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Verfasst: 28 Jan 2004 10:58
von Ovaria
Hi Rebella,

und nun???....trifft das nicht irgendwie auf alle kranken Menschen zu, die dauerhaft Medikamente/Anwendungen/Kontrolluntersuchungen etc. bekommen um gesund (=nicht beeinträchtigt in der Lebensqualität) zu sein/bleiben?

Ist eine Person, die aufgrund ungewollter Kinderlosigkeit sozial ausgegrenzt wird und daraufhin erschwerdend noch einen organischen (z.B. Stress-Ulcus) oder psychischen Schaden (z.B. Depression) als Konsequenz des Absetzens der KiWu-Behandlung erleidet, dann zwar chronisch krank - aber ursächlich leider nicht therapierbar wegen stattgefundener Gesetzesänderung? Wenn man das zu ende denkt mit allen sich ergebenden Konsequenzen....horribel! Welches Menschenbild, welche Moral, welches Rechtsempfinden, welche wissenschaftliche Ethik war dort "richtungsweisend" zu grunde gelegt und führte zur Entscheidungsfindung (gemeint ist nicht der letztendliche Kompromiss)?

Wenn die Grünen (nun wirklich keine ausgemachten Befürworter von KiWu-behandlungen) dir das schlüssig erklären könnten.....?!? Frag sie doch mal, wenn da der Kontakt schon etabliert ist...fände ich sehr interessant zu wissen.

LG Ovaria

Verfasst: 29 Jan 2004 00:22
von rebella67
Hallo Ovaria,

von einem etablierten Kontakt kann nicht die Rede sein. Ich muß irgendwie in deren Verteilerliste zum Thema Gesundheitsreform hineingeraten sein, weil ich schon Mails zu dem Thema dorthin geschickt habe.

Der Knackpunkt wird sein, daß wir mindestens einmal im Quartal auf ärztliche Behandlung angewiesen sein müssen. Insofern wird es auf den unerfüllten Kinderwunsch nicht so leicht zu übertragen sein, es sei denn, wir landen in der Klapsmühle. Trotzdem fand ich es angebracht, das noch zusätzlich zu erwähnen, weil es vielleicht jemand liest, auf den das in der Tat zutrifft.
Für uns persönlich sehe ich hier zumindest eine Chance, dies zu versuchen. Mein Mann hat eine genetische Besonderheit, weshalb er unfruchtbar ist. Diese bewirkt aber auch Knochenschwund, wenn nicht mit Hormonen nachgeholfen wird. Er muß lebenslang ca. alle 4 Wochen Testosteron-Spritzen bekommen, um dies zu verhindern. Ich bin der Ansicht, daß das zählen müsste und werde darum kämpfen.

Letzten Endes ist diese Definition aber wirklich ein Gummiband und ich bin schon gespannt auf die Lawine von Klagen wegen Nichtanerkennung.

Liebe Grüße, Rebella

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Verfasst: 29 Jan 2004 01:03
von luca 27
Hallo ihr zwei,
da ich in einer Rehaklinik arbeite, bekommen wir tägl. neue Info´s.

Chronisch krank ist : wer zu 70% schwerstbehindert ist und die Pflegestufe 2 besitzt.
Nicht mal alle unserer Hirngeschädigten oder MS-Patienten konnten diese Einstufung erreichen !!!

Da brauchen wir Normalos uns nicht mühen !!!

Hoffe, konnte euch weiterhelfen.

Verfasst: 11 Mai 2004 23:20
von rebella67
Wir haben wegen des Klinefelter Syndroms ein ärztliches Attest bekommen und stellen jetzt den Antrag auf die 1%. Ich bin recht zuversichtlich und melde mich, wenn wir Bescheid haben.

Gruß, Rebella

Verfasst: 30 Jul 2004 22:37
von rebella67
Wir haben die 1% jetzt problemlos durchgekriegt.

Allerdings bekamen wir nicht wie erhofft, unsere über dem Betrag liegenden bisherigen Kosten zurück. Denn die teure Zahnbehandlung zählt natürlich genauso wenig zu den 1% wie alle die Medikamente auch nicht, die nicht im Katalog stehen.

...

Liebe Grüße, Rebella

Verfasst: 31 Jul 2004 11:29
von JBB
Rebella, ja im Prinzip gilt diese Grenze nur für die richtigen "Zuzahlungen" wie Praxisgebühr und Medikamente.

Alles was von der Kasse sowieso nicht übernommen wird sowie andere "Eigenanteile" wie zB Zahnersatz oder Ki-Wu Behandlung zählen nicht dazu.

Ich kann mich noch gut erinnern, wie unsere Ministerin Schmidt immer wieder gepredigt hat :"NIEMAND wird durch die Reform stärker belastet als mit 1 bzw 2% seines Einkommens. Das ist sozial absolut gerecht!".
Sie hat aber immer vergessen zu sagen: "Außer wenn man das Pech hat, steril, fehlsichtig oder ........ usw usw usw ............zu sein"

Ich kann mich heute noch darüber aufregen :roll:

chronisch krank ist...

Verfasst: 03 Aug 2004 21:27
von Gast
... wer z. B. HIV-positiv ist.

Hallo Zusammen,

ohne die antiretroviralen Medikamente würden die positiven Menschen nicht nur sterben, sondern auch die Lebensqualität - bis zum Tod - würde ganz beträchtlich sinken.
Mein Mann ist HIV-positiv, ich negativ, wünschen uns ein Kind, und die Krankenkassen zahlen nicht, weil die Richtlinie Nr. 6 des Bundesausschusses, HIV-positive oder -diskordante Paare von der Kostenübernahme ausschliessen
http://www.g-ba.de/pdf/richtlinien/RL_Befruchtung.pdf. Wenigstens werden die Medikamente von den KKs bezahlt (3000 - 4000 Euro monatlich kann sich kein Mensch leisten).

Ich weiss nicht, wo ich es gelesen habe, aber HIV gilt als chronische Krankheit. Das wird auch von den behandelnden Ärzten betont.

Mein Beitrag passt vielleicht nicht zu den bisher erwähnten und interessanten Themen, ich habe eigentlich nur die Überschrift gelesen und wollte ein Beispiel nennen.
Aber egal, ob HIV, Depression, andere Krankheiten, Probleme bei Kinderwunsch oder anderes, alles, wo man (langwierige - Kinderwunsch kann auch langwierig werden) teure Therapien in Anspruch nehmen muss, gilt - für mich - als chronisch und sollte behandelt und die Kosten von den KKs übernommen werden.

Schönen Abend wünsche ich
HuZ

Re: .

Verfasst: 13 Feb 2005 23:56
von Marcus_xxy
luca 27 hat geschrieben:Hallo ihr zwei,
da ich in einer Rehaklinik arbeite, bekommen wir tägl. neue Info´s.

Chronisch krank ist : wer zu 70% schwerstbehindert ist und die Pflegestufe 2 besitzt.
Nicht mal alle unserer Hirngeschädigten oder MS-Patienten konnten diese Einstufung erreichen !!!

Da brauchen wir Normalos uns nicht mühen !!!

Hoffe, konnte euch weiterhelfen.
Auch wenn ich vielleicht ein wenig spät dran bin.
Aber ich kenne einen Fall in dem ein Klinefelter xxxy 80% GDB hat.

Noch fragen?

Verfasst: 14 Feb 2005 09:58
von Urmel-26
Hallo Zusammen,

ich will ja nicht für verwirrung sorgen aber ich bin selbst Chronischkranker Patient und ich habe MS, ich habe 60% und keine Pflegestufe und habe alles eingereicht und wurde von den Zuzahlungen befreit.

schaut mal hier:


Chronikerregelung und Krankentransport-Richtlinien verabschiedet

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 22. Januar 2004 die Richtlinie zur Definition "schwerwiegende chronische Krankheiten" und die Änderung der Krankentransport-Richtlinien beschlossen.

Die sogenannte Chronikerregelung, die der erst seit dem 1. Januar 2004 kraft Gesetz eingesetzte und am 13. Januar 2004 konstituierte Gemeinsame Bundesausschuss aufgrund der politischen Vorgaben jetzt unter erheblichem Zeitdruck neu beschlossen hat, sieht vor, dass als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet, nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal, außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt:

• Es muss eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vorliegen.
• Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60% nach § 30 BVG oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60% nach § 56 Abs. 2 SGB VII vor.
• Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung, ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmittel erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Es wird keine Liste chronischer Erkrankungen geben.

Fahrten zur ambulanten Therapie sollen in Zukunft dann verordnet und genehmigt werden, wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder H (hilflos) hat, oder die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen kann.

Weitere Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung:

Der Patient leidet an einer Grunderkrankung, die eine bestimmte Therapie erfordert, die häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss. Die Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf beeinträchtigen den Patienten in der Weise, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. Der Krankenkasse muss in diesem Fall eine ärztliche Verordnung vorgelegt werden.


Lieben Gruß Urmel

Verfasst: 14 Feb 2005 22:28
von rebella67
Hallo Marcus, was ist denn GDB? Zur Anerkennung als chronisch Kranker im Sinne der Gesundheitsreform - da paßt Du mit dem Klinefelter Syndrom eben doch in das Raster. Mag sein, daß es vielleicht nicht die Absicht des Gesetzgebers war, solche Erkrankungen mit dabei zu haben, die bei regelmäßiger Behandlung ein ganz normales Leben ermöglichen, aber per Definition ist es so.

Hallo Urmel, mich würde jetzt mal dazu interessieren, ob man denn nun mit dieser Einstufung als chronisch Kranker noch andere Vorteile hätte als eben diese Begrenzung bei der Medikamentenzuzahlung. Wirkt sich das auch noch auf andere Bereiche aus oder gilt da dann eine andere Regelung? Ich denke hiermit z.B. an besonderen Kündigungsschutz am Arbeitsplatz oder anderes. Dein Posting klingt so, aber DAS habe ich nun bisher nicht angenommen.

Gruß, Rebella