Seite 3 von 4
Verfasst: 06 Okt 2003 06:52
von Sanne
moin miteinander,
auch wenn ich mich leider mangels wissen nicht aktiv an der fachlichen diskussion hier beteiligen kann, so lese ich doch interessiert mit. und Ruxis aggressiver ton fällt ja nicht nur mir auf...
der link
http://www.meb.uni-bonn.de/frauen/DIR_d ... ch2001.pdf ist bei mir PW-geschützt, ich kann da leider nichts ansehen. gibt es noch eine andere möglichkeit?
danke an alle für eure vielen interessanten infos und gedanken!

liebe grüsse von Sanne
Verfasst: 06 Okt 2003 07:38
von Maggie + Tim
Hi Sanne,
ich habe den file. Wenn du willst, kann ich ihn dir mailen
Verfasst: 06 Okt 2003 07:53
von Sanne
Tim, ja, das wäre sehr nett!
-->
susanne@wollemond.de
dankeschön!
liebe grüsse von Sanne
Verfasst: 06 Okt 2003 08:06
von Maggie + Tim
Sanne, ist unterwegs...

Verfasst: 06 Okt 2003 10:31
von JBB
Mich würde es auch interessieren, warum in Deutschland die spätere Selektion nicht erlaubt ist.
Am Embryonenschutz kann es ja nicht liegen, denn dann wäre ja auch die Abtreibung nicht straffrei.
Welchen Grund hat es also dann? Kann man bei dieser Diskussion nicht auch hier ansetzten?
Tut mir leid dass ich blöde Fragen stelle, aber ich muss ehrlich zugeben, dass ich mich mit dieser Ethikgeschichte noch nicht befasst hatte.
Verfasst: 06 Okt 2003 11:31
von Birgit~
Hallo Bea,
leider ist das genau der "Knackpunkt".
Einmal geht es nur um den Schutz des Embryos und das Vermeiden von Selektions- oder eugenischen Maßnahmen ( -> unsere Geschichte...), da ja meist mehrere Embryonen (befruchtete Eizellen) vorhanden sind ..aus jedem wenn auch nur theoretisch, ein neues menschliches Individuum enstehen könnte...
die Unsicherheit dabei ob es am 5/6 Tag zu einer Einnistung in die Gebärmutter und späterer Weiterentwicklung kommt, darüberhinaus die auch in der Natur vorkommenden relativ hohen Raten an Nichteinnistung und Frühaborten
( Zahlen dazu ->
http://9monate.qualimedic.de/Fehlgeburten.html )
werden dabei konsequent ignoriert.
Dabei geht es also "nur" um den ethischen Anspruch allein, eigentlich überhaupt nicht um biologische oder medizinsche Aspekte, der Wunsch nach Elternschaft ( eigentlich für mich ein Grundrecht, sich ein Kind wünschen zu dürfen) wird extrem hintenangestellt.
Der "Zeit"-Artikel "Schwanger um jeden Preis " (M.Spiewak) könnte hierbei als Überschrift gelten, wie dieser Wunsch ( vieler ungewollt Kinderloser) nach einer Änderung d. Eschg. gesamtgesellschaftlich eingeordnet wird.
Wenn aber das Kind untrennbar mit der Mutter verbunden ist ( Ausnahme einnistungsverhindernde Methoden wie "Pille danach" u. Spirale), auch wenn es sich in einem viel Weiterentwickeltem Stadium befindet, dann wird das Selbstbestimmungsrecht der Frau gegenüber dem Lebensrecht des Kindes abgewogen ... die Frau darf entscheiden.
Das finde ich auch in Ordnung, aber im Zusammenhang mit d. Eschgesetz absurd.
Es gibt sicher auch einige Gesellschafts-Gruppen, die insbesondere im Zusammenhang mit d. Diskussion um das Eschg auch gern wieder eine Verschärfung d. § 218 durchsetzen würden ( siehe 1000fragen.de - Diskussionen)
und sogar vom vermeintlich "moralisch tiefer stehendem europäischem Ausland " sprechen...
Liebe Grüße,
Birgit
Verfasst: 06 Okt 2003 21:05
von JBB
Liebe Birgit, danke für deine Erklärungen.
Trotzdem ist das für mich kaum nachvollziehbar.
Das Selbstbestimmungsrecht der Frau (hier: nicht schwanger sein zu wollen) wird nur dann höher bewertet, wenn es um die Tötung des Embryos geht.
Wenn es aber darum geht, dass ein Baby geboren werden soll, dann ist das Recht der (nur wenige Tage alten) Embryonen höher gewertet als das Selbstbestimmungsrecht der Frau (hier: schwanger werden zu wollen).
Komische Logik

Verfasst: 07 Okt 2003 00:02
von rebella67
Liebe Bea, von uns kann das wohl kaum eine nachvollziehen, aber die Nichtbetroffenen sind leider fast alle ? so scheint es - dieser Ansicht. Wir werden es sehr schwer haben, zu überzeugen.
Liebe Sanne, die Datei gibt es jedes Jahr neu unter
www.deutsches-ivf-register.com.
Liebe Birgit, danke für die Zahlen zu den Fehlgeburten. Rebella
Verfasst: 07 Okt 2003 22:12
von rebella67
Hallo Ihr alle,
also, beim AOK Bundesverband sind erstmal keine Zahlen zu holen, weil sie nach Aussage der Frau Schneider nicht erhoben werden. Und patientenbezogene Daten werden sowieso nicht ausgewertet wegen dem Datenschutz. Das stelle man sich mal vor ? die zahlen immer kräftig alle möglichen Rechnungen für ihre Patienten, schauen vor der Überweisung wahrscheinlich gerade mal danach, ob es sich um eine Leistung handelt, die bezahlt wird, und das war´s. Keiner schaut mal nach Plausibilität, ob z.B. einer seine Karte weiter gegeben hat oder ob er die gleiche Leistung bei verschiedenen Ärzten bekam, keiner fasst zusammen, welche Kosten für bestimmte Krankheitsbilder angefallen sind, wo es z.B. auffällige Kostensprünge gab. Ist ja kein Wunder, wenn die mit ihrem Geld nicht hinkommen. Die einzigen erhobenen Daten gibt es wohl über beantragte Leistungen. Daher könnte auch die Zahl für künstliche Befruchtungen stammen, wobei Frau Schneider das auch nicht genau sagen konnte.
Sie verwies mich dann weiter an das Wissenschafliche Institut der Ortskrankenkassen, Tel.: 0228 843- 393, dort wüsste man sicher mehr. Aber nach der Info, die ich erhielt, kann man dort allenfalls Aussagen zu Arzneien treffen und pro Diagnose (ICD-Schlüssel), wie viele Krankenhaustage angefallen sind. Über die Schiene könnte man höchstens mal im ICD-Schlüsselverzeichnis nach den entsprechenden Schlüsseln suchen und die erfragen. Das Unternehmen wird aber recht ungenau werden, weil für einen Krankenhaustag in jedem Haus ein anderer Betrag fällig wird, manchmal wird nach Fallpauschalen abgerechnet (Der Fallpauschalenkatalog wäre zumindest auch eine von mehreren notwendigen Datenquellen.) Und speziell der ICD-Schlüsselkatalog ist irre lang und vieles kann von uns Nichtmedizinern wahrscheinlich gar nicht zugeordnet werden. Ist also alles etwas schwierig.
Ich würde es daher erstmal interessanter finden, nach evt. bereits vorhandenen Einzelstudien zu suchen. Universitäten, speziell die medizinische Hochschule Hannover, wurden mir als mögliche Quellen genannt. Ich meine, man könnte auch in mehreren größeren Krankenhäusern nachfragen, die Frühchen betreuen. Damit haben wir aber immer nur die Kosten, die im Krankenhaus angefallen sind, und nicht die später anfallenden ambulanten Kosten, Kosten für spezielle Förderungen, ? usw.
Wie Ihr seht, das könnte sich zu einem größeren Projekt entwickeln. Ich bin zumindest jedem dankbar, der hier irgendwelche Zahlen liefern kann, Bausteine, die wir zusammenfügen müssen.
Liebe Grüße, Rebella
Verfasst: 07 Okt 2003 23:02
von Mondschaf
Hi Rebella,
ja, über die wenigen Informationen der KGVen zu ihren Patienten bin ich auch immer wieder überrascht. Bin wirklich sehr penibel bezüglich Datenschutz usw., aber bevorich mich mit dem Thema KB befasste, hielt ich es für selbstverständlich, dass die auf Knopfdruck die gesamte Krankengeschichte angezeigt bekommen - wie bei einer Versicherung eben.
Ja mal ein bischen "gegoogelt", wie Birgit sagen würde und einen Verweis auf eine Sendung des Politmagazins "Report" vom 21.07.2003 gefunden, da ging es um Sparmaßnahmen bei Frühchen.
http://www.recht-fuer-leben.de/main_fruehchen.html
Vielleicht kommst Du da ja weiter, die müssten die Kosten ja recherchiert haben. Da stehen auch ein paar Namen drin, die man vielleicht kontaktieren könnte.
"Darüber hinaus entstehen durch Frühgeburtlichkeit außerordentlich hohe Kosten: nach W. Künzel, Gießen (1997) müssen allein für die Betreuung von Schwangeren mit drohender Frühgeburt und die Versorgung der Frühgeborenen selbst in Deutschland über 1 Milliarde EUR pro Jahr ausgegeben werden - ganz zu schweigen von den Folgekosten, z.B. für eine spezielle Förderung der Kinder." und statistische Angaben zu Folgeschäden habe ich hier gefunden:
http://www.saling-institut.de/german/04 ... 1allg.html
Mir fallen jetzt aber die Augen zu.
Liebe Grüße
Mondschaf