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Verfasst: 07 Mai 2010 22:13
von rebella67
Aus dem Urteilstext:

"Der fragmentarische Charakter des Embryonenschutzgesetzes beruht auf der fehlenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für eine umfassendere Regelung der Fortpflanzungsmedizin zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens. Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte in der Beschlussempfehlung zum Embryonenschutzgesetz festgestellt, dass eine "Gesamtkonzeption zur Regelung aller ... im Zusammenhang mit den neuen Fortpflanzungstechniken entstandenen ... Problemen" an der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes scheitere." Die Lückenhaftigkeit der Vorschriften wurde vom Gesetzgeber in Kauf genommen"