violette, bei uns war für den paten nur voraussetzung, dass - wenn möglich - zumindest einer der paten die gleiche konfession wie der täufling hat....bei allem anderen war unser pfarrer (ev.) sehr kulant....
sorgerecht:
also wenn beiden elternteilen was passieren sollte und sie das sorgerecht nicht mehr ausüben können, wird in der regel zuerst von amtswegen ein familienangehöriger (großeltern, geschwister der eltern etc.) als "ersatzeltern" für das kind/die kinder in betracht gezogen. je nach alter des kindes, wird diesen miteinbezogen - immerhin hilft's ja nix, wenn sich die behörden die großeltern ausgucken, das kind aber viel lieber zur tante wollte....wichtig ist, dass bereits - wenn möglich - eine bindung zu den "ersatzeltern" besteht...
als eltern können wir bereits zu lebzeiten in welcher form auch immer verfügen, wer das sorgerecht im bedarfsfall ausüben soll. das kann notariell beurkundet sein, das kann irgendwo hinterlegt sein, das kann aber auch ein brief in der schreibtischschublade sein (dann sollte man aber sicherstellen, dass jemand von dem brief weiß). bei den privat hinterlegen "briefen" wäre es wichtig, sie immer mal wieder mit einem aktuellen datum und unterschrift zu versehen, damit klar ist, dass man seine meinung nicht in der zwischenzeit geändert hat (ähnlich wie bei betreuungsverfügungen etc.).
miezen:
haaren wir die bekloppten - ich muss endlich die bürste wieder raussuchen, so hat das momentan echt keinen sinn. außerdem sind sie etwas durch den wind, weil seit mittwoch handwerker bei uns in der wohnung sind, die sie ordentlich stressen....
LG
Kerstin




