Projekt"TV-Sendung zur Unterschriftenübergabe"Wer

Unsere Hauptkategorie. Hier wird über alles rund um den Kinderwunsch diskutiert. :-)
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Zieglergaby
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Beitrag von Zieglergaby »

Cini: hab die Kommentare zu Bilder 1-34 in die Galerie geschrieben. Zu dem Bild mit den 13 Paaren:
Ich glaube das Bild soll dazu dienen zu verdeutlichen, dass auf ein Ado Kind 13 Elternpaare kommen, die es gern adoptieren würden. Frag nochmal Rebella ob das stimmt. Dann wäre es vielleicht schön, wenn die Paare noch etwas deutlicher als PAARE zu erkennen sind und vielleicht das Adokind deutlicher - farblich vielleicht - hervorheben und die Paare, die vergeblich warten vielleicht etwas blasser machen? Oder so - ich bin völlig unkreativ - vielleicht hast du zu dem Thema noch ne tolle Idee. Sonst aber sehr schön. Gefällt mir gut und wie bin ich neidisch, wenn das jemand so kann ;-)))
Danke dir sehr für deine Mühe :knuddel:
Gaby
"Lohnt sich das?" fragt der Verstand - "NEIN" sagt das Herz " aber es tut gut !"

Nichts geschieht, wenn es nicht einer TRÄUMT, einer für MÖGLICH HÄLT und einer in die TAT UMSETZT.
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Zieglergaby
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Beitrag von Zieglergaby »

BBBBBBBBBBBBBOOOOOAAAAAAAAAAHHHHHHHHHHHHHH *mecker* *mecker* *mecker*
habe soeben Nachricht von Frau Kühn Mengel erhalten- Kann mir einer sagen, warum wir mit der gesprochen haben. Hab ich was verpasst? Hab ich vielleicht zufällig chinesisch gesprochen und sie konnte mir nicht folgen????? Also im Ernst- das ist ja wohl ne Frechheit. Was machen wir damit??? Ein böses Schreiben zurück, dass uns das nichts Neues bringt und Einiges auch schlicht und ergreifend FALSCH ist?? Boa hab ich ne *mecker*
Malwiederrunterkomm
Gaby


Frau
Gaby Ziegler
ziegler911@t-online.de






Sehr geehrte Frau Ziegler,

wie im Rahmen der Unterschriftenübergabe durch Ihren Verein Wunschkind e.V. am
26. September 2006 vereinbart, sende ich Ihnen als Datei den Schlussbericht der Enquête-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin".

Bezüglich der gesetzlich festgelegten Altersgrenzen für die künstliche Befruchtung und der gesetzlichen Regelungen der Kostenübernahme möchte ich Ihnen in Anlehnung an unser Gespräch gerne folgende Erläuterung geben:

Mit dem GMG wurde ab dem 1. Januar 2004 nach § 27a SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) die Leistung der künstlichen Befruchtung neu geregelt:

Der Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung ist von bisher in der Regel vier Versuchen auf generell drei Versuche begrenzt worden. Die Neuregelung dient der Begrenzung der Ausgaben für künstliche Befruchtung auf Fälle medizinischer Notwendigkeit.

Nach den vom Gemeinsamen Bundesausschuss, einem Organ der Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern unter Beteiligung der Verbände von Patientinnen und Patienten sowie Selbsthilfegruppen, gemäß § 27a SGB V beschlossenen Richtlinien über die künstliche Befruchtung dürfen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nur durchgeführt werden, wenn hinreichende Aussicht besteht, dass durch die geplante Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Eine Eingrenzung auf den Leistungsanspruch von drei Versuchen soll damit das Kriterium einer hinreichenden Erfolgsaussicht für die Herbeiführung einer Schwangerschaft berücksichtigen.

Der Anspruch besteht nur für Versicherte ab vollendetem 25. Lebensjahr. Er besteht nicht für Frauen, die das 40. und für Männer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten ihrer Versicherten in Höhe von 50%. Dies gilt auch für eine diesbezügliche Arzneimittelversorgung. Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Diese Eigenbeteiligung gilt nicht als Zuzahlung und bleibt bei der Berechnung der Belastungsgrenze für die Befreiung von Zuzahlungen unberücksichtigt.

Bei den Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung handelt es sich um eine Sachleistung im Sinne des SGB. Eine Berechnung der von den gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmenden Kosten nach der privatärztlichen Gebührenordnung ist somit auch bei Ehepaaren, von denen nur ein Ehegatte gesetzlich krankenversichert ist, ausgeschlossen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt die medizinischen Einzelheiten zu den Voraussetzungen, sowie Art und Umfang der Maßnahmen.

Wie nach bislang bereits geltendem Recht übernehmen die Krankenkassen auch die anteiligen Kosten einer künstlichen Befruchtung gemäß § 27 a SGB V nur unter folgenden Voraussetzungen:

- Die Maßnahmen müssen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sein.
- Nach ärztlicher Feststellung muss hinreichende Aussicht bestehen, dass durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird.
- Grundsätzlich nur bis zu dreimalige Durchführung der Maßnahmen.
- Nur für Ehepaare (nicht für nicht-eheliche Lebensgemeinschaften).
- Nur mit Ei- und Samenzellen der Eheleute (homologes System).
- Die Ehegatten müssen sich vor der Behandlung eingehend über die medizinischen und psychosozialen Konsequenzen und Risiken der Behandlung durch einen Arzt unterrichten lassen, der die Behandlung nicht selbst durchführt.
- Künstliche Befruchtung nur durch Ärzte oder Einrichtungen, die entsprechend qualifiziert sind und denen die nach Landesrecht zuständige Stelle eine entsprechende Genehmigung erteilt hat.

Ich möchte speziell auf Ihre Frage nach der Begründung der Altersbegrenzung eingehen:

Die o.a. Richtlinie über künstliche Befruchtung bestimmt die medizinischen Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der den gesetzlichen Erfordernissen des § 27 a Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) entsprechenden ärztlichen Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung. Der damalige Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat eine Richtlinien-Änderung hinsichtlich der Altersbegrenzungen in Anlehnung an den mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) geänderten § 27 a Abs. 3 SGB V herbeigeführt.

Durch das GMG ist der Anspruch von Versicherten auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung mit Wirkung zum 1. Januar 2004 zumutbar eingeschränkt worden. Es gelten nunmehr Altersgrenzen zwischen 25 und 40 Lebensjahren für Frauen bzw. 50 Lebensjahren bei Männern.

Die Festlegung der unteren Zeitgrenze soll dazu beitragen, dass die Chance zu einer Spontanschwangerschaft nicht durch fehlende Geduld vieler Kinderwunschpaare und auch der Ärzte mit Hilfe einer schnellen Medikalisierung des Kinderwunsches vertan wird. Die untere Altersgrenze berücksichtigt damit auch, dass es bis zum Alter von 25 Jahren nur sehr wenig unfruchtbare Ehepaare gibt.

Die neue Regelung der weiblichen Altersobergrenze trägt dem Gesichtspunkt Rechnung, dass bereits jenseits des 30. Lebensjahres das natürliche Konzeptionsoptimum überschritten ist und die Konzeptionswahrscheinlichkeit nach dem 40. Lebensjahr sehr gering ist.

Die zuständige Krankenkasse hat in eigener Verantwortung über den Leistungsanspruch im Einzelfall zu entscheiden hat. Da das Alter der Frau im Rahmen der Sterilitätsbehandlung einen limitierenden Faktor darstellt, sollen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei Frauen, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, nicht durchgeführt werden. Ausnahmen sind nur bei Frauen zulässig, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sofern die Krankenkasse nach gutachterlicher Beurteilung der Erfolgsaussichten eine Genehmigung erteilt hat. Die untere weibliche Altersgrenze betreffend wird für die Krankenkasse kein Ermessensspielraum gesehen.

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat sich der Meinung des Gesetzgebers angeschlossen. Eine Änderung dieser Rechtslage ist derzeit nicht beabsichtigt.
Ich möchte Sie außerdem noch darüber informieren, dass im Entwurf des GMG ursprünglich die künstliche Befruchtung als versicherungsfremde Leistung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen werden sollte. Da es jedoch natürlich der Wille der Bundesregierung war und ist, dass es in unserem Staat sehr viele Familien mit Kindern gibt, ist man in den Beratungen zu der Auffassung gelangt, die künstliche Befruchtung im Leistungskatalog zu belassen.

Ich verstehe den Kinderwunsch von Paaren sehr gut und stimme zu, dass der Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung mit Wirkung vom 1. Januar 2004 eingeschränkt wurde. Dies wurde damit begründet, dass die Entscheidung für eine Kinderwunschbehandlung - genauso wie die Entscheidung für eine Sterilisation, die nicht krankheitsbedingt ist - in erster Linie zur persönlichen Lebensplanung jedes Einzelnen gehöre. Deshalb sollen diese Leistungen künftig auch eigenverantwortlich mitfinanziert werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Informationen den Hintergrund der Regelungen hinsichtlich der Altersbegrenzung und Kostenbeteiligung einer Kinderwunschbehandlung verdeutlichen kann.




Mit freundlichen Grüßen



Helga Kühn-Mengel
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Gaby, deinen Brief muß ich mir erstmal Gründlich zu Gemüte ziehen. Erstmal zu den Postings rund um unsere Bilder.

Cini, du bist ja echt klasse und schnell! Das Bild mit den 13 Elternpaaren gefällt mir sehr gut und ich finde, die sind auch als Paare zu erkennen. Kann somit Gabys Kritik da nicht so teilen. Ja, vielleicht malst du das Kind in der Mitte noch an.

Ein Foto mit einem Brötchen würde auch gehen. Allerdings brauchen wir dann die Urheberrechte. Am besten fotografierst du selbst oder du bringst die Einverständniserklärung des Fotografen. Das hatte ich übrigens gestern vergessen zu sagen. Wir bräuchten dann von dir auch die Einverständniserklärung, dass wir deine Zeichnungen senden dürfen. Ich habe Vordrucke dafür, die ich dir per mail schicken kann.

Zur balancierten Translokation. "trans1" finde ich zu unübersichtlich. "Mit trans2" habe uich auch eine Verständnisschwierigkeit. Das Bild muß ja sogar in Sekundenschnelle verstanden werden. Der Text, der in der Zeit gesagt wird, lautet:

"Ein Beispiel, das eine Schwangerschaft verhindert, ist die sogenannte balancierte Translokation beim Mann. Das heißt, zwei Chromosomen sind zusammengewachsen. Der Mann selbst ist nicht krank, aber viele der Embryonen sind dann nicht überlebensfähig und führen zu keiner Schwangerschaft"

Da ich nicht der Translokationsspezialist bin, bitte ich hier mal Atonne und schnuffel, die dazu schon mal recherchiert hatten, ob die Bilder richtig sind. "trans2" könnte mir gefallen, wenn es korrekt ist. Wir sagen ja, die Chromosomen sind zusammen gewachsen. Auf dem Bild scheint es, dass 2 Chromosomenpaare ein Stückchen ausgetauscht haben ... Wenn "trans2" sachlich richtig ist, gefällt es mir am besten.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich würde mich auch lieber für das Brötchen als für die Zigaretten entscheiden. Und ich argumentiere da genauso wie Gaby.

"Mit den 10000 kindern weniger/vergleich mit München, sollte das ein Diagramm werden?" - Cini, ich hatte da noch gar keine visuelle Vorstellung. Ich bitte um Vorschläge. Wenn es sich per Diagramm besser darstellen läßt, gern. Vielleicht auch eine Deutschlandkarte mit ´ner 700.000 drauf und München darin erkenntlich gemacht mit der 10.000 dran? Oder nur so die Umrisse von München mit der 10.000 drin und vielleicht ´nem gezeichneten Baby ???
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Gaby, ich äußere mich morgen zu dem Brief. Habe gerade festgestellt, das D.I.R. 2005 ist ab heute herunterladbar.
Liebe Grüße, Rebella
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Cini
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Beitrag von Cini »

freut mich, dass euch meine Zeichnung gefällt. Ich selbst finde auch, dass die Eltern noch als Paar erkennbar sein müssen. Ich wollte sie leicht farblich gestalten oder nummerieren. Das Kind hätte ich auch farbig gemacht. Ich wollte euch auch ertsmal einen Entwurf zeigen.
Zu der Trans.- ich habe die Bilder auch nur aus dem Netz. Man könnte sie aber abzeichnen. Ich finde man kann die darstellung nicht verstehen, wenn man sich nicht auskennt.

Das Brötchen würde ich selbst fotografieren. Wie ist das mit den 10.000 Kindern gemeint? Werden durch das neue Gesetz 10.000 weniger gezeugt /geboren? Und wie kommt ihr auf München?

So ihr Lieben, ich muß schnell los, einkaufen. Wir suchen noch eine Couch.
LG Cini und Fiona
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schnuffel
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Beitrag von schnuffel »

hallo cini


vielen dank für deine schnelle umsetzung.


zu deinen fragen: in münchen wurden im jahr 2004 ca. 10.000 kinder geboren. wenn man sich vorstellt, dass 10.000 kinder jedes jahr weniger geboren werden, dank der gesundheitsreform, dann hat man den bezug auf münchen. so a´la ein jahr fast gar kein kind in münchen. also anzahl der gesamtgeburten in münchen entsprechen in etwa dem der durch die gesundheitsreform weniger geborenen kinder, welche durch assistierte befruchtung entstehen. ähm ich hoffe das war verständlich.


da ich hier zu doof bin ein bild in ein album zu stellen. @ rebella ich schick dir heute abend ne mail mit meiner vorstellung zum bild. das geht noch einfacher. kurze beschreibung. jeder hat x und y chromosomen. nun stellt man sich vor der mann oder die frau hat statt 2 x oder 2 y auf dem x oder dem y das entgegengesetzte chromsom. nun kann man anhand der chromosomen sogar 4 möglichkeiten einer befruchtung darstellen. hmh... klingt doch kompliziert :D . ich mal das ganze mal auf. vielleicht kann cini das dann ins reine bringen, da ich nicht so künstlerisch veranlagt bin. aber @ gaby ziege und krähe kann man bei mir noch untzerscheiden.

zu kühn mengel----- ohne kommentar, sonst kann man nur noch ausrasten :evil:

schnuffel
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Schnuffel, das klingt schon wieder so kompliziert für mich. Frauen haben doch gar kein Y-Chromosom. Aber vielleicht ist das dann so, dass X1 was von X2 hat und X2 was von X1? Du hattest mir ja schon mal ein ganz ansprechendes Bild geschickt. Vielleicht ist es wirklich das Beste, du sorgst für die Korrektheit der Abbildung und Cini erstellt dann daraus das Schaubild. So jedenfalls, wie du es oben beschreibst, wäre ja Cinis Abbildung 2 schon mal ganz gut. Vielleicht dann noch X und Y drüber schreiben, damit es verständlicher wird.

Mir ist zu den 10.000 Kindern heute noch was völlig anderes für einen Vergleich eingefallen. Sagt mal, ob der euch besser gefällt. Nehmen wir mal so ´ne Standardschule mit 3 Klassen jedes Jahrgangs und 80 Kindern in diesen drei Klassen. Da würden 10.000 Kinder jedes Jahrgangs 125 Schulen füllen. Das heißt, langfristig müssen in Deutschland 125 Schulen schließen. Allein wegen dieser Maßnahme. Mir fällt nur gerade noch nicht ein, wie man das visuell darstellen kann. Eventuell dann doch nur als Text? Oder ´ne Schule mit entsprechendem Text dazu?

Cini, numerieren mußt du die Paare nicht. Ich finde, das Bild tut seine Wirkung - so, wie es ist.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Naklar habe ich gestern noch diesen Me[ä]ngel-Brief gelesen und ICH lasse den nicht unkommentiert stehen. Ich empfinde das als die absolute Frechheit. Gerade deshalb, weil sie uns schon bei dem Treffen so laberisch gekommen ist und gerade, weil ich sie auch auf diese Masche [in der Politik allgemein], immer nur die aktuelle Gesetzeslage herunterzubeten ohne aktiv etwas für ihre Veränderung zu tun, hingewiesen habe und gerade, weil sie mir so scheinheilig geantwortet hat, sie verstehe meinen Unmut und sie werde den mitnehmen. Menno, wofür verdienen diese Leute ihre viele Kohle????? Wo hatte die Frau während unseres Gespräches eigentlich ihre Ohrenstöpsel?

Gaby, bitte schicke du mir die Datei, die noch im Anhang dieses Briefes mit drin gewesen sein muß.
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

Wollte natürlich noch dazu sagen, dass ich in Gedanken schon einen Antwortbrief formuliere. Den werde ich euch dann in den nächsten Tagen hier zur Diskussion präsentieren.
Liebe Grüße, Rebella
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