Embryonenschutz Gesetz

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Birgit~
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Registriert: 18 Sep 2002 12:12

Beitrag von Birgit~ »

Hier ist noch ein interessantes Interview mit Jens Reich ( Mitglied im Ethikrat) :

- > http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... 7a0203.asp
In Deutschland sind Herstellung und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken grundsätzlich verboten. Die Einführung von Stammzellen von Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung übriggeblieben oder eigens für therapeutisches Klonen hergestellten worden sind, ist unter strengsten Auflagen hingegen erlaubt. Das bedeute, so Reich, daß eine Straftat, unter bestimmten, strengen Auflagen ausnahmsweise nicht verfolgt werde.

...

Reich kritisierte "den inkonsistenten und übermoralisierenden Standpunkt" in Deutschland nach der Devise: "Andere tun es, und wenn es gut ist, übernehmen wir es." Als Beispiel führte er die künstliche Befruchtung an: Sie ist in Australien entwickelt worden. Tausende von künstlich hergestellten menschlichen Embryonen sind hierfür "verbraucht" worden. Als die Methode anwendungsreif war, hat man sie auch bei uns übernommen.

Er selbst habe Bauchschmerzen dabei, Methoden wie die Präimplantationsdiagnostik (PID) und die Forschung mit embryonalen Stammzellen mit dem Ziel einer Therapie-Optimierung kategorisch abzulehnen, obwohl dies eigentlich seiner inneren Überzeugung entspreche, erklärte Reich seinen eigenen Standpunkt.
LG Birgit
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