Versorgungsstrukturgesetz 2012 - Zuzahlung f. Kiwu erkämpfen

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Pebbles
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Beitrag von Pebbles »

so, da Mini krank war bin ich erst jetzt dazu gekommen.

Zum glück ist mein Mann ja talentiert und hat innerhalb von 3 Minuten das ganze als Serienmail zugestellt! :dance: :dance: :dance:
Obwohl Mini gestört hat......

Jetzt weiss ich wieder warum mein Mann PC-Kurse gibt und ich nicht. :wink:


Zurück gekommen ist erstmal eine, also stimmen auch die Mailadressen und bei dem Herrn müsste man das anders geschriebene S durch ein deutsches S ersetzen.


gut jetzt sind noch ein paar zurück gekommen aber es geht.
pebbles

:lol:

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Pebbles
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Beitrag von Pebbles »

Vorhin habe ich eine weitere antwort von Harald Weinberg bekommen.

S
ehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail zur Kostenübernahme beim Kinderwunsch.

Ein eigenes Kind ist bei vielen kinderlosen Paaren ein sehr bedeutendes Anliegen.


Sie haben die Hoffnung, dass die vorgesehene Regelung im Versorgungsstrukturgesetz Ihnen bessere Möglichkeiten zur Finanzierung der künstlichen Befruchtung einräumt. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, den Krankenkassen zu erlauben, die Übernahme der Kosten für die künstliche Befruchtung als freiwillige Satzungsleistung anzubieten. Diese Möglichkeit bedeutet jedoch mitnichten, dass Krankenkassen tatsächlich davon Gebrauch machen werden. Die Kassen würden damit hohe Kosten auf sich nehmen, die im Übrigen von den anderen Versicherten der Kasse indirekt übernommen werden müssten. Die Kassen könnten aber nicht sicher sein, dass Paare, die dieses Angebot angenommen haben, anschließend Kunde der Kasse bleiben. Zudem müsste das Geld, das für die künstliche Befruchtung ausgegeben wird, an anderer Stelle innerhalb der Kasse eingespart werden oder die Kasse müsste Zusatzbeiträge erheben. Dies könnte dazu führen, das Versicherte, die keine künstliche Befruchtung anstreben, die Kasse verlassen. Insgesamt wird diese Satzungsleistung eine "nicht-lohnende" Investition der Kasse und wird daher vermutlich gar nicht durchgeführt. Sie zeigt aber deutlich die Problematik von Satzungsleistungen auf. DIE LINKE plädiert daher dafür Satzungsleistungen der Kassen grundsätzlich abzuschaffen und Leistungen, wenn sie für sinnvoll erachtet werden, voll finanziert in den Leistungskatalog aufzunehmen oder, wenn sie nicht sinnvoll erscheinen, gänzlich zu streichen. Die im Gesetz vorgesehen Regelung zur künstlichen Befruchtung wird ebenso wie viele weitere Regelungen in diesem Gesetz keinen Effekt haben und sollte daher entfallen.


Deshalb wollten die Länder das Satzungsleistungs-Verfahren über den Bundesrat ändern. Man kann unterschiedlicher Auffassung sein, inwiefern die künstliche Befruchtung, die mit sehr hohen gesundheitlichen und seelischen Belastungen für die Paare einhergeht letztlich das beste Mittel der Wahl ist, um Kinderlosigkeit zu begegnen. Für uns ist es aber unstreitig, dass diese Möglichkeit nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängen darf. Für alle Paare bedeutet die künstlichen Befruchtung eine finanzielle Belastung. Manche können sie finanzieren, indem sie auf Urlaub oder ein neues Auto verzichten, andere können sie überhaupt nicht finanzieren, weil sie dieses Geld nicht zusammenbekommen. Daher muss die künstliche Befruchtung, wenn sie als Maßnahme gesellschaftlich gewollt ist, entweder vollständig finanziert werden oder falls sie nicht gesellschaftlich gewollt ist, gar nicht. Der Bundesrat hat einen Antrag zur Kinderwunschbehandlung zum Versorgungsstrukturgesetz eingebracht. Dieser Vorschlag zielt darauf, dass die Krankenkassen künftig 100 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung übernehmen und 50% dieser Kosten soll den Kassen vom Bund erstattet würden. Dieses Vorgehen ist nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE grundsätzlich in sich schlüssig und sozial gerecht. Allerdings hat die Bundesregierung in ihrer Gegenrede zu den Anträgen des Bundesrats diesen Vorschlag der Länder bereits abgelehnt und auf die neu geschaffene aber wirkungslose Satzungsmöglichkeit für Kassen hingewiesen. Die Möglichkeit die Bundesratsinitiative in das Gesetz aufzunehmen hat aber de facto nur die Bundesregierung oder die Koalitiosfraktionen, jedoch nicht die Opposition.

Unsere Fraktion hatte in der letzten Wahlperiode zwei parlamentarische Initiativen gestartet.Zum einen ein Gesetzentwurf, wonach nicht nur verheirateten Paaren, sondern auch nichtverheirateten Paaren eine Finanzierung der künstlichen Befruchtung offen stehen sollte. Dieser wurde abgelehnt von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung der Grünen. Zum anderen ein Antrag, wonach die Kürzungen von 2004 (nur noch hälftige Finanzierung und ein Versuch weniger) wieder rückgängig gemacht werden und durch Steuermittel finanziert werden sollen. Dieser Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Ich bitte jedoch zu bedenken, dass dies Initiativen der letzten Wahlperiode waren, die nicht zwangsläufig die mehrheitliche Auffassung der neuen Fraktion widerspiegeln müssen. Die Dokumente sind anbei.


In jedem Fall sieht DIE LINKE die Notwendigkeit einer breiten Debatte um das Thema künstliche Befruchtung. Die Frage der Kinderwunschbehandlungen sollte nicht allein vom technischen Fortschritt, den berechtigten Interessen kinderloser Paare oder auch den finanziellen Interessen der Fertility-Center bestimmt werden, sondern zu einer umfassenden breiten Debatte führen.

In diesem Diskurs müssen Themen und Fragen angesprochen werden, wie:

- Stellt ungewollte Kinderlosigkeit eine Krankheit dar und muss daher von den Kassen übernommen werden?

- Ab welchem und bis zu welchem Alter der Eltern sollte eine künstliche Befruchtung übernommen werden?

- Wie weit ist der Kreis derer zu fassen, die Anspruch haben, also z.B. nur Paare und wenn ja, wie definiert sich ein Paar?

- Welche Alternativen zur künstlichen Befruchtung existieren und welche Förderung sollten diese erfahren?

- Welche Haltung hat unsere Gesellschaft zum Recht auf ein eigenes Kind bzw. die Rolle und Notwendigkeit leiblicher Kinder?

- Welche Familienformen, -bilder oder Formen des Zusammenlebens existieren und welche streben wir an?

- Soll es eine unabhängige Beratung über Nebenwirkungen geben anstatt eine Beratung von denjenigen Ärzten, die an der Maßnahme verdienen und wenn ja wie und sollte diese Beratung verpflichtend sein?


Der LINKEN geht es ausdrücklich nicht, wie so oft von anderen Akteuren beim Thema "Kinderwunschbehandlung" angesprochen, um eine "Demographiepolitik", die auf die gesellschaftliche "Nützlichkeit" von Kindern abzielt, sondern um ethische Fragestellungen.




Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg MdB
pebbles

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Ilo86
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Beitrag von Ilo86 »

ja die mail hab ich auch bekommen. Scheint alles ziemlich aussichtslos zu sein wenn ich ehrlich sein soll.
Kinderwunsch seit 2008
Diagnose: OAT III - es bleibt nur ICSI
18.6 Punktion von 11 Follikel
19.6 8 reife Follikel, davon nur 2 Befruchtet :cry:
23.6 Transfer von einer Morula und einen Vielzeller
29.6. Urintest negativ, Bluttest HCG wert 12
2.7 nächster Bluttest - HCG wert - 72
11.7 erster Ultraschall 1 Fruchhöhle Hcg wert 3658
19.7 das Herz schlägt - entlassung aus der Kiwu-Klinik Bild
26.10 Feindiagnostik - alles zeitgerecht entwickelt! Es wird ein Mädchen Bild Bild


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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ja, das ist die Mail, die ich gestern auch von Herrn Weinberg und heute von Frau Zimmermann (auch von den LINKEN) erhalten habe.

Ob das so aussichtslos wäre, kann man wohl so nicht sagen. Das hängt auch davon ab, wie sich die Krankenkassen verhalten werden, wenn ihnen die KÜ freigestellt ist. Werden sie das tun? Ist es für die Krankenkassen lokrativ, Kinderwunschbehandlungen zu finanzieren und damit auch junge Menschen anzulocken, die seltener krank sind? Was steht überhaupt zur Disposition? 100% KÜ, die 50%, die wir eh schon haben - oder noch was anderes? Ich werde da noch mal genauer nachfragen.

Insgesamt gefällt mir die ganze Idee, dass Krankenkassen bei bestimmten Krankheitsbildern selbst entscheiden können, ob sie das übernehmen oder nicht, überhaupt nicht. Da könnte es einige Krankheitsbilder geben, die sich für die Kassen lohnen (evt. gehören Kinderwunschbehandlungen dazu, weil ja junge Menschen angelockt werden), aber auch andere Krankheitsbilder, die nun so gar nicht attraktiv sind (wie z.B. das Hörgerät, das insbesondere von alten Menschen genutzt wird, die keine Kasse gern in allzu großer Zahl hat, da sie häufiger und kostenintensiver krank sind oder Leistungen für andere gesellschaftliche Randgruppen).
Liebe Grüße, Rebella
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Becky01
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Beitrag von Becky01 »

Hallo an alle,

ich habe eben noch folgenden Artikel zum Thema gefunden:

http://www.aerztezeitung.de/news/articl ... leibt.html

Darin steht: "Statt konkreter Hilfe verweist Schröder auf das geplante Versorgungsstrukturgesetz. Es soll Krankenkassen gestatten, bei künstlichen Befruchtungen zusätzliche Satzungsleistungen anzubieten."

Das verstehe ich so, dass die 50% Zuzahlung bleiben würden und die Kassen sich überlegen können, ob sie zusätlich etwas zahlen wollen.

Viele Grüße
Becky
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ja, es scheint wohl erstmal darauf hinaus zu laufen.

Was ich bemerkenswert finde, sie geben in der Ärztezeitung genau die gleiche Kostenspanne an, wie du es in deinem Musterbrief getan hast, Beck. Also entweder hattet ihr die gleiche Quelle oder sie haben von dir abgeschrieben. :-) Wegen der großen Preisunterschiede und auch schwankenden Preise werden die Preisspannen normalerweise bei verschiedenen Quellen anders angegeben.
Liebe Grüße, Rebella
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Gast

Beitrag von Gast »

also ich mach mir nach diesem artikel keine hoffnung nehr....

http://www.wunschkinder.net/aktuell/ges ... gend-4863/
Becky01
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Beitrag von Becky01 »

Die Entscheidung über das Versorgungsstrukturgesetzt verschiebt sich scheinbar auf Anfang Dezember.
Hier der Link dazu:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/eilmel ... 22003.html

Liebe Grüße
Becky
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Diese freundliche Antwort habe ich heute von Herrn Weinberg (MdB) erhalten:

"folgender Abschnitt steht im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Es geht um das SGB V:


" § 11 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 4 Satz 6 werden die Wörter „nach § 112 oder § 115 oder in vertraglichen Vereinbarungen“ gestrichen.

b) Folgender Absatz 6 wird angefügt:

„(6) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (§§ 23, 40), der künstlichen Befruchtung (§ 27a), der zahnärztlichen Behandlung ohne die Versorgung mit Zahnersatz (§ 28 Absatz 2), bei der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (§ 34 Absatz 1 Satz 1), mit Heilmitteln (§ 32) und Hilfsmitteln (§ 33), im Bereich der häuslichen Krankenpflege (§ 37) und der Haushaltshilfe (§ 38) sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen. Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen. Die zusätzlichen Leistungen sind von den Krankenkassen in ihrer Rechnungslegung gesondert auszuweisen.“"


Ich verstehe dies so, dass die Krankenkasse letztlich frei darin ist, welchen Anteil an der künstlichen Befruchtung über die 50 Prozent Pflichtleistung hinaus tragen will. Darüber hinaus gilt das gleiche für die Anzahl der Versuche, nur die Pflichtleistung 3 Versuche darf nicht unterschritten werden.

Was den Begünstigtenkreis angeht, sollte das sozialrechtlich m.E. auch kein Problem mehr darstellen, wenn Kassen eine Erweiterung betrieben. Allerdings könnten Berufsordnungen der Ärzte dem entgegenstehen (vgl. z.B. hier: http://www.taz.de/!81011/ ).


Der Zeitplan sieht aller Voraussicht nach folgendermaßen aus:

30.11. abschließende Sitzung im Ausschuss, letzte Möglichkeit im Bundestag für Änderungsanträge 01. oder 02.12. abschließende Lesung im Plenum des Bundestages 16.12. Bundesrat

01.01.2012 Inkrafttreten der meisten Regelungen, auch der obigen.


Was sie tun können ... natürlich mit den zuständigen Kollegen aus den anderen Fraktionen reden, insbesondere aus den Regierungsfraktionen. Und abgesehen von dem Gesetzgebungsverfahren könnten Sie natürlich auch mit den Ärztekammern sprechen.


Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg MdB"
Liebe Grüße, Rebella
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Becky01
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Beitrag von Becky01 »

Hallo,

ich habe gestern von Günter Krings von der CDU eine Antwort erhalten. Er ist dafür, das alles so bleibt wie es ist.... schade eigentlich.
Ich habe ihm daraufhin eine wiederum sehr ausführliche Antwort geschrieben, warum sich meiner Meinung nach doch etwas zu gunsten von uns ändern sollte.
Mal schauen, ob er mir nochmal wieder antwortet und ganz vielleicht denkt er nochmal darüber nach.

Liebe Grüße
Rebekka
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