Zuzahlungsgrenzen

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JBB
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Zuzahlungsgrenzen

Beitrag von JBB »

Hallo Leute,

ich habe ein paar Tage nicht so regelmässig gelesen, also bin ich mir nicht sicher, ob diese Fragen im Forum bereits gestellt wurden:
Für alle Versicherten gilt künftig für alle Zuzahlungen gleichermaßen eine Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des Bruttoeinkommens.
Wird diese Zuzahlungsgrenze auch für die Selbstbeteiligung für KB gelten? Müsse es ja, denn es heisst hier für alle Zuzahlungen! Dann könnte sich doch jeder von uns seine maximale Zuzahlung pro Jahr selber ausrechnen. Wenn man dann noch mehrere Versuche in einem Jahr schafft, würde man die 50% quasi aushebeln.
Den besonderen Bedürfnissen chronisch Kranker wird durch eine Überforderungsklausel von ein Prozent des Bruttoeinkommens im Jahr Rechnung getragen.
Wie ist es mit den Patienten, die an einer chronischen Krakheit, zB Endometriose leiden? Können die ihre Zuzahungen sogar auf 1% drücken?

Ich hoffe, ich habe hier nicht einen Denkfehler gemacht...

Viele Grüße von
Bea
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Antonette
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Beitrag von Antonette »

hallo,

soweit wie ich informiert bin werden in Zukunft 50 % von der KK übernommen und die Versuche von 4 auf 3 reduziert.
Ich denke mal die 50% Grenze gilt für alle.

Tschau Antonette
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Veronique
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Beitrag von Veronique »

:D Hallo Bea!

Interessante Frage....und ich hoffe, dass wir am Mittwoch bei unserem Gespräch mit Staatssekretär Dr. Schröder, BMGS, nähere Aufklärung darüber bekommen.

Wenn die 50%-Selbstbeteiligung in die 2%/1%-Obergrenze intergriert wird, dann haben wir alle in großes Interesse daran, dass bei uns chronische Krankheiten diagnostiziert werden, klare Sache!!

LG Vero
Doro66
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Beitrag von Doro66 »

Hallo Veronique,

bin mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist, das anzusprechen. Ich denke, hier könnte sich eine Gesetzeslücke ergeben. Indem nämlich bei der Beschränkung auf 2% des Bruttolohns die KB nicht explizit ausgenommen wird. Dass das gewollt ist, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Denn dann würde doch ein Großteil der Betroffenen keine 50% mehr zahlen (mal davon ausgehend, dass eine Behandlung so um die 5000 Euro kostet).
Ich denke, die Hoffnung besteht darin, dass einfach vergessen wird, die KB aus der 2%-Beschränkung auszunehmen.
Liebe Grüße
Doro
mit Paula *13.08.2003
und Clara *15.02.2008

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Veronique
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Beitrag von Veronique »

:D Liebe Doro!

Die Betonung lag bei mir auf "erfahren" - natürlich sollen keine schlafenden Hunde geweckt werden. Ich denke aber, dass wir die Frage stellen werden, inwiefern auch sozial Schwache die horrenden Kosten übernehmen sollen - wenn man Thaele, dem BRZ-Vorsitzenden glauben kann, dann kommen auf die KIWU-Paare 50% von Behandlung (womöglich nicht nur EBM-Satz) + Medis zu, rund 2000EUR pro Versuch.

LG Vero :D
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joerg
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Beitrag von joerg »

Im Moment kann ich das Zitat nicht finden, aber im Fernsehen wurde das doch ständig gesendet. Da hat die ministerin Schmidt doch gesaagt:

"Niemand soll mehr als 2% seines Einkommens dazuzahlen"

Damit wurde doch immer das argument beseitigt, die Reform sei unsozial.

NIEMAND bedeutet doch, dass es keine Ausnahmen gibt, oder?

Kann jemand das Zitat finden?

Gruss Jörg
Zuletzt geändert von joerg am 27 Jul 2003 13:41, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Jörg :-)

Stiefsohn Marco (*07.12.1990)
ICSI-Sohn Timo (*14.03.2003)
ICSI-Tochter Valeska (*11.10.2004)
Frau Bea (JBB)

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JBB
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Beitrag von JBB »

Hallo Vero,

habt Ihr denn schon einen Fragenkatalog zusammengestellt?

Es wäre schön, den hier nachlesen zu können, um Doppelfragen zu vermeiden bzw Ergänzungen beizusteuern.

Liebe Grüße von
Bea

PS Wer nimmt alles an dem Gespräch teil? Ich freue mich sehr über Euren Einsatz und bin schon sooooo gespannt auf das Ergebnis!
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
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Neschi
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Beitrag von Neschi »

Hallo,

bisher waren bei unserem Einkommen 5% Eigenbelastung/Zuzahlung zumutbar (nach Ansicht des Finanzamts :-? ) und wir heißen nicht Rockefeller. Unser Auto ist ein Gebrauchtwagen und die eigenen vier Wände können wir uns nicht leisten. Es wäre natürlich super, :D wenn die Grenze generell auf 2% gesenkt würde. Leider weiß ich nicht, wo diese jetzige Prozentregelung steht und habe so meine Zweifel, daß die 2%-Regelung wirklich kommt. :(
Liebe Grüße,
Neschi

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Murdock
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Beitrag von Murdock »

Ich hatte das schon mal an einem Beispiel vorgerechnet. Es geht ja nur um Mitglieder gesetzliche Krankenkassen. In einer GKV ist man nur bis max. 3000 EUR Gehalt. Das macht aufs Jahr gerechnet 36.000 EUR. Davon 2% sind 720 EUR! (Wenn beide so viel verdienen, dann 1420 EUR) Das wäre in den meisten Fällen weniger als die Hälfte eines IVF/ICSI Versuches. Das kann natülich nicht in deren Sinn gewesen sein.

Das würde bedeuten, daß im Extremfall ca. 1500 EUR im Jahr zuzuzahlen ist und dann ist Schluß.

Hoffentlich haben sie das übersehen und merken es nicht... :lol:

Grüße,
Heiko
JBB
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Beitrag von JBB »

@Neschi

Du hast hier zwei verschiedene Sachen in einen Topf geworfen.
Das eine ist die "zumutbare Eigenbelastung" für die "aussergewöhnlichen Belastungen" bei der Einkommensteuer. Erst wenn dieser Prozentsatz (Höhe je nach Einkommen und Anzahl der Personen) überschritten wird, können diese Kosten geltend gemacht werden, undzwar nur der Teil, der sich nach Abzug dieser zumutbaren Eigenbeteiligung ergibt.

Die 2% Grenze bei der Krankenversicherung gibt es bereits jetzt schon, im Rahmen der Überforderungsklausel:
"Eine Erstattung ist teilweise möglich, wenn die anrechenbaren Zuzahlungen 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt übersteigen"
Quelle zB: http://www.kkh.de/detail.cfm?PAGEID=212

Das Problem lag bisher daran, dass nicht alle Zuzahlungen dabei angerechnet wurden, Zahnersatz zB nicht. Hauptsächlich ging es hier um die Zuzahlungen bei Medikamenten.

Das neue bei der Gesundheitsreform ist also nicht die 2% Grenze, sondern dass angeblich alle Zuzahlungen berücksichtigt werden sollen!

Genau hier setzte nun meine Frage an, ob die 50% Selbstbeteiligung auch als Zuzahlung anerkannt werden wird. Dieser Fall wäre natürlich vorteilhafter für uns.

@Heiko

Die Beitragsbemessungsgrenze für 2003 liegt bei 3.450 Euro monatlich. Ausserdem gibt es auch freiwillig Versicherte GKV Mitglieder, die also ein höheres Einkommen haben. Deine Rechnung stimmt insoweit nicht.

Ich finde, dass wir uns nicht darauf verlassen können, dass die es "nicht merken". Wenn Frau Schmidt herumtönt, "niemand soll stärker belastet werden als 2% seines Einkommens", dann muss das natürlich auch für uns gelten.

Die werden uns aber trotzdem ausschliessen können, undzwar mit folgender Begründung: Die 2% gelten nur für Zuzahlungen im Krankheitsfall, KB sei keine Krankheit und könne deshalb nicht anerkannt werden.

Und da wären wir wieder bei dem alten Problem angelangt, nämlich dass Sterilität in unserem Land nicht als Krankheit anerkannt wird!
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
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