vorbehaltlos garantierten Freiheit von Wissenschaft und Forschung, deren Schranken sich nur aus der Verfassung selbst ergeben können. Diesem Grundrecht stehen bei der Stammzellforschung im Gegensatz zur Forschung an Embryonen keine unmittelbar kollidierenden Grundrechte von Embryonen gegenüber, welche eine Einschränkung der Ausübung des Grundrechtes der Freiheit von Wissenschaft und Forschung erlaubten.

Die Ausübung des Grundrechts des Artikels 5 Abs. 3 GG kann aber auch beschränkt werden, um mittelbaren Gefährdungen anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtsgüter vorzubeugen und um die Einheit der
Verfassung und der von ihr geschützten Rechtsgüter zu wahren.

Soweit unterschiedliche verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter miteinander in Konflikt geraten, ist ein solcher Konflikt nach Maßgabe der grundgesetzlichen Werteordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses Rechts- und Wertesystems durch Verfassungsauslegung im Wege einer konkreten Abwägung zu lösen mit dem Ziel, jedem der miteinander in Streit stehenden Verfassungsgüter zu möglichst weitgehender Geltung zu verhelfen („praktische Konkordanz“).

In ethischer Hinsicht können embryonale Stammzellen nicht wie jedes andere menschliche biologische Material angesehen werden. Das Gesetz trägt vielmehr der Tatsache Rechnung,dass zur Gewinnung embryonaler Stammzellen Embryonen verbraucht werden müssen.

Das Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber, die Menschenwürde und das Recht auf Leben als Fundament unserer Rechts- und Werteordnung zu achten und zu schützen. Die Ausgestaltung dieser sich aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes ergebenden staatlichen Schutzpflicht unter Abwägung möglicherweise kollidierender Werte obliegt dem Gesetzgeber.“

„Es ist eine gesetzliche Regelung zu treffen, die einerseits nicht in rechtlichem und ethischem Wertungswiderspruch zum hohen Schutzniveau des Embryonenschutzgesetzes steht

wobei anzustreben ist, dass das in Deutschland geltende Verbot des Embryonenverbrauchs auch hinsichtlich der Gewinnung von embryonalen Stammzellen ausländischen Ursprungs seine Wirkung entfaltet -,

die andererseits aber auch das Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und Forschung nicht verletzen darf und die dem Interesse kranker Menschenan der Entwicklung neuer Heilungschancen Rechnung trägt.

Die Tatsache, dass die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen die Vernichtung eines Embryos zum Ursprung hatte, gebietet es jedoch, über eine Stichtagsregelung hinaus die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen von weiteren strengen Voraussetzungen abhängig zu machen

und die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen nur in Ausnahmefällen,
nämlich für hochrangige, alternativlose und ethisch vertretbare Forschungsvorhaben im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, zuzulassen. Das Gesetz konkretisiert und regelt dies im Einzelnen.“

Quelle: http://www.cdu.de/genetik/02_%2028_02st ... endung.pdf
daraus folgere ich für mich:
In Bezug auf den gesetzlichen Rahmen für die Behandlung von ungewollt kinderlosen Paaren besteht dennoch für den Gesetzgeber KEINERLEI Notwendigkeit der Abwägung, da ungewollt Kinderlose NICHT krank sind !!

1. es gibt keine grundrechtliche Verpflichtung zur Unterstützung d. Familienbildung
2. es gibt kein “Recht auf ein Kind“
3. es liegt keine schwere körperliche Störung / Krankheit vor, die eine Behandlung erfordert

ich sehe das anders ( 1 u. 3), zu 2. abgeschwächt, im Sinne d. UNO- Menschenrecht u. EU- Charta

Viele Grüsse,
Birgit
Zuletzt geändert von Birgit~ am 14 Feb 2004 12:33, insgesamt 2-mal geändert.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hallo Birgit, danke für Deine ausführliche Aufklärung. Die Haltung des evangelischen Meinungsführers erstaunt mich ja zutiefst. Wieder ein kleines bischen mehr Hoffnung. Liebe Grüße, Rebella
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Birgit~
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Beitrag von Birgit~ »

Hi Ruxi, Rebella und ..?,

ein kleiner Lichtblick ist für mich auch die Mittwochskolumne v. Maxeiner – Miersch in der Welt unter FORUM ( nur nach Registrierung lesbar, Kostenfrei) oder ein paar Wochen später auf deren homepage www.maxeiner-miersch.de unter “Standpunkte“ lesbar ist:

(diese Journalisten weigern sich , in Recht-Links - Kategorien einsortiert zu werden und haben früher für Umweltmagazine - Taz - Lexikon der Ökoirrtümer.. usw. geschrieben ...)

Zitat aus der Kolumne v. 12.02.03:
Im Streit um das therapeutische Klonen zur Gewinnung von Stammzellen ist es den Gegnern das medizinischen Fortschritts gelungen, sich als Anwälte der Schwachen zu positionieren. Hier das hilflos ausgelieferte Zellhäuflein, aus dem (falls bestimmte unwahrscheinliche Bedingungen eintreten und eine Kette von Zufällen abläuft) einmal ein Mensch entstehen könnte. Dort die ehrgeizigen Wissenschaftler, die nur ihre Karriere im Kopf haben. Es scheint also, als gebe es nur zwei Positionen: Die der Forscher und die der Zellen, beziehungsweise der Ethiker, die diese Zellen vertreten. Diese Sicht blendet jedoch die Mensch aus, um die es in der Stammzellenforschung eigentlich geht: die Kranken. In Zeitschriften und im Fernsehen werden immer nur Petrischalen, Mikroskope und weiße Kittel gezeigt. Warum ist fast nie ein gelähmtes Kind im Rollstuhl oder ein Alzheimerkranker zu sehen?

Die Heilungschancen durch die neuen Techniken werden von ihren Gegnern möglichst als „vage Heilsversprechen“ kleingeredet. Das Argument hat ja durchaus einen berechtigten Hintergrund: Es ist keineswegs ausgemacht, dass Wissenschaftler die erhofften Resultate erzielen. Doch obwohl dieser Forschungszweig noch recht jung ist, gelang es bereits, gelähmten Mäusen und Ratten durch Stammzellen die geschädigten Nervenzellen zu ersetzen, so dass sie ihre Beine wieder bewegen konnten. Die Erneuerung von Nervengewebe ist der Schlüssel zur Heilung einiger großer Volkskrankheiten unserer Zeit: Alzheimer, Multiple Sklerose, Parkinson. Addiert man die Zahlen der davon betroffenen, kommt man auf eine knappe Million Menschen in Deutschland. Es geht also um sehr viel, sehr konkretes Leid. Ein Verbot des therapeutischen Klonens, wie es jetzt von einer schwarz-grün-roten Bundestagsinitiative eingebracht wurde, würde ihre Aussichten auf Heilung oder Linderung massiv behindern.

Seltsamerweise nimmt diese riesige Gruppe nahezu tatenlos hin, dass die politische Fortschrittsblockade auf ihre Kosten geht: Keine Kongresse, keine Demonstrationen, keine Pressekonferenzen. Auch die Krankenkassen, die sich sonst gern als Anwalt der Patienten gerieren, hüllen sich in Schweigen. Verständlicherweise, denn sollten solche neuen Therapieformen entwickelt werden, sind sie in der Anfangsphase vermutlich extrem teuer.

Quelle: http://www.maxeiner-miersch.de/standp2003-02a.htm
Viele Grüsse,

Birgit
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