Witwe möchte die Embryonen ihres verstorbenen Mannes austrag

rebella67
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Witwe möchte die Embryonen ihres verstorbenen Mannes austrag

Beitrag von rebella67 »

zu dem Thema, das ich in den letzten Tagen auch schon anderen Foren mitdiskutiert habe, möchte ich jetzt hier unbedingt einen Link auf die Webseite der Wunschmutter setzen.

Aufgrund von Spitzfindigkeiten im ESchG und deren richterlicher Auslegung soll eine Witwe dazu verurteilt werden, ihre Embryonen (Vorkernstadien) sterben zu lassen.

Alles Weitere inclusiv der Links findet ihr hier: http://www.kiwu-witwe.de/

Mit Einträgen in ihr Gästebuch könnt ihr sie unterstützen. Es gibt auch ein Spendenkonto für die zu erwartenden hohen Prozesskosten.
Liebe Grüße, Rebella
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JBB
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Beitrag von JBB »

Was ich nicht so richtig verstehe:

Es ist doch nichts Unübliches, dass Kryos aus der KiWu Klinik abgeholt werden. Wird denn dann jedesmal überprüft, ob alle Voraussetzungen noch gegeben sind? Das wäre doch ein großer Verwaltungsaufwand? Und wieso macht sich die Klinik strafbar, wenn sie die Zellen rausgibt?

Werden denn (logischwerweise) auch schwangere Witwen zur Abtreibung gezwungen? :evil:
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Liebe Bea,

die Klägerin schreibt in einem anderen Forum, das ist ein großes Krankenhaus. Und in dieses Krankenhaus wurde auch ihr Mann nach dem Unfall gebracht und er ist dort gestorben. Offensichtlich ist das schon aus dem Grund auch dem Reproduktionsmediziner bekannt geworden. Nach dem ESchG ist es nur strafbar, wenn man die Eizelle WISSENTLICH mit dem Samen eines Verstorbenen befruchtet. Und die Spitzfindigkeit dabei ist, dass man nicht das Eindringen der Samenzelle in die Eizelle als "Befruchtung" bezeichnet, sondern die Kernverschmelzung, die bei den kryokonservierten Embryonen noch nicht gegeben ist.

Es geht hier nur um die Befruchtung. Nicht um alle Entwicklungsschritte danach. Wie du weißt, ist nach unserem christlichen ESchH nach der Verschmelzung der Vorkerne die Eizelle eine Person und die anschließende Vernichtung dürfte dann ja als Mord deklariert werden. Wäre der Mann nach der Kernverschmelzung und kurz vor dem Transfer gestorben bzw. wäre der Tod zu diesem Zeitpunkt dem Reproduktionsmediziner bekannt geworden, hätte er wohl auf den Wunsch der potentiellen Mutter die Embryonen auch transferieren müssen.
Liebe Grüße, Rebella
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cruzeiro
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Beitrag von cruzeiro »

ja, wie man sieht, ist das EmbSchG nicht nur dämlich, sondern sogar menschenverachtend.

Aber vielleicht kann uns die höchste Verteidigerin des EmbschG, Frau Ulrike Riedel, die den § 1 EmbSchG so schön auslegen kann, mal ein paar Bundestagsdrucksachen zitieren, wo sich die schlauen Leute damals diesen Mist ausgedacht haben, damit ein blöder Normal-Sterblicher, nicht struktur-konservativ nicht-schwarz-grüner Bösmensch wie ich eine Erleuchtung erfährt.

cruzeiro
3 Jahre KiWu in D
2006 / 2007 Untersuchungen in D
EmbSchG in D *mecker* => ab nach A zur ersten IVF
09/2007 in A - Bregenz (Zech) - Langes Protokoll
25.09.2007 PU, ICSI (IMSI - Teratozoospermie),
12.10.2007 SST positiv
01.11.2007 3. US 8 mm gr. Frucht m. DS, Herztöne m. 142 spm
30.11.2007 Frühscreening: alles o.k., "Krümel" misst jetzt 52 mm
08.02.2008 Großer US (21W4D): alles i.O. und - es wird ein Mädchen!
08.03.2008 3D-US - sehr knuddelig
05.06.2008 SC

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27.08.2009 Spontan-SS SST positiv
14.09.2009 1. US 19 mm gr. Frucht m. DS, Herztöne m. 136 spm
27.10.2009 Frühscreening: alles o.k., wir bekommen einen Jungen!
21.12.2009 Großer US - alles proper
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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

hallo rebella,

falls du sie kennst, bitte sie doch mal, ihr gästebuch dahingehend zu ändern, dass man nicht einsicht in die email-adresse bekommt. das ist mir einfach nicht anonym genug!

hallo all,

ich verstehe die rechtsprechung in deutschland nicht. lebensfähige kidner darf man unter bestimmten umständen abtreiben und über so etwas regen sie sich auf... :?:
meine ansicht ist ja, solange etwas keinem schaden zufügt, sollte erlaubt sein.

liebe grüße

mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007

„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe

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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hallo Mondschaf,

ich kenne sie auch nicht weiter. Habe nur auch in einem anderen Forum geschrieben, wo sie mir geantwortet hat. Es lassen sich aber problemlos auch Beiträge ohne email-Adresse ins Gästebuch schreiben.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Jetzt findet man dort auch das Urteil “Im Namen des Volkes” im Volltext: http://www.kiwu-witwe.de/images/12.08.0 ... %20NBG.pdf

Interessant die Behauptung, der Befruchtungsprozess wäre noch nicht abgeschlossen, u.a. deshalb, weil es sonst einen rechtsfreien Raum gäbe, die befruchteten oder teilbefruchteten Eizellen wären eine Sache und es gäbe generell kein Recht auf Herausgabe. …
Liebe Grüße, Rebella
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Nanni***
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Beitrag von Nanni*** »

Sie hat gewonnen, heute fiel das Urteil, der Transfer darf in Deutschland stattfinden

http://www.focus.de/gesundheit/baby/new ... 05813.html
Viele Grüße Nanni

Ich beantworte gerne eure Fragen rund ums Stillen, allgemeine Fragen gerne im entsprechenden Bereich, persönliche bitte per PM-
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cruzeiro
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Beitrag von cruzeiro »

und hier ist auch schon das Urteil des OLG Rostock. Schön, dass es schon am Verkündungstag im Internet samt Begründung vorliegt. Respekt.

http://www.mv-justiz.de/dokumente/GVP/7u0679ua.pdf
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Juhu Juhu Juhu, ich freue mich so mit ihr!
Liebe Grüße, Rebella
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