Hallo Rebella + Interessierte,
wenn ich das noch richtig erinnere, dann ist die "kleine Anfrage" mündlich von MdBs zu stellen und erhält meistens eine schriftliche Antwort?
Unser Ziel ist es a) die Angelegenheit nochmals im Bundestag zu thematisieren (nicht in Vergessenheit geraten zu lassen) und b) möglichst viel an "Begründung" als Antwort zurück zu bekommen, um einen Diskurs mit entsprechenden Entscheidungsträgern zu beginnen. Richtig?
Altersgrenzen im Kontext "Menschenrechte": soll der generelle Bezug zu allen beschränkenden Altersgrenzen hergestellt werden, oder ist es so gemeint, dass nur der von mir erläuterte Fall (Männer über 50) als Vorlage der Argumentation dienen soll?
Hast du ersteres im Sinn, dann wird es kompliziert, weil für mich "Altersgrenzen" auf weiblicher Seite nach Eintritt des Klimakteriums sehr wohl Sinn machen - Antinori mag das Gegenteil bewiesen haben, allerdings sehe ich im Fall von Mutterschaft durch KB bei einem Lebensalter von 50+, persönlich keinen Subsidiaritätsanspruch durch die Kassen, weil diese Form der Konzeption meiner Ansicht nach außerhalb der biologisch-vorgesehenen Parameter liegt. Hier wäre eine individuelle Regelung sehr angemessen, die von der tatsächlichen (meßbaren) Reproduktionsfähigkeit der Frau ausgeht und im ärztlichen Ermessen liegen sollte.
Ganz anders sieht die Sache beim Mann aus. Trotz intensiver Suche habe ich immer noch keine Studie oder Statistik über die tätschächliche Beziehung zwischen Alter und Spermatogenese/Fertilität gefunden. Es ist wohl so, das der "gesunde" Mann lebenslänglich zeugen kann. Das ist eben der Ansatz meiner Kritik am GMG: warum eine Sache künstlich limitieren, die von der Natur unlimitiert geschaffen wurde? Genau an dieser Stelle gehen faktische, medizinische Begründungen über in eine politisch bestimmtes Gesellschaftsbild, dass "alte" Väter nicht für wünschenswert hält. Auch dazu kenne ich keine Fakten oder belegende Studien, die soziologischen Aufschluß über die Frage der "Erziehungsqualtiät von Männern über 50 für ihre Kinder" gibt.
Daher sehe ich die freiheitliche Selbstbestimmung dieser Männer durch das GMG im Punkte des "Rechts auf Fortpflanzung" vom Gesetzgeber schlicht als irrelevant erklärt an. Das kann so nicht hingenommen werden.
Dazu wäre die Frage: "Mit welcher Begründung wird reproduktionswilligen Männern über 50, deren Paarkonstellation assistierte Zeugung erfordert, ihr Recht auf freiheitliche Selbstbestimmung und insbesondere ihr Recht auf Reproduktion durch die Einschränkenden Altersgrenzen des GMGs genommen? Wie ist dieser Zustand, der gesetzlich erschaffen wurde in Einklang mit der Menschenrechten zu sehen?"
Die unteren Altersgrenzen: wenn ein staatliches Gefüge einen 18 jährigen Menschen als gesetzlich "volljährig" erklärt, dann besteht von Seiten des Gesetzgebers keine Veranlassung, ihm oder ihr diese Rechte in Bezug auf die assistierte Reproduktion bei Fortpflanzungswunsch zu nehmen. Auch in diesem Fall werden Menschenrechte mit Füßen getreten. Ich würde auch in diesem Fall vorschlagen, von der Notwendigkeit der Maßnahmen in Bezug auf den Einzelfall vorzugehen und diese Beurteilung in die Hände des dafür vorgesehenen Fachmanns zu legen - meinetwegen mit amtsärztlicher Prüfungsbefugnis versehen.
Rein rechtlich beurteilt wäre für mich eine völlige Kostenübernahme-Gleichheit zwischen Schwangerschaftsabbruch (aus persönlichen Gründen) und Schwangerschaftsherbeiführung wünschenswert. Wem "junge Neubürger" lieb sind, dem sollte staatlich getragene, assistierte Reproduktionshilfe nicht zu teuer sein.
Andersrum: Wer die straffreie Schwangerschaftsunterbrechung als zivilisatorische Errungerschaft feiert, darf reproduktiv behinderte Menschen mit gegenteiligem Lebenskonzept nicht durch unsinnige gesetzliche Restriktionen vom Erreichen ihres Lebensziels abhalten.
...die zumutbare Textlänge ist wohl längst überschritten

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LG Ovaria