Mann über 50%, weiter Null Zuschuss!!!!!
Verfasst: 02 Jan 2012 16:03
Ich habe ans Ministerium schon geschrieben.
Wie bekannt, 50% der Kosten bekommen nur die Pare, bei denen die Frau jünger
als 40 und der Mann jünger als 50 Jahre ist. Es wird mit den medizinischen Gründen
begründet. Es verstehe ich nicht. Ich glaube, so eine diskrimierende einschränkung
gibt es in keinem anderen Staat. Wir sind im 5. Versuch. Meine Frau ist gerade 40.
Sie hat keine medizinische Störungen, schwanger zu werden. Bis jetzt haben wir
jedes mal mehrere gute Embrios aus ICSI bekommen. Wir warten, also, auf eine
erfolgreiche Einnistung. Ärzte denken, dass einer Einnistung nicht im Wege steht.
Solche Pare berührt diese Änderung nicht. Hier meine Frage und die Antwort:
Frage
An Frau
Dr. Christina Schröder
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Berlin
Sehr geehrte Frau Ministerin,
mit Freude habe ich gerade Berichte über Ihren Plan, künstliche Befruchtung stärker
bezuschussen, gelesen. Mich interessiert, ob diese Änderung in meinem Fall etwas
Gutes bringen wird.
Vor ca. drei Jahren haben wir (ich, damals 57 und meine Ehefrau, damals
37 Jahre alt) künstliche Befruchtung (ICSI) versucht. Alle Untersuchungen haben gezeigt,
dass eine Schwangerschaft im Rahmen der aktuellen Statistik für unsere Alter möglich ist.
Bis jetzt haben wir vier Versuche ohne Erfolg gehabt. Jedes mal haben wir je ein paar sehr
gute Embrios bekommen, die Einnistung fand aber nicht statt. Ärzte sind weiter sehr
optimistisch, weil bei meiner Ehefrau keine einzige gynäkologiesche Störung für eine
Schwangerschaft es gibt.
Weil ich über 50 Jahre alt bin, bekommen wir keinen Zuschuss von unserer Krankenkasse
(TKK). Ich bat TKK um mindestens Medikamente, ging es aber nicht. Diese Einschränkung
finde ich ungerecht und ein bisschen diskriminierend. Mir wurde es aber von mehreren Stellen
mit Geldmangel begründet.
Im Januar planen wir mit noch einem Versuch.
Meine Frage.
Sieht Ihr Plan vor, dass kinderlose Paare, wobei Ehemann über 50 Jahre alt ist, in Zukunft auch
einen Zuschuss bekommen?
Mit freundlichen Grüssen,
Antwort
Sehr geehrter xxx,
Frau Bundesministerin Dr. Schröder dankt Ihnen herzlich für Ihr Schreiben vom 13. Dezember 2011. Aufgrund der Vielzahl der täglich eingehenden Schreiben ist es Frau Ministerin Schröder leider nicht möglich jedes Schreiben persönlich zu beantworten. Sie hat mich deshalb gebeten, Ihnen zu antworten.
Mit Interesse und Anteilnahme habe ich Ihre Nachricht gelesen.
Frau Bundesministerin Schröder möchte erreichen, dass der Wunsch nach einem Kind für möglichst viele Paare in Erfüllung gehen kann. Die Einschränkungen der Krankenkassenleistungen durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 haben dazu geführt, dass die Kosten für die Behandlungen für alle Paare vom ersten Versuch an sehr zu Buche schlagen. Damit Kinderwünsche nicht allein am fehlenden Geld scheitern, wird die Bundesregierung mit allen Beteiligten, darunter den Ländern, darüber beraten, wie den Betroffenen geholfen und mit welchen konkreten Maßnahmen sie besser unterstützt werden können. Das Beispiel Sachsens zeigt, dass dabei auch von Seiten der Länder innovative Wege außerhalb der GKV beschritten werden und Kooperationsbereitschaft besteht.
Einen Anspruch auf Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung besteht nicht für weibliche Versicherte, die das 40. und für männliche Versicherte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Für die Einführung dieser Altersgrenze führt die GKV gesicherte medizinische Gründe an.
Frau Ministerin Schröder setzt sich sehr dafür ein, die Fragen ungewollter Kinderlosigkeit und das Leid der betroffenen Paare stärker in die politischen Debatten einzubeziehen, das Thema reproduktionsmedizinischer Behandlungen zu enttabuisieren und nach neuen Wegen umfassender Hilfe für die Frauen und Männer zu suchen, die auf natürlichem Wege keine eigenen Kinder bekommen können.
Eine Änderung der Altersgrenzen für die künstliche Befruchtung ist derzeit allerdings nicht Teil der Diskussionen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Uta Pohle
Referentin
Referat 407
Bundesstiftung Mutter und Kind
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
E-Mail: uta.pohle@bmfsfj.bund.de
Internet: www.bmfsfj.de
Ich denke, dieses Problem sollte auch diskutiert werden.
Wie bekannt, 50% der Kosten bekommen nur die Pare, bei denen die Frau jünger
als 40 und der Mann jünger als 50 Jahre ist. Es wird mit den medizinischen Gründen
begründet. Es verstehe ich nicht. Ich glaube, so eine diskrimierende einschränkung
gibt es in keinem anderen Staat. Wir sind im 5. Versuch. Meine Frau ist gerade 40.
Sie hat keine medizinische Störungen, schwanger zu werden. Bis jetzt haben wir
jedes mal mehrere gute Embrios aus ICSI bekommen. Wir warten, also, auf eine
erfolgreiche Einnistung. Ärzte denken, dass einer Einnistung nicht im Wege steht.
Solche Pare berührt diese Änderung nicht. Hier meine Frage und die Antwort:
Frage
An Frau
Dr. Christina Schröder
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Berlin
Sehr geehrte Frau Ministerin,
mit Freude habe ich gerade Berichte über Ihren Plan, künstliche Befruchtung stärker
bezuschussen, gelesen. Mich interessiert, ob diese Änderung in meinem Fall etwas
Gutes bringen wird.
Vor ca. drei Jahren haben wir (ich, damals 57 und meine Ehefrau, damals
37 Jahre alt) künstliche Befruchtung (ICSI) versucht. Alle Untersuchungen haben gezeigt,
dass eine Schwangerschaft im Rahmen der aktuellen Statistik für unsere Alter möglich ist.
Bis jetzt haben wir vier Versuche ohne Erfolg gehabt. Jedes mal haben wir je ein paar sehr
gute Embrios bekommen, die Einnistung fand aber nicht statt. Ärzte sind weiter sehr
optimistisch, weil bei meiner Ehefrau keine einzige gynäkologiesche Störung für eine
Schwangerschaft es gibt.
Weil ich über 50 Jahre alt bin, bekommen wir keinen Zuschuss von unserer Krankenkasse
(TKK). Ich bat TKK um mindestens Medikamente, ging es aber nicht. Diese Einschränkung
finde ich ungerecht und ein bisschen diskriminierend. Mir wurde es aber von mehreren Stellen
mit Geldmangel begründet.
Im Januar planen wir mit noch einem Versuch.
Meine Frage.
Sieht Ihr Plan vor, dass kinderlose Paare, wobei Ehemann über 50 Jahre alt ist, in Zukunft auch
einen Zuschuss bekommen?
Mit freundlichen Grüssen,
Antwort
Sehr geehrter xxx,
Frau Bundesministerin Dr. Schröder dankt Ihnen herzlich für Ihr Schreiben vom 13. Dezember 2011. Aufgrund der Vielzahl der täglich eingehenden Schreiben ist es Frau Ministerin Schröder leider nicht möglich jedes Schreiben persönlich zu beantworten. Sie hat mich deshalb gebeten, Ihnen zu antworten.
Mit Interesse und Anteilnahme habe ich Ihre Nachricht gelesen.
Frau Bundesministerin Schröder möchte erreichen, dass der Wunsch nach einem Kind für möglichst viele Paare in Erfüllung gehen kann. Die Einschränkungen der Krankenkassenleistungen durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 haben dazu geführt, dass die Kosten für die Behandlungen für alle Paare vom ersten Versuch an sehr zu Buche schlagen. Damit Kinderwünsche nicht allein am fehlenden Geld scheitern, wird die Bundesregierung mit allen Beteiligten, darunter den Ländern, darüber beraten, wie den Betroffenen geholfen und mit welchen konkreten Maßnahmen sie besser unterstützt werden können. Das Beispiel Sachsens zeigt, dass dabei auch von Seiten der Länder innovative Wege außerhalb der GKV beschritten werden und Kooperationsbereitschaft besteht.
Einen Anspruch auf Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung besteht nicht für weibliche Versicherte, die das 40. und für männliche Versicherte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Für die Einführung dieser Altersgrenze führt die GKV gesicherte medizinische Gründe an.
Frau Ministerin Schröder setzt sich sehr dafür ein, die Fragen ungewollter Kinderlosigkeit und das Leid der betroffenen Paare stärker in die politischen Debatten einzubeziehen, das Thema reproduktionsmedizinischer Behandlungen zu enttabuisieren und nach neuen Wegen umfassender Hilfe für die Frauen und Männer zu suchen, die auf natürlichem Wege keine eigenen Kinder bekommen können.
Eine Änderung der Altersgrenzen für die künstliche Befruchtung ist derzeit allerdings nicht Teil der Diskussionen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Uta Pohle
Referentin
Referat 407
Bundesstiftung Mutter und Kind
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
E-Mail: uta.pohle@bmfsfj.bund.de
Internet: www.bmfsfj.de
Ich denke, dieses Problem sollte auch diskutiert werden.