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Verfasst: 17 Mai 2011 22:13
von mijo
Watchthesteps hat geschrieben:
Nanni*** hat geschrieben:Hallo GV nach Plan wird komplett von der Kasse gezahlt, sowohl die Stimu als auch Auslösespritze und Utrogest nach ES. Sogar bei unverheirateten, ich lief auch als unverheiratet mit Partner GV nach Plan. Nur wenn der Arzt beim "Akt" anwesend ist zahlt man die Hälte (also Insemination, IVF, ICSI, Kryo etc)

viele Grüße und viel Erfolg
Also ich (beide gesetzlich) musste bei GV nach Plan die Medis (Clomifen, Utrogest & Predalon) immer selbst bezahlen, bei den IUI's hat die Hälfte die Kasse bezahlt.
Dann ist da aber etwas kräftig schief gelaufen.
Denn GV nach Plan-Zyklen werden von der KK immer komplett übernommen. Sie unterliegen auch nicht den Regelungen und Bedingungen nach § 27a SGB. Eine Stimulation inkl. Zyklusmonitoring gilt als Heilbehandlung und muss damit von den KK (sowohl PKV als auch GKV) komplett übernommen werden. Sterilität wird nämlich (entgegen der landläufigen Meinung) durchaus als Krankheit. Aber die künstliche Befruchtung wird nicht (zumindest in der Rechtsprechung die, die Kostenübernahme durch die GKV angeht) als Heilbehandlung angesehen, da ja nur die Kinderlosigkeit und nicht die Sterilität beseitigt wird.
Das gilt aber nicht für eine hormonelle Stimulation. Da spielt dann auch das Verursacher bzw- Körperprinzip keine Rolle. Die KK der Frau hat die Kosten zu tragen.

P.s. ich hoffe, ich habe die juristische Begründung jetzt richtig wieder gegeben. :wink:

Verfasst: 18 Mai 2011 12:32
von mai333
Hallo,

meine PKV will den GV nach Plan nicht bezahlen!!!
Sie haben mir heute am Telefon gesagt, dass ich nicht der Verursacher bin und es geht ja bei der PKV nach dem Verursacherprinzip.
Ich habe nicht Stimuliert, sondern hatte einen Ultraschall, Blutstatus, Auslösespritze und Utro.
Die weigern sich.
Müssen die bezahlen? Dann drohe ich mit dem Urteil was du geschrieben hast.

Lg und danke

Verfasst: 18 Mai 2011 13:16
von mijo
Meiner Meinung nach ist das Verursacher-Prinzip da erst einmal irrelevant. Diese Maßnahmen können ja durchaus noch unter die Diagnostik fallen und die Kosten muss die PKV in jeden Fall übernehmen, auch wenn das Spermiogramm des Partner schlecht ist. Es muss ja geklärt werden, ob nicht auch bei der Frau etwas vorliegt. Das Problem bei den PKVs ist halt, dass es keiner extra Regelungen bzgl. Kinderwunschbehandlungen gibt, sondern die Leistungspflicht sich aus den Vertragsbedingungen ergibt. Übernommen werden Kosten, wenn sie medizinisch notwendig sind. Da bei Dir nun keine Erkrankung vorliegt, kann man über diese Notwendigkeit natürlich streiten. Meiner Meinung nach hängt es bei der PKV davon ab, was auf den Rechnungen drauf steht. So lange als Diagnose "Verdacht auf Infertilität" drauf steht, dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Meine PKV hat sogar noch Rechnungen übernommen auf denen eindeutig "männliche Infertilität" mit drauf stand.
Erst die Rechnungen mit der IVF-Diagnose mussten wir dann alle bei der PKV meines Mannes einreichen.
Was steht denn bei euch für eine Diagnose auf den Rechnungen und Rezepten?

Verfasst: 18 Mai 2011 13:19
von mai333
Ich hab noch keine Rechnung von der KIwu.
Werde dann aber gleich mal anrufen und sagen, dass sie es draufschreiben sollen.

Kann ich bei meiner PKV auch den Urteilsspruch von dir angeben?

DANKE und LG

Verfasst: 18 Mai 2011 13:35
von mijo
Du meinst den § 27 a SGB? Damit hat die PKV nichts zu tun und spielt auch bei der GKV erst eine Rolle, wenn es um die Kostenübernahme von KBs geht.
Ich würde die Rechnungen auf jeden Fall einfach einreichen und wenn sie sich weigern die Kosten zu übernehmen, dann sprich noch mal mit Deiner KIWU.

Verfasst: 02 Jun 2011 11:06
von Dr.Peet
Hallo,
prinzipiell hat Ihr Arzt recht: Mit der ICSI haben Sie sehr gute Chancen. Vollkommen ausgeschlossen ist es aber auch nicht auf andere Art zum Ziel zu kommen, allerdings mit geringer Erfolgsrate.
In solchen Fällen sind wir z.B. immer gern bereit einige wenige unterstützende Zyklen mit Eisprungauslösung und Sex zum Optimum, gefolgt von einigen wenigen Samenübertragungen.
Sie müssen aber selbst entscheiden, ob der "Leidensdruck" nicht gleich zur effektiven Methode greifen lassen muß!
Peet