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Verfasst: 25 Sep 2003 17:46
von theresa55
Hallo Andreas,

finde es super, dass Du Dich so ins Zeug legst. Großes Lob!

Ich habe mal ne Frage, vielleicht kannst Du mir weiterhelfen?
Ich hatte bisher 1 Versuch ICSI mit einer punktierten Eizelle -
Versuch 2 scheiterte, da keine Eizelle bei der PU gewonnen werden konnte - zählt nach Aussage meiner Ärzte nicht als Versuch.

Muss ich jetzt, auch wenn der Versuch im nachhinein als gescheitert abgehackt ist 50 % bezahlen? Es wäre ja nach heutigem Recht kein Versuch. Aber ich denke, auch ich werde da zur Kasse gebeten. Und die Zuzahlung von 50 % soll "nur" auf die Medis sein?

Danke für Deine Antwort.

Ivonne

Verfasst: 25 Sep 2003 18:29
von Andreas
Hi Ivonne,

danke für Dein großes Lob. :-)

"Versuch 2 scheiterte, da keine Eizelle bei der PU gewonnen werden konnte - zählt nach Aussage meiner Ärzte nicht als Versuch."
-> da es nicht zur Spermieninjektion in die Eizellen kam, zählt das nicht als einer der 4 Regelversuche.

"Muss ich jetzt, auch wenn der Versuch im nachhinein als gescheitert abgehackt ist 50 % bezahlen? Es wäre ja nach heutigem Recht kein Versuch. Aber ich denke, auch ich werde da zur Kasse gebeten. Und die Zuzahlung von 50 % soll "nur" auf die Medis sein?"

Die Frage verstehe ich nicht ganz. Ich gehe davon aus, daß ICSI1 über Chipkarte abgerechnet wurde, oder? Dann wird auch die abgebroche ICSI2 über Chipkarte abgerechnet.

Die Zuzahlung von 50 % wird erst ab 1.1.2004 wirksam. Versuche, die bis 31.12.2003 gestartet werden, sind nicht betroffen, da sie nach altem Recht behandelt werden. Die 50-%-Zuzahlung ab 2004 ist für die Medikamente und die Behandlung fällig.

Wieso vermutest Du, daß Du schon jetzt 50 % zuzahlen mußt?

Viele Grüße. Andreas

Verfasst: 26 Sep 2003 06:18
von theresa55
Hallo Andreas,

danke für deine rasche Antwort. Das mit den 50 % meine ich natürlcih nach dem 31.12.03. Wenn es aber nach dem 01.01.04 zu einer Stiumu kommt, zahle ich also die Medikamente und die Arztrechnungen zu 50 %, gut (nicht gut - habe aber verstanden). Was ist denn, wenn nun wieder keine Eizelle gewonnen werden kann? Dann habe ich doch für "eigentlich keinen" Regelversuch 50 % bezahlt, oder?

Wie soll das denn eigentlich in der "Praxis" aussehen? Die Apotheke nimmt 50 % gleich wenn ich die Medis hole, der Arzt wird auch gleich bezahlt? Oder soll es da so Sammelrechnungen geben (Wie bei ICSI im Jahr 2000?)?

Kann ich die Kosten in meiner bzw. unserer Steuererklärung absetzten? Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, das soll nicht gehen?

Einen angenehmen Freitag! Und danke im voraus für deine Antwort.

Ivonne

Verfasst: 30 Sep 2003 00:12
von Andreas
Hi Ivonne,

Deine Fragen zeigen auf, welche Details der Regelung 2004 noch nicht geklärt sind.

"Was ist denn, wenn nun wieder keine Eizelle gewonnen werden kann? Dann habe ich doch für "eigentlich keinen" Regelversuch 50 % bezahlt, oder?"
-> ich kann nur spekulieren, daß Du für diesen nicht vollständigen Versuch nicht zur Kasse gebeten wirst.

"Wie soll das denn eigentlich in der "Praxis" aussehen? Die Apotheke nimmt 50 % gleich wenn ich die Medis hole, der Arzt wird auch gleich bezahlt? Oder soll es da so Sammelrechnungen geben (Wie bei ICSI im Jahr 2000?)?"
-> es ist noch nicht bekannt, wer das Geld von den Betroffenen eintreibt: Kasse oder Arzt/Apotheke. Für mich macht es am meisten Sinn, wenn das die Kasse macht.

"Kann ich die Kosten in meiner bzw. unserer Steuererklärung absetzten?"
-> Kiwu-Kosten kannst Du als außergewöhnliche Belastung absetzen.

siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=2439

bei Fragen bitte an Lara Joy wenden:
dievombuero@gmx.de

Viele Grüße und eine schöne Woche. Andreas

Verfasst: 04 Okt 2003 23:08
von Uta1977
Auf die Frage ob du dafür zur Kasse gebeten werden könntest wenn jetzt schon 2004 wäre:
Ich würde sie mit JA beantworten, obgleich das keine schöne Antwort ist.

Hier ein Beispiel was ich so aus der Praxis kenne: wenn du dir Zahn-Implantate einsetzen lässt (auf eigene Kosten wie sich versteht) und dein Körper stösst die Implantate ab, so gab es dennoch den "Aufwand" der ärztlichen Betreuung, Narkose, etc.

Das heisst du musst denke ich zumindestens eine Art "Aufwandspauschale" zahlen.
Sicher nicht die volle Summe, aber diese "Aufwandspauschale" ist in ihren Kosten dehnbar wie Kaugummi. Sie kann also von niedrig bis fast volle 50% der "erfolgreichen Behandlung" betragen.

Liebe Grüsse dennoch, Uta

Verfasst: 07 Okt 2003 17:14
von LoisLane
Hallo miteinander,

ich hab heute mit dem Geschäftsstellenleiter meiner KV telefoniert und habe ihn wegen einer schriftlichen Zusage für meine/unsere zwei weiteren IVF - Versuche gefragt.
Natürlich hat er gesagt, dass dies im Moment nicht geht aber er wohl heute taufrisch ein Schreiben auf den Tisch bekommen hat in dem steht, dass es wohl durch ist, das ab 1.01.2004 die KV 50% der Kosten übernehmen wird, aber eine Regelung für ne Übergangslösung, ob die weiteren Versuche dennoch übernommen werden, noch nicht raus ist.
Ich sollte mich Anfang Dezember wieder bei ihm melden....da wüßte er mehr dazu!

Werd ich wohl machen müssen....

Liebe Grüße

LoisLane

Verfasst: 08 Okt 2003 10:09
von mammamia
Hallo,

ich frage mich auch grad, ob wir dieses Jahr noch einen Versuch hinkriegen. Weiß denn jemand, ab wann ein Versuch ab begonnen gilt? Wenn er mit der Stimulation als begonnen gilt, haben wir ja noch ne Chance, wenn erst ab Punktion können wir es knicken. Medizinisch Sinn würde es ja nur machen, wenn der Versuch mit Beginn der Hormoneinnahme als angefangen gelten würde - schließlich nimmt man das alles ja nicht zum Spaß ein, oder?

Gibt es eine Tendenz?

Gruß,
Mia

Verfasst: 09 Okt 2003 08:11
von Mondschaf
Hallo,

darüber wurde schon diskutiert, es scheint nicht definiert zu sein, wann ein Versuch kostentechnisch anfängt - bis jetzt war es ja auch irrelevant.
Vermutlich aber, wie Du sagst beim langen Protokoll mit DR und sonst mit DR/Stimu. Da waren wir uns hier einig.
Frag doch in Deiner Praxis mal. Wir sollten alle fragen und die Aussagen hier sammeln. Dann hat man was in der Hand, wenn manche Praxen von späteren Terminen ausgehen.

Gruß

Mondschaf

Verfasst: 10 Okt 2003 02:15
von waldhexe
Hallo,

Ich habe Heute mit meiner Praxis telefoniert, und es ist mir erklärt worden, dass ich mir keine Sorgen wegen der Kosten machen müsste, da ich nächstes Jahr als Altlasten zähle. Man müsste mir dann trotzdem noch alle 4 Versuche inclusive der Behandlungen über die Krankenkassenkarte abrechnen!
Hat jemand schon mal was davon gehört?

Liebe Grüsse
Monika

Verfasst: 10 Okt 2003 16:56
von Andreas
Hi Monika,

was Deine Praxis behauptet, kann heute noch niemand wissen. Verlaß Dich nicht darauf. Für 2004 reicht die Spanne von
1) Vertrauensschutz = Altes Recht für alle, die vor dem 31.12.2003 mit der Behandlung beginnen.

bis

2) Keine Übergangsregelung = für alle gilt in 2004 das neue Recht

Es sind auch Zwischenstufen möglich. Beispiel: Altlasten bekommen 4 Regelversuche, müssen sich aber zu 50 % beteiligen.

Hier schreibt ein Mitarbeiter des BKK-Bundesverbandes. Diese Leute sind gewöhnlich gut informiert:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... ann#428637

Fazit: Es ist noch alles offen.

Viele Grüße. Andreas