Erste juristische Einschätzung zum 1.1.2004

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Andreas
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Erste juristische Einschätzung zum 1.1.2004

Beitrag von Andreas »

Hi miteinander,

noch haben wir ja erst den Beschluß des Koalitionsauschusses vom 8.5.2003. Der von der Regierung für diese Woche angekündigte Gesetzentwurf, wurde noch nicht vorgestellt. Von einem Gesetz sind wir noch Monate entfernt.

Ich habe dennoch schon einmal die Rechtslage zum 1.1.2004 durch einen Juristen prüfen lassen. Unterstellen wir einmal, dass Kiwu ersatzlos zum 1.1.2004 gestrichen wird, ohne dass es Übergangsregelungen gibt. Für diesen schlimmsten Fall gilt dann wohl folgendes:

1) Bis 31.12.2003 werden alle Behandlungen wie gehabt abgerechnet.
2) Für Paare, die keine SCHRIFTLICHE Zusage der Kasse haben, endet die Abrechnungsmöglichkeit über die Krankenkasse zum 31.12.2003.
3) Paare, die eine SCHRIFTLICHE Zusage der Kasse für eine feste Zahl von Versuchen haben, haben wohl keinen Rechtsanspruch auf Durchführung der Restversuche nach dem 31.12.2003. Die einschlägige Vorschrift ist § 34 SGB X.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... /__34.html

In § 34 Abs. 3 SGB X heißt es wörtlich: „(3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden."

Wahrscheinlich verliert eine erteilte Zusicherung (Kassenzusage) mit Inkrafttreten der möglichen Kiwu-Streichung automatisch ihre Bestandskraft. Sie muß also wahrscheinlich nicht einmal durch die Kasse widerrufen werden.

Tip: Es kann dennoch nicht schaden, wenn Ihr Euch die Zahl der Restversuche von Eurer Krankenkasse SCHRIFTLICH zusichern lasst. Mündliche Zusagen haben keine Wirksamkeit. Wahrscheinlich werden die Kassen eine solche schriftliche Zusicherung (Zusage) aber nicht abgeben. Ändert sich die Rechtslage zum 1.1.2004, ist die Krankenkasse wohl nicht einmal mehr an die erteilte Zusage gebunden.

Fazit: wird Kiwu zum 1.1.2004 ersatzlos gestrichen, gehen zu diesem Termin die Lichter aus. Mit diesem schlimmsten Fall rechne ich nicht, er kann aber nicht ausgeschlossen werden. Während es in den letzten Jahren in der Kostenfrage für mich lediglich gekriselt hat, ist es dieses Mal ernst. Ich freue mich, dass unsere Aktion nach nur einer Woche schon erste konkrete Ergebnisse hervorgebracht hat und ich möchte Euch einfach bitten: weitermachen. :-)

Viele Grüße von Andreas, der seinen Sohn wieder in den Schlaf bringen konnte, es aber selbst nicht geschafft hat. :-)
Zuletzt geändert von Andreas am 03 Dez 2003 19:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Christiane
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Beitrag von Christiane »

Hallo Andreas!

Danke für Deine erste juristische Einschätzung :) !
Das hört sich wirklich alles ziemlich düster an und ich hoffe, daß wir mit einigen unserer Aktionen Erfolg haben...

Liebe Grüße!
Christiane

Manchmal ist die Welt ganz gemein. Alles geht schief und du fühlst dich klein und verloren. Aber es leuchtet immer ein kleiner Stern für dich, und er sagt dir leise:
Es wird alles wieder gut!
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Christiane,

aber bitte. :-)

"Das hört sich wirklich alles ziemlich düster an und ich hoffe, daß wir mit einigen unserer Aktionen Erfolg haben..."
-> geht mir genauso.

Viele Grüße. Andreas
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Xanni
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Beitrag von Xanni »

Hi Andreas,

sag mal wie sieht das eigentlich bei den privat Versicherten aus??? Betrifft es die nicht? Weil ich da jetzt schon ein paarmal gelesen habe "wir sind ja priv. Versichert aber trotzdem wollen wir Euch helfen"???

Wäre dir für eine Info dankbar :)

Grüße Xanni
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Xanni,

die Kostenerstattung bei den PKVs wird von den Plänen von Rot-Grün nicht berührt. Bei den PKVs herrscht ja Vertragsfreiheit.

Es ist ehrenwert, wenn sich PKV-Versicherte an unserer Aktion beteiligen und zeigt, daß eben nicht jeder nur an sich denkt.

Viele Grüße. Andreas
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Georges
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Beitrag von Georges »

Hallo zusammen,

es ist richtig, dass Vertragsfreiheit bei der PKV gilt und das hat auch bei einer Streichung indirekt Konsequenzen.

Für alle, die denken, gut, dann wechsel ich eben in die PKV, könnte es ein böses Erwachen geben.

Die Problematik muss bei Antragsstellung angegeben werden (als bekannte Vorerkrankung) und dann kann folgendes passieren: entweder die Gesellschaft lehnt den Antrag komplett ab, die KiWu-Behandlung wird als versicherte Leistung ausgeschlossen oder nur gegen einen - ich vermute extremen - Beitragszuschlag mitversichert.

Und wer denkt, ich verschweige das jetzt, dem kann folgendes passieren: es kommt raus, der Versicherer beruft sich auf Leistungsfreiheit und tritt vom Vertrag ab Beginn zurück wegen Verletzung der sog. "vorvertraglichen Anzeigepflicht".

Also an alle: Vorsichtig und nicht übereilte Entscheidungen treffen.

Und jetzt habe ich noch eine Bitte:

Ich sitze nur im Innendienst und habe es nicht mit dem Verkaufen von Versicherungen. Sollten meine Aussage nicht ganz korrekt sein, bitte berichtigt mich! DANKE.
Zuletzt geändert von Georges am 18 Mai 2003 15:50, insgesamt 1-mal geändert.
vlG
Georges


"Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann" (Francis Picabia - 1879 - 1953, Maler, Schriftsteller, Filmemacher, Provokateur)
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Happy
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Gesundheitsreform

Beitrag von Happy »

Hallo,

bin PKV (Ehefrau GKV) versichert. Unterstütze klein-putz bei Aktion, mit Briefen an Politiker usw..

Gruß Happy
Andreas
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Re: Gesundheitsreform

Beitrag von Andreas »

@ Happy: danke. :-)

@ all: die PKV-Frage möchte ich noch einmal erläutern. Auf diejenigen, die schon jetzt in einer PKV sind, haben die Pläne von Rot-Grün keine Auswirkungen, da Änderungen des Sozialgesetzes nur gesetzliche Kassen betreffen.

Wie Georges richtig sagt, ist der Wechsel von GKV-Kiwu-Betroffenen in die PKV meist keine Lösung. Die vorvertragliche Anzeigepflicht führt zu den erwähnten Konsequenzen:
a) Kiwu wird aus dem PKV-Vertrag ausgeschlossen
b) ein Risikozuschlag wird erhoben
c) bei Verletzung der Anzeigepflicht droht Vertragskündigung
-> Bei Interesse könnt Ihr ja mal einen unverbindlichen Probeantrag stellen. Experte für diese Fragen ist bambam.

Der PKV-Beitritt, der ohnehin nur freiwillig Versicherten möglich ist, macht meist nur für Gesunde Sinn. Wenn die Fertilität eines Versicherten aber nicht eingeschränkt ist, zahlt die PKV nichts für Kiwu. Ein Teufelskreis also.

Viele Grüße. Andreas
Zuletzt geändert von Andreas am 19 Mai 2003 20:56, insgesamt 1-mal geändert.
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binka
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Beitrag von binka »

Habe eben schon im "Handzettel"-Forum gepostet.

Wie wäre eine realistische juristische Einschätzung zu einer Klage am Verfassungsgericht zum besagten Thema???
Und wäre das evtl. auch eine Alternative für uns??

Wäre schön, darüber Infos zu bekommen.

Danke schon mal und Ciao Bianka
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Bianka,

wir können erst klagen, wenn das neue Gesetz in Kraft getreten ist. So lange sollten wir nicht warten. :-)

Viele Grüße. Andreas
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