noch haben wir ja erst den Beschluß des Koalitionsauschusses vom 8.5.2003. Der von der Regierung für diese Woche angekündigte Gesetzentwurf, wurde noch nicht vorgestellt. Von einem Gesetz sind wir noch Monate entfernt.
Ich habe dennoch schon einmal die Rechtslage zum 1.1.2004 durch einen Juristen prüfen lassen. Unterstellen wir einmal, dass Kiwu ersatzlos zum 1.1.2004 gestrichen wird, ohne dass es Übergangsregelungen gibt. Für diesen schlimmsten Fall gilt dann wohl folgendes:
1) Bis 31.12.2003 werden alle Behandlungen wie gehabt abgerechnet.
2) Für Paare, die keine SCHRIFTLICHE Zusage der Kasse haben, endet die Abrechnungsmöglichkeit über die Krankenkasse zum 31.12.2003.
3) Paare, die eine SCHRIFTLICHE Zusage der Kasse für eine feste Zahl von Versuchen haben, haben wohl keinen Rechtsanspruch auf Durchführung der Restversuche nach dem 31.12.2003. Die einschlägige Vorschrift ist § 34 SGB X.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... /__34.html
In § 34 Abs. 3 SGB X heißt es wörtlich: „(3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden."
Wahrscheinlich verliert eine erteilte Zusicherung (Kassenzusage) mit Inkrafttreten der möglichen Kiwu-Streichung automatisch ihre Bestandskraft. Sie muß also wahrscheinlich nicht einmal durch die Kasse widerrufen werden.
Tip: Es kann dennoch nicht schaden, wenn Ihr Euch die Zahl der Restversuche von Eurer Krankenkasse SCHRIFTLICH zusichern lasst. Mündliche Zusagen haben keine Wirksamkeit. Wahrscheinlich werden die Kassen eine solche schriftliche Zusicherung (Zusage) aber nicht abgeben. Ändert sich die Rechtslage zum 1.1.2004, ist die Krankenkasse wohl nicht einmal mehr an die erteilte Zusage gebunden.
Fazit: wird Kiwu zum 1.1.2004 ersatzlos gestrichen, gehen zu diesem Termin die Lichter aus. Mit diesem schlimmsten Fall rechne ich nicht, er kann aber nicht ausgeschlossen werden. Während es in den letzten Jahren in der Kostenfrage für mich lediglich gekriselt hat, ist es dieses Mal ernst. Ich freue mich, dass unsere Aktion nach nur einer Woche schon erste konkrete Ergebnisse hervorgebracht hat und ich möchte Euch einfach bitten: weitermachen.

Viele Grüße von Andreas, der seinen Sohn wieder in den Schlaf bringen konnte, es aber selbst nicht geschafft hat.
