Rebella,
Noch gilt vermutlich dies:
Totipotenz
Erst nach dem 8-zell-Stadium ( 3. Tag) liegt keine Totipotenz mehr vor = bis dahhin könnte aus jeder einzelnen Zellen ein " ganzer" Mensch werden.
Bei der (laut Eschg verbotenen PID) wird eine solche Zelle zur Untersuchung der genetischen Eigenschaften entnommen
Pluripotenz
Embryo hat sich zur Blastozyste weiterentwickelt die Zellen im innern sind Stammzellen = Pluripotenz,
Pluripotente Zellen können sich nicht mehr in alle, aber in sehr viele verschiedene Zellarten ausdifferenzieren. Selbst beim Erwachsenen gibt es im Gehirn und im Knochenmark noch Stammzellen, die sehr wandlungsfähig sind und daher als pluripotent gelten.
Embryonale Stammzellen
Embryonale Stammzellen werden aus der inneren Zellmasse der Blastozyste gewonnen. Der Embryo
stirbt bei der Entnahme dieser Zellen.
Anschauliche Grafik dazu
http://www.netzeitung.de/servlets/page?section=365
Stammzellenimportgesetz
Im Moment dürfen in D Stammzellen die von ausländischen Embryonen ( IVF)stammen, für Forschungzwecke verwendet werden, trotz Eschgesetz,
denn das bei uns geschütze Stadium haben sie im Ausland durchlaufen, bevor die Stammzellen entnommen wurden.
->
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... e/002.html
Stammzellgesetz :
http://www.bmbf.de/pub/stammzellgesetz.pdf
Begründung d. Gesetzes:
http://www.cdu.de/genetik/02_%2028_02st ... endung.pdf
Da sich aus diesen ausländischen embryonalen Stammzellen ( die ja auch mal Teil v.Embryonen waren) kein Mensch mehr entwickeln kann, erlaubt man das halt erst mal - jährlich muss dann im Bundestag berichtet werden - dann wird neu überlegt...
daher sprechen manche auch von Doppelmoral ...
inzwischen konnten deutsche Forscher ( Schöler / in Amerika)bei Mäusen schon den
Vorgang umkehren - Keimzellen aus Stammzellen bilden - also künstlich – tolle Grafik:
http://www.zeit.de/2003/20/ovolat_grafik , demnach kann man eignetlich nicht mehr so scharf trennen, ob es sich um pluri-oder totipotene Zellen handelt ( ausführlicher Artikel
http://www.zeit.de/2003/20/Stammzellen)
jetzt ist auch das
Klonen von menschlichen Embryonen möglich - d. h. es ist keine Befruchtung mehr nötig wie bei IVF, sondern man "setzt" einen Zellkern ( von einer Körperzelle) in eine entkernte Eizelle und bringt sie dazu sich solang zu teilen, bis man diese Stammzellen entnehmen kann, an denen die Wissenschaft so grosses Interesse hat.
Vermutlich ( hoffentlich) wollte man keine Entwicklung bis zur Geburt anstreben siehe Klonschaf Dolly ( aber der Anfang ist gemacht ...)
in einem Fall würde man von therapeutischem Klonen
im anderen vom reproduktiven Klonen sprechen.
dadurch wird vieles in Frage gestellt - wissenschaftlich und ethisch - Missbrauch und Chancen ...Einmaligkeit und Schutzwürdigkeit von menschlichen Embryonen...
dumm gelaufen für die ( international) Politiker, weil die sich nach Nichtentscheidung für dieses Jahr erst wieder 2005 treffen wollen , um sich über ein
weltweites Klonverbot zu einigen...nicht alle sind gegen therapeutisches Klonen...
www.netzeitung.de hat das Dilemma ganz gut dargestellt:
Heute sind die kleinen menschlichen Zellhaufen in der Diskussion, weil man mit ihnen zweierlei machen kann:
Erstens: Man kann sie, wenn sie nach der Retorten-Methode «gezeugt» werden, vor der Einpflanzung (Implantation) in die Gebärmutter einem Test auf mögliche Gendefekte unterziehen. Diese Präimplantationsdiagnostik“ (PID) könnte, so fürchten ihre Kritiker, so ausgeweitet werden, dass nur 100-prozentig «gesunden» Embryonen eine Lebenschance gegeben würde. Diese «Selektion» könnte sich dann theoretisch sogar auf bestimmte Merkmale wie Haarfarbe oder Intelligenz ausweiten lassen. PID wird in vielen Ländern bereits praktiziert, allerdings nicht so «routinemäßig», wie ihre Befürworter oft ins Feld führen. Das Lieblingsbeispiel sind die Niederlande. Doch auch dort führt nur ein Krankenhaus PID durch, und alle Anträge werden von einer ethisch-wissenschaftlichen Kommission geprüft.
Zweitens: Man kann Embryonen als bloße Zelllieferanten für eine allerdings sehr aussichtsreiche Forschung benutzen. Die Zellen des Embryos haben das Potenzial, sich zu allen möglichen Zelltypen zu entwickeln. Bisher sind weltweit drei Forschergruppen (in den USA, Israel und Australien) in der Lage, die Zellen im Labor zu kultivieren und zu vermehren. Aus ihnen könnte irgendwann Ersatzgewebe zur Therapie von Krankheiten gezüchtet werden, bei denen im erwachsenen Körper genau diese Gewebe versagen. Parkinson wäre ein Beispiel. Der Bonner Neurobiologe Oliver Brüstle will mit embryonalen Stammzellen eine Therapie gegen Multiple Sklerose entwickeln. Bei Ratten ist ihm dies bereits gelungen.
Kinder der Retorten-Technik
Beide Probleme sind «Kinder» der Retortenbaby-Technik. Sie erzeugt sowohl die Embryonen, die man außerhalb des Mutterleibes auf Erbschädigungen testen kann, als auch jene überzähligen Embryonen, die faktisch nie eine Chance haben werden, sich zu einem Menschen zu entwickeln, weil sie eben überzählig sind und nie in eine Gebärmutter eingepflanzt werden. In beiden Fällen geht es darum, dass Embryonen werdendes Leben sind und damit vom Embryonenschutzgesetz ebenso wie von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes geschützt. De facto allerdings, das zeigt die Abtreibungspraxis, ist dieser Schutz auch bei normal gezeugten Embryonen kaum vorhanden. Auch ein Verhütungsmittel wie die Spirale verhindert das Weiterleben eines bereits wachsenden Embryos, indem es die Einnistung in die Gebärmutterwand verhindert.
Die Befürworter der neuen Techniken führen vor allem zwei Argumente ins Feld: Warum die PID verbieten, wenn die Pränataldiagnostik, also Fruchtwasseruntersuchungen bei Schwangeren schon längst faktisch zur Auslese der Nachkommen genutzt wird? Und warum die embryonale Stammzellforschung verbieten, wenn die Embryonen ansonsten ohnehin vernichtet würden, mit ihrer Hilfe aber möglicherweise Krankheiten geheilt werden können? Auch hier wird das Grundgesetz ins Feld geführt: Kranken, erwachsenen Menschen mit einem bereits entwickelten Bewusstsein solche Therapien vorzuenthalten wäre gegen die Würde des Menschen und sein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
Unter
www.zeit.de sind heute als Reaktion schon 2 Kommentare erschienen.
LG Birgit