news: als chronisch krank gilt, wer...

Aktionen, (Leser-) Briefe, TV-Beiträge als Downloads, etc.
Sanne
Rang3
Rang3
Beiträge: 4248
Registriert: 12 Jul 2001 02:00

news: als chronisch krank gilt, wer...

Beitrag von Sanne »

Streit um chronisch Kranke vom Tisch

Ärzte und Kassen haben über drei Monate nach der Verabschiedung der Gesundheitsreform wesentliche Unklarheiten des Gesetzes beseitigt. Der Gemeinsame Bundesausschuss verständigte sich auf einer Sondersitzung in Bonn auf eine Definition "schwerwiegender chronischer Erkrankungen". Zudem einigten sich die Teilnehmer darauf, welchen Patienten die Kosten für Taxifahrten zum Arzt erstattet werden. Ferner trafen beide Seiten eine Regelung zur Verordnung der Anti-Baby-Pille und zur Praxisgebühr. Die Richtlinien gelten ab sofort.

Wer als chronisch krank gilt...

Als chronisch krank gelten demnach künftig die Patienten, die sich in Dauerbehandlung befinden und mindestens einmal pro Quartal auf ärztliche Behandlung angewiesen sind. Zudem muss noch mindestens eines der folgenden Kriterien zutreffen: Der Betroffene ist entweder in Pflegestufe zwei oder drei eingestuft oder zu mindestens 60 Prozent behindert. Auch wenn ein Arzt die kontinuierliche medizinische Versorgung für nötig hält, damit sich ein Leiden nicht lebensbedrohlich verschlimmert oder die Lebenserwartung sich verkürzt, wird der Patient als chronisch krank anerkannt. Treffen diese Kriterien zu, muss der Patient jährlich maximal ein statt zwei Prozent seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden. Eine Liste chronischer Erkrankungen wird es - anders als zunächst geplant - nicht geben.


Und wem künftig die Fahrtkosten erstattet werden...

Kostenerstattung bei Krankentransporten gibt es für Krebskranke in Strahlen- und Chemotherapie, bei einer Dialysebehandlung von Nierenkranken sowie bei schwerer Gehbehinderung oder Blindheit. Diesen Patienten bezahlen die Kassen weiterhin den Krankentransport, allerdings bei einer Eigenbeteiligung von fünf bis zehn Euro. Ärzte sollen auch dann Fahrtkostenübernahmen verordnen können, wenn es sich um Erkrankungen von vergleichbarem Schweregrad handelt. Dies muss aber zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.

Folgerezept für Anti-Baby-Pille

Bei der Praxisgebühr verständigte sich der Aussschuss auf weitere Ausnahmen. So gilt ab sofort für Frauen ein Sechs-Monats-Rezept für die Anti-Baby-Pille. Frauen bleibt dadurch erspart, bei jeder Abholung eines Folgerezepts im Quartal die Praxisgebühr zu zahlen. Der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Roland Stahl, betonte gegenüber tagesschau.de, diese Regelung gelte für alle Frauen. Ursprünglich war gemeldet worden, nur Frauen zwischen 18 und 21 Jahren würden in Genuss der Nachregelung kommen.

Auch Patienten, die bei derselben Erkrankung häufiger die Notfallaufnahme aufsuchen müssen, sollen entlastet werden. Zudem wird bei Laboruntersuchungen, die eine Quartalsgrenze überschreiten, keine neue Praxisgebühr fällig.

Kontroverses Echo

Politiker aus Regierung und Opposition begrüßten die Beschlüsse und bezeichneten sie als patientenfreundlich. Ein Vertreter des Bundesverbandes der Verbraucherzentrentralen kritisierte hingegen, durch den Kompromiss würden wesentlich weniger Patienten als Chroniker eingestuft werden.

Beitragssenkung umstritten

Ungewiss ist auch, wie sich die Regelung auf die Krankenkassenbeiträge auswirken wird.Der SPD-Abgeordnete Klaus Kirschner und seine CDU-Kollegin Annette Widman-Mauz äußerten die Erwartung, dass die Beiträge im Laufe des Jahres gesenkt werden können. Die Arbeitsgemeinschaft der Kassenverbände erklärte hingegen, der "sinnvolle Beschluss" werde den Spielraum für eine Beitragssenkung "erheblich verringern".

quelle: http://tagesschau.de/aktuell/meldungen/ ... AB,00.html
Bild
*nevergiveup*
Ruxi
Rang0
Rang0
Beiträge: 185
Registriert: 04 Mai 2002 02:00

Beitrag von Ruxi »

Hallo,

Was klar ist, ist dass Kiwuprobleme hier nicht einebezogen sind, also keine kronische.
Die Sache hat sich aber immer noch nicht geklärt. Warum gibt es denn keine Liste: diese sind chronische Krankheiten mit Entlastung und für diese bezahlt man auch den Transport?
"Behinderungen" ist ein weites Feld und heißt auch nicht gleich krank. z.B wenn man hinkt oder nicht gut sieht, oder einem ein Arm fehlt ist es eine Behinderung, aber man ist nicht krank und muß behandelt sein mit Medikamente (in den meisten Fälle) und man stirbt auch nicht davon.
Aber es gibt Krankheiten die wirklich chronisch sind und können zum Tod führen. obwohl sie nicht Behinderungen haben: z.B Herz und Kreislaufstörungen.
Dafür muß man sein ganzes Leben Medikamente nehmen und ab und zu Behandlung machen.
Ich denke die sind nicht mitgemeint bei Entlastungsliste.
Auf jeden Fall muß man besser den Arzt fragen, vielleicht hat er es besser verstanden, oder sogar eine Liste dazu.

Mir ist auch nicht klar ob die KK die Berechnungen(mit 2%) und Regelungen nur am Ende des Jahres macht. Die sagen man soll die Zetteln bewahren, also ist es wie beim Steuer, zu erst zahlt man und dann sieht man ob man auch etwas zurück bekommt.
Na ja, so muß es eben sein. Viele werden sich nicht leisten zum Arzt oder Zahnarzt zu gehen, dann wird es nach dem alt und ohne Kinder auch ein krankes Volk sein.
Habe aber inzwischen verstanden dass alles für die Schwangere und Geburt bezahlt wird (ich verstand eine Weile Entbindungsgeld gibt es nicht mehr und dass sollten die Kosten mit Krankenhaus und so für Geburt sein).Scheinbar ist das eine andere Sache.

Viel Glück und Gesundheit an alle also,

Ruxi
Benutzeravatar
Birgit~
Rang1
Rang1
Beiträge: 271
Registriert: 18 Sep 2002 12:12

Beitrag von Birgit~ »

Hi Ruxi,

über das Thema Behinderung - Gesundheitsreform - Gesetzgebung ansich...

habe ich mir auch schon Gedanken gemacht ...

auch bei chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen ( Dein Beispiel) kann je nach gesundheitlicher Einschränkung ein Schwerbehindertenausweis erstellt werden ( Beispiele im 2. link)

Ausschlaggebend für die Neuregelung bei den Zuzahlungen ist neben anderen Aspekten beispielsweise der ärtzliche/ gutachterlich festgestellte Grad der Behinderung - ab 60%


http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_ ... s_503.html

Erläuterung zum Thema


http://www.net-art.de/hagobaer/anhalt1.htm

Anhaltspunkte für die Einordung von Schwerbehinderung ( GdB = Grad der Behinderung in % - Übersichtliste mit verschiedenen Erkrankungen)


Ansonsten gilt in D bislang:

Verlust/ Einschränkung der Fortpflanzungsfähigkeit wird vom Gesetzgeber weder als Krankheit oder Behinderung angesehen.

Allein im dtsch. Strafrecht wird ( meines Wissens) der Begriff “Fortpflanzungsfähigkeit“ erwähnt

StGB ( Srafgesetzbuch), dort gilt als ..
§ 226 Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1. ...... die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,...

Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit ist eingetreten, wenn sie im wesentlichen, also nicht vollständig, aufgehoben ist, der Ausfall für längere Zeit wirkt und die Heilung sich entweder gar nicht oder doch auf unbestimmte Zeit nicht absehen läßt. Zur Fortpflanzungsfähigkeit gehört auch die Gebär – und Empfängnisfähigkeit.

Quelle: http://www.fb1.uni-essen.de/schwedhelm/ ... _sk078.pdf


Viele Grüsse,

Birgit
Ovaria
Rang0
Rang0
Beiträge: 163
Registriert: 28 Mai 2003 16:15

Beitrag von Ovaria »

Hallo Birgit + Interessierte,

wenn ich das richtig verstanden habe, stellt der Gesetzgeber also einen gewaltsamen Übergriff von Person A auf Person B unter Starfe, wenn dabei Zeugungs- oder Gebärfähigkeit eingeschränkt werden, oder verloren gehen...aber andererseits ist der Zustand "Zeugungs oder Gebäreinschränkung oder Unfähigkeit" keine Sache, die als Krankheit anzusehen ist?

Das ist für mich nicht logisch vom Gesetzgeber durchdacht. Warum denn dann die Strafandrohung...wenn der/die Geschädigte doch eh nicht in ihren persönlichen Funktionen eingeschgränkt ist - hätte ja keinen Krankheitswert.

Beispiel:

A kastriert B aus niederen Motiven (Eifersucht)...demnach dürfte die Beibringung der Kastrationswunde und die Unfreiwilligkeit von B als schwere Körperverletzung zu sehen sein. B wird schuldig gesprochen und bekommt neben einer Freiheitsstrafe auf Bewährung (Ersttäter) und einer Geldbuße keine weiteren Auflagen....oder könnte er auch für die Zahlung der HI für B's Frau mit KiWu finanziell haftbar sein?

Demnach ist "A" bei uns ein krankhafter oder behinderungsbedingter Zustand, das Motiv ist "Zufall" ...wenn die Solidargemeinschaft also für die Vermeidung, Linderung und Heilung von Krankheiten und Behinderungen aufkommt - warum denn dann nicht für Kinderwunschbehandlungen?

Gibt es irgendeine "offizielle" oder rechtlich relevante Definition von ungewollter Kinderlosigkeit? Mit welcher Begründung ist die KiWu Behandlung denn aufgenommen in die Lister der Behandlungen mit Finanzierungswürdeigkeit der KKs?

Ich bin zwar nicht vom Fach, glaube aber, dass der Gesetzgeber durch Änderung der Richtlinien für die Kostenübernahme, sich irgendwie selbst strafbar gemacht hat...u.a. durch die Altersbegrenzungen (Menschenrechte, Schutz vor Diskriminierung durch den Gesetzgeber auf grund von Alter und Geschlecht - Männer u. Frauen über 50 bzw. 40 sind biologisch absolut reproduktionsfähig).

Ist das zu sehr um die Ecke dedacht? Wenn überhaupt eine Chance für uns zu sehen ist, dann doch in der Initiative: "ungewollte Kinderlosigkeit ist eine Krankheit oder Folge einer Behinderung"....oder bin ich da ganz allein mit der Ansicht?

LG + schönes WE

Ovaria
Spatzelchen
Rang0
Rang0
Beiträge: 68
Registriert: 13 Jan 2004 23:32

Beitrag von Spatzelchen »

Hallo Ovaria,

ich bin auch Deiner Meinung. So um die Ecke gedacht ist es eigentlich nicht.

Ich finde auch, daß ungewollte Kinderlosigkeit zu den Behinderungen zählen sollte. Die genaue Definition für Behinderung kenne ich zwar nicht, aber wenn ein Körperorgan nicht funktionstüchtig ist, liegt meiner Meinung nach eine Behinderung vor. In meinem Fall würde ich es jedenfalls als eindeutig ansehen (keine Eileiter wegen 2 Eileiterschwangerschaften).

Der Zusammenhang mit dem Strafgesetz ist auch interessant. wir haben hier im Forum so tolle Leute die Briefe formulieren können. Ob da mal jemand unsere Politiker auf die ganzen Widersprüche hinweisen kann?

Kann man eigentlich die Grade für Behinderungen addieren wenn man schon behindert ist?

Gruß Birgit
Wer aufgibt wird nie erfahren, ob er`s nicht doch geschafft hätte.
Ovaria
Rang0
Rang0
Beiträge: 163
Registriert: 28 Mai 2003 16:15

Beitrag von Ovaria »

Hallo Spätzelchen,

ich vermute, dass das Problem "ungewollte Kinderlosigkeit ist Krankheit oder Behinderung" - was meiner Meinung nach zutrifft - irgendwie auch ein psychologisches Problem der Betroffenen ist. Die meisten Betroffenen leiden ja schon an der Situation als solcher, dann aber auch noch das Etiket "Krankhaft oder behindert" zu bekommen, wiederstrebt da bestimmt vielen (vielleicht weniger bewußt als unbewußt?). Ich vermute, dass insbesondere Männer als "Verursacher" sich hier eventuell noch schwerer tun als Frauen.

Ich möchte auf keinen Fall mit dieser Äußerung jemandem zu nahe treten oder diffamieren....was ich sagen will ist folgendes: die meisten von uns stehen im Berufsleben, haben gute Jobs und "funktionieren" sehr gut im Alltag....wir haben ein "rundes Leben" - fehlen eben nur die Kinder; Kinder sind - obwohl hier sehr häufig assistiert gezeugt - immer noch etwas sehr gesundes und natürliches....schwer sich mit dem Gedanken auseinander zusetzen, das der Bauch aus dem das süße Baby (bei erfolgreicher Therapie) gekommen ist, in irgendeiner Form "krankhaft verändert" oder gar "behindert" sein könnte - selbiges gilt für männliche Keimdrüsen.

Die genaue Definition von "Behinderung" und "Krankheit" kann man sicher im Net finden...ergoogeln.

Ob sich Behinderungen so einfach addieren lassen ....keine Ahnung!

Was persönliches: ich habe Endo (Stad. 4) und nehme regelmäßig Schmerzmittel (natürlich nicht bei der KiWu-Therapie), aber in der Zwischenphasen....ohne würde ich vor Schmerzen sicher trübsinnig, d.h. meine Lebensqualität wäre erheblich eingeschränkt...auch werde ich zunehmend weniger belastbar, was körperliche Arbeit angeht....bin ich nun behindert, chronisch krank??? Eines weiß ich: gesund ist anders!!! Überflüssig zu erwähnen, dass beide Eileiter durch Endo verschlossen sind und daher die KiWu-Behandlungen notwendig werden.

Da haben mich die Gesundheitsreformer ganz schön im Unklaren gelassen und schlimm ist auch, dass durch dämliche Presse über "Designerbabys und Kloone", die uninformierte Mehrheit uns für Freaks hält und somit KiWu-Behandlung die Stufe von "Wellness für überspannte, hormongebeutelte Karrierefrauen" erreicht...jetzt mal sehr überspitzt formuliert.

Was können wir machen? Uns zusammen finden, Rat einholen und keinesfalls vor diesen "Reformen" kapitulieren und uns in der schlechten, aber für den ein oder anderen nocht tragbaren Lage, einrichten.

Ist wohl etwas zu lang geworden...sorry :wink: + schönes WE!

Ovaria
"All animals are equal, but some animals are more equal than others."

G. Orwell, Animal Farm
Benutzeravatar
Birgit~
Rang1
Rang1
Beiträge: 271
Registriert: 18 Sep 2002 12:12

Beitrag von Birgit~ »

Hallo Ovaria u. Spatzelchen,

nun habe ich doch noch Definitionen und Anhaltspunkte gefunden, nach denen man Sterilität/ Infertilität als Krankheit und
Behinderung/ Funktionsbeeinträchtigung
( nach in D gültigen Regelungen) einordnen kann . Bei Krankheit gibt es den ICD 10- Diagnoseschlüssel und für Behinderung die AHP ( Anhaltspunkte)bei denen auch "Analogien zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen" zur Beurteilung durch Gutachter gelten.

zu Euren Fragen :
GdB = Grad der Behinderung (in %) wird nicht addiert, sondern der Gesamtzustand wird beurteilt
Auch bei Endo ist ein GdB festellbar.

Die (für mich neuen) Infos habe ich bei den sehr informativen Seiten von
www.uwendler.de und www.anhaltspunkte.de gefunden.


Krankheit:
„Krankheit wird im sozialen Krankenversicherungsrecht als regelwidriger Verlauf körperlicher, seelischer und geistiger Lebensvorgänge verstanden, die von einem vertraglich befugten und gesetzlichen Regelungen unterworfenen Arzt festgestellt wird.“

Eine Krankheit ( auch “regelwidriger Lebensvorgang “) kann unabhängig davon - ob eine Ursache oder Entwicklung eines krankhaften Geschehens bekannt ist – vom Arzt festgestellt werden .

Nach dem international benutzen WHO-Diagnoseschlüssel für Krankheiten - in D wird der ICD –10 benutzt siehe SGB V = Sozialgesetzbuch )findet sich in Gruppe XIV - Krankheiten d. Urogenitalsystems: N97 : Sterilität der Frau und N 46 : Sterilität beim Mann
ICD 10 unter: http://www.dimdi.de/de/klassi/diagnosen/icd10/

Behinderung

SGB 9 § 2 Behinderung

(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_9/__2.html


Ärztliche Gutachter nutzen die veröffentlichten “Anhaltspunkte“ AHP zur Begutachtung/Einstufung einer Behinderung / Funktionsbeinträchtigung ( siehe unten)
Dort wird unter Punkt: 26.13 u. 26.14„ Sterilität/ Zeugungsunfähigkeit bei Mann und Frau - in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch- - als GdB 20 u. evtl höher wegen psych. Beeinträchtigung eingeordnet.

Jüngeres Lebensalter :
„Darüber hinaus hat der Sachverständige bei der Klägerin einen Gebärmutterverlust festgestellt. Die "Anhaltspunkte" sehen für einen Gebärmutterverlust im jüngeren Lebensalter einen GdB von 20 vor.
Ein jüngeres Lebensalter besteht bis etwa zum 50. Lebensjahr
( Zitat aus Urteil LSG Hessen Az.: L 4 SB 1351/95 Quelle: anhaltspunkte.de)


Wenn ich das richtig verstanden habe galt früher das Schwerbehindertengesetz und nun das Sozialgesetzbuch IX in das o.g. Schwerbehindertengesetz aufgenommen wurde.(?)
Mit Grad der Behinderung wird das Ausmass d. Funktionsbeeinträchtigung beschrieben.

Aktuelles Urteil zur Gültigkeit/ Verwendung der Anhaltspunkte !
BSG, Urteil vom 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R:

Die "Anhaltspunkte" (AHP) sind, auch wenn sie weiterhin nicht demokratisch legitimiert sind, - noch - nicht aus rechtsstaatlichen Gründen unanwendbar geworden; denn sie sind zur Konkretisierung des Normbefehls des § 69 SGB IX weiterhin geeignet und praktisch kaum zu ersetzen. Ihre generelle Richtigkeit kann durch Einzelfallgutachten nicht widerlegt werden. Etwas anderes gilt nur in Fällen, in denen Zweifel an der Aktualität der AHP bestehen, etwa weil eine ernst zu nehmende Stimme eine abweichende Auffassung vertritt. Solchen Zweifeln haben die Gerichte nachzugehen und sie auszuräumen oder zu bestätigen. In diesem Fall ist dann ggf auch der Ärztliche Sachverständigenbeirat (bzw für diesen die Versorgungsverwaltung) verpflichtet, im jeweiligen Verfahren die seiner Beurteilung zu Grunde liegenden Erwägungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse vollständig offen zu legen (Bestätigung des Urteils des LSG NRW vom 06.06.2002).

Quelle: http://www.uwendler.de/vsb/index.html
Siehe dazu:
§ 69 Sozialgesetzbuch ; Feststellung der Behinderung... http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_9/__69.html

Auszug aus den
"Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (1996):


26.1 Allgemeine Hinweise GdB/F-Tabelle

(1) Die nachstehend genannten GdB/F-Sätze sind Anhaltswerte. Es ist unerläßlich, alle leistungsmindernden Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet in jedem Einzelfall zu berücksichtigen. Die Beurteilungsspannen tragen den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung.

(2) Bei Gesundheitsstörungen, die im folgenden nicht aufgeführt sind, ist der GdB/F-Grad in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu beurteilen
Quelle: . http://www.symposion.com/MediChart/projekt2/index.htm


26.13 Männliche Geschlechtsorgane (Grad der Behinderung) GdB

- Verlust oder vollständiger Schwund beider Nebenhoden
und/oder Zeugungsunfähigkeit (Impotentia generandi) 0
- in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch 20


26.14 Weibliche Geschlechtsorgane

- Verlust der Gebärmutter und/oder Sterilität 0

- in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch 20


- Verlust eines Eierstockes 0

Unterentwicklung, Verlust oder Ausfall beider Eierstöcke,
ohne Kinderwunsch und ohne wesentliche Auswirkung auf
den Hormonhaushalt – immer in der Postmenopause 10

im jüngeren Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch
oder bei unzureichender Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls
durch Substitution 20 – 30

- Chronischer oder chronisch-rezidivierender entzündlicher Prozess der Adnexe und/oder der Parametrien je nach Art, Umfang und Kombination der Auswirkungen (z.B. Adhäsions beschwerden, chronische Schmerzen, Kohabitationsbeschwerden) 10 - 40
- Endometriose
Leichten Grades
(geringe Ausdehnung, keine oder nur geringe Beschwerden) 0 - 10
mittleren Grades 20 - 40
schweren Grades
(z.B. Übergreifen auf die Nachbarorgane, starke Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, Sterilität) 50 – 60

zusätzlich gilt: Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen
(siehe Nummer 18 Absatz 8 ) und zusätzliche körperliche Störungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen

-> 18( 8 ) Bei der GdB/MdE-Beurteilung sind auch seelische Begleiterscheinungen und Schmerzen zu beachten. Die in der GdB/MdE-Tabelle niedergelegten Sätze berücksichtigen bereits die üblichen seelischen Begleiterscheinungen (z.B. bei Entstellung des Gesichts, Verlust der weiblichen Brust).

Gehen seelische Begleiterscheinungen erheblich über die dem Ausmaß der organischen Veränderungen entsprechenden üblichen seelischen Begleiterscheinungen hinaus, so ist eine höhere GdB/MdE-Bewertung berechtigt. Vergleichsmaßstab kann aber - im Interesse einer gerechten Beurteilung - nicht der Behinderte sein, der überhaupt nicht oder kaum unter seinem Körperschaden leidet; Beurteilungsgrundlage ist wie
immer die allgemeine ärztliche Erfahrung hinsichtlich der regelhaften Auswirkungen. Außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen sind anzunehmen, wenn anhaltende psychoreaktive Störungen in einer solchen Ausprägung vorliegen, dass eine spezielle ärztliche Behandlung dieser Störungen - z.B. eine Psychotherapie - erforderlich ist.


Quelle: http://www.uwendler.de/ahp/ - > im Auswahlmenu unter : A - GdB/MdE-Tabelle

Viele Grüsse,

Birgit
Zuletzt geändert von Birgit~ am 27 Jan 2004 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
colonia
Rang1
Rang1
Beiträge: 297
Registriert: 10 Dez 2003 21:55

Informationen

Beitrag von colonia »

Hallo Birgit!

Puh, daß sind ja 'ne ganze Menge interessante Infos! Es wird sicherlich 'ne Weile dauern bis man alle gelesen hat...

Ich finde es absolut suuuupi, daß Du Dir die viele Arbeit gemacht hast um die Informationen für alle zur Verfügung zu stellen.
Dankeschöööööööön!!! *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd*

Liebe Grüße
colonia
Wunderbares Licht

Jeder Augenblick,
in dem zwei Seelen
sich füreinander öffnen,
ist ein wunderbares Licht
in einer Welt, die dunkel ist
vor Lieblosigkeit.

Hans Kruppa




<a href="http://lilypie.com"><img src="http://b4.lilypie.com/lUn7p2.png" alt="Lilypie Vierter Ticker" border="0" /></a>


<a href="http://lilypie.com"><img src="http://b3.lilypie.com/5gz4p2.png" alt="Lilypie Dritter Ticker" border="0" /></a>
Ovaria
Rang0
Rang0
Beiträge: 163
Registriert: 28 Mai 2003 16:15

Beitrag von Ovaria »

Hallo Birgit + Interessierte,

das ist ernorm informativ - danke, dass du dir damit soviel Mühe gemacht hast :knuddel: !!!

O.a. Wissen zu grunde gelegt, besteht wohl für viele Männer und Frauen, die Möglichkeit einen GdB anerkannt zu bekommen. Das würde unsere rechtliche Position erheblich ändern und würde ganz neue Betrachtungsweisen zulassen - auch mit rechtlichen (und finanziellen) Konsequenzen. Denn fügen wir uns in das Korsett der Gesundheitsreform, dann ist Reproduktionsmedizin wohl nur ein weiterer Bestandteil von "medical Lifestyle Treatment"....gerademal ein wenig relevanter als "Fettabsaugen", aber nicht viel... :evil:

Da wohl noch nie jemand geklagt hat, auf grund einer "Fertilitätsbehinderung" in irgendeiner Form diskriminiert zu sein, bin ich ganz gespannt, ob mutige Menschen hier aus unserem Kreis diese rechtlichen Schritte erwägen...ich selbst werde aufgrund meiner Endometriose diesen Schritt der Anerkennung als Grad der Behinderung sicher gehen (und auch gerne berichten, was dabei herauskommt, wenn von Interesse). Falls ein GdB festgestellt werden kann (bei Endo IV + chron. Schmerzen u.ä. sicher nicht ganz unrealistisch), werde ich weitere rechtliche Schritte ebenfalls in Erwägung ziehen (es trifft sich dabei gut einen juristischen Ratgeber auch in der Familie zu haben...wegen der Kosten :lol:).

Egal was am Ende der persönlichen Bemühungen um "Elternschaft" steht....kinderlos oder noch auf den letzten Drücker geschafft - es kann nicht sein, dass eine große Gruppe der Bevölkerung (ALLE Kinderlosen) zu gunsten von anderen Lebenskonzepten (Lebensform + Kinder) über Gebühr belastet werden, auch wenn es bereits entsprechende Entlastungskonzepte für Familien (die ausgebaut werden könnten) gibt. In Politiler-Hirnen kursieren da wohl bereits die perfidesten Theorien...ab und an dringt sogar mal eine an die Presse (z.B. weniger Altersrente für Kinderlose - findet u.a. Fr. Merkel).

Ich bin der Meinung, dass wir als Betroffene (in mehrerlei Hinsicht) das so nicht unkommentiert dem derzeitigen Gesetzgeber durchgehen lassen sollten - Protestbiefe sind gut, Urteile sind besser.

Falls Andreas (oder einer aus dem KP-Team) das lesen sollte: hier in "Gesundheitsreform 2004" - obwohl die Wurzel allen Übels - geht das Thema vielleicht etwas unter...dafür ist es aber eigentlich zu wichtig. Ginge es, ein Unterforum "Rechtlicher Status/laufende Klagen und Entscheide/Anerkennung als GDB von ungewollt Kinderlosen" oder ein prägnanterer (kürzerer!!!) Titlel, einzurichten?

Ganz liebe Grüße

Ovaria
"All animals are equal, but some animals are more equal than others."

G. Orwell, Animal Farm
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Ich habe eine mail von den Grünen bekommen. Danach sind auch die Patienten chronisch krank, bei denen eine Absetzung der Behandlung eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität herbeiführen würde.

LG Rebella
Antworten

Zurück zu „Gesundheitsreform und Versorgungsstrukturgesetz“