Hallo Mondschaf,
hab mir das ESchG mal durchgelesen und bin jetzt völlig verwirrt!

Warum steht in § 9 Nr. 3 das nur ein Arzt einen Embryo konservieren (= einfrieren?) darf? Ich dachte das wäre generell verboten!
Wie sind denn die Regelungen im Ausland, wo das erlaubt ist? (Was passiert da mit den überzähligen Embryonen?)
Ich bin da absoluter Laie und machte vieleicht gravierende Denkfehler, aber für mich ist das ganze einfach absurd. In Deutschland dürfen mehrere Wochen alte Föten abgetrieben, also getötet werden, Embryonen ggf. aber nicht verworfen (scheußliches Wort) werden. Embryonen sind in D rechtlich dem Menschen gleichgestellt und verlieren dieses Recht nach der Einnistung wieder!?!
Wenn diese Regelungen zumindest aufgelockert würden, z. B. das max. 4 - 5 weiterkultiviert werden dürften, ein Versuch mit den besten 2 - 3 gemacht wird, aber die restlichen sozusagen später zwingend auch eine Chance bekommen müßten. Wäre halt nur für Paare, die auf jeden Fall mehr als 1 Kind möchten, schlimmstenfalls hätten sie dann 5. Die Wahrscheinlichkeit ist aber wohl verschwindend gering. Außerdem könnte man es ja einschränken, z. B. erst wenn der 1. normale Versuch negativ war oder bei eingeschränkter Qualität.
Aber wenn man nahe der Grenze wohnt sollte man wohl besser einfach rechnen, ob es nicht preiswerter ist, alles selbst zu zahlen, aber weniger und preiswertere Versuche im Ausland zu machen, statt in D 3 Versuche zur Hälfte zu zahlen und noch immer kein Kind zu haben und die anschließenden Versuche dann auch noch voll zu bezahlen!
Ich glaube, die ganzen Regelungen in D sind einfach zu sehr auf die Wissenschaft und deren Forschungsdrang ausgelegt und nicht auf uns Betroffene, die doch neues Leben schaffen wollen. Hier müßte einfach viel weiter differenziert werden.
Liebe Grüße
Katharina