Antwort Gesundheitsministerium vom 27. Juni auf Schreiben

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carmenlu
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Antwort Gesundheitsministerium vom 27. Juni auf Schreiben

Beitrag von carmenlu »

Zur Info, auf Schreiben direkt ist nicht eingegangen worden, zum Beispiel, dass ich freiwillig pflichtversichert bin, um DIESE Solidargemeinschaft zu stützen, bei den derzeitigen Plänen aber ernsthaft über einen Wechsel zur Privatversicherung nachdenke.

Viele Grüße
Carmen


Sehr geehrte Frau xxx,

im Namen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.
Nach geltender Rechtslage (§ 27 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V-) haben Versicherte Anspruch auf medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Diese müssen aus ärztlicher Sicht erforderlich sein. Die Erforderlichkeit ist gegeben, wenn herkömmliche Behandlungsmaßnahmen – z.B. alleinige hormoneller Stimulation, Fertilisationsoperation – nicht oder nicht mehr erfolgsversprechend sind. Als künstliche Befruchtung sind alles medizinischen Maßnahmen anzusehen, mit denen eine Schwangerschaft nicht auf natürlichem Wege, sondern durch Einsatz von der Wissenschaft speziell entwickelter Verfahren herbeigeführt wird. Dazu gehören die Insemination, der intratubare Gametentransfer und die In-vitro-Feritlisation. Der medizinisch erforderliche Leistungsumfang ist den Richtlinien des Bundesausschusses nach § 92 Abs 1 Satz 2 Nr. 10 SGB V festgelegt.

Im Rahmen der derzeitigen Arbeiten am Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems (GMG) ist vorgesehen, die künstliche Befruchtung mit Wirkung vom 1. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herauszunehmen.

Medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft sind originär keine krankheitsbedingten Maßnahmen, sonder gehören in erster Linie zur persönlichen Lebensplanung der Versicherten. Sie sollen künftig ausschließliche auf der eigenverantwortlichen Entscheidung der Versicherten zur Finanzierung dieser Leistungen beruhen. Eine Finanzierung dieser Leistungen aus Steuermitteln lässt sich nach dem gegenwärtigen Stand der Beratungen zurzeit nicht umsetzen.

Durch die Begrenzung des Leistungsanspruchs bei künstlicher Befruchtung wird die gesetzliche Krankenversicherung jährlich um ca. 142,5 Mio. € entlastet.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass mit dem geplanten Entwurf des GMG auch die Streichung bzw. Umfinanzierung weiterer sog. Versicherungsfremder Leistungen vorgesehen ist. Die Sokiargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherten soll durch die Herausnahme von Leistungen, die keinen Bezug zu einer Krankheit haben oder allein aus gesellschaftspolitischen oder familienpolitischen Gründen wünschenswert sind, entlastet werden.

Da sich das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz im Entwurfsstadium befindet, lässt sich noch nicht absehen, wie die Reform im Detail umgesetzt wird. Ich bitte Sie, die weitere Entwicklung abzuwarten und kann ihnen seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung nur empfehlen, sich regelmäßig über die Presse oder die web-Seite (www.bmgs.de) über die aktuelle Entwicklung zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
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Katharina
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Beitrag von Katharina »

Hallo Carmen,

Du hast wie alle hier die Standardantwort bekommen. Ich warte übrigens selbst da noch drauf! :lol: :lol:

Ich frage mich, ob die Briefe überhaupt gelesen werden, oder nur geschaut wird, welches Thema und dann geht die Standardantwort raus.

Andreas hat in einem anderen Ordner schon dazu aufgerufen, diese Schreiben unbedingt zu beantworten. :dance:

Vieleicht gibt´s dann ja eine individuelle Antwort. *dd*

Liebe Grüße

Katharina
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