Diese freundliche Antwort habe ich heute von Herrn Weinberg (MdB) erhalten:
"folgender Abschnitt steht im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Es geht um das SGB V:
" § 11 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 4 Satz 6 werden die Wörter „nach § 112 oder § 115 oder in vertraglichen Vereinbarungen“ gestrichen.
b) Folgender Absatz 6 wird angefügt:
„(6) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (§§ 23, 40), der künstlichen Befruchtung (§ 27a), der zahnärztlichen Behandlung ohne die Versorgung mit Zahnersatz (§ 28 Absatz 2), bei der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (§ 34 Absatz 1 Satz 1), mit Heilmitteln (§ 32) und Hilfsmitteln (§ 33), im Bereich der häuslichen Krankenpflege (§ 37) und der Haushaltshilfe (§ 38) sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen. Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen. Die zusätzlichen Leistungen sind von den Krankenkassen in ihrer Rechnungslegung gesondert auszuweisen.“"
Ich verstehe dies so, dass die Krankenkasse letztlich frei darin ist, welchen Anteil an der künstlichen Befruchtung über die 50 Prozent Pflichtleistung hinaus tragen will. Darüber hinaus gilt das gleiche für die Anzahl der Versuche, nur die Pflichtleistung 3 Versuche darf nicht unterschritten werden.
Was den Begünstigtenkreis angeht, sollte das sozialrechtlich m.E. auch kein Problem mehr darstellen, wenn Kassen eine Erweiterung betrieben. Allerdings könnten Berufsordnungen der Ärzte dem entgegenstehen (vgl. z.B. hier:
http://www.taz.de/!81011/ ).
Der Zeitplan sieht aller Voraussicht nach folgendermaßen aus:
30.11. abschließende Sitzung im Ausschuss, letzte Möglichkeit im Bundestag für Änderungsanträge 01. oder 02.12. abschließende Lesung im Plenum des Bundestages 16.12. Bundesrat
01.01.2012 Inkrafttreten der meisten Regelungen, auch der obigen.
Was sie tun können ... natürlich mit den zuständigen Kollegen aus den anderen Fraktionen reden, insbesondere aus den Regierungsfraktionen. Und abgesehen von dem Gesetzgebungsverfahren könnten Sie natürlich auch mit den Ärztekammern sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg MdB"