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Verfasst: 15 Dez 2003 19:06
von JBB
Beim Zahndoc geht man doch meistens zur Vorsorge!
Die 10 Euro werden bei Vorsorgeuntersuchungen NICHT fällig.

Verfasst: 16 Dez 2003 07:16
von Gast
Huhu,
scheint so nicht ganz richtig zu sein Bea, die 10 Euro beim Zahnarzt werden nur bei der jährlichen Vorsorge nicht fällig.

Siehe hier:

7. Muss ich beim Zahnarzt extra Praxisgebühr zahlen?
Ja. Auch für die Erstinanspruchnahme eines Zahnarztes müssen Sie pro Quartal 10 Euro bezahlen. Wenn Sie also in demselben Quartal sowohl zum Arzt als auch zum Zahnarzt gehen, zahlen Sie insgesamt 20 Euro Praxisgebühr. Ausgenommen von der Praxisgebühr beim Zahnarzt ist nur die jährliche Kontrolluntersuchung im Rahmen der Bonusregelung. Dafür müssen Sie keine Praxisgebühr bezahlen.

Zum Nachlesen wen´s interessiert:

http://www.die-gesundheitsreform.de/pre ... usarzt.rtf


Stehen einige interessante Dinge drin über die ich auch falsch informiert war.

Verfasst: 16 Dez 2003 09:14
von JBB
Ähem, das meinte ich eigenltich mit "Vorsorge", wenn man sich bescheinigen lässt, dass man sich einmal im Jahr brav sein Stempelchen abholt.

Ich gehe eh nur einmal im Jahr zur Vorsorge :oops:

Noch eine andere Frage: Was ist denn, wenn man zur Vorsorge geht und der Zahnarzt stellt etwas fest und muss dann behandeln? Den 10 Euro Schein muss man doch sowieso in der Tasch haben, sonst passiert nichts weiter!

Danke für den Link!

Verfasst: 16 Dez 2003 09:19
von Gast
na ich denke wenn er was findet und du mußt wieder hin, dann darfste brav löhnen. Ich geh im Normalfall auch nur einmal zur Vorsorge. Aber 2 mal im Jahr zur prof. Zahnreinigung, super, die darf man eh selber zahlen (Kosten ca. 80 Euro), und dann auch noch die 10 Euro löhnen. Da kriegste doch echt nen Vogel. :roll: :roll: :roll: