@Neschi
Du hast hier zwei verschiedene Sachen in einen Topf geworfen.
Das eine ist die "zumutbare Eigenbelastung" für die "aussergewöhnlichen Belastungen" bei der Einkommensteuer. Erst wenn dieser Prozentsatz (Höhe je nach Einkommen und Anzahl der Personen) überschritten wird, können diese Kosten geltend gemacht werden, undzwar nur der Teil, der sich nach Abzug dieser zumutbaren Eigenbeteiligung ergibt.
Die 2% Grenze bei der Krankenversicherung gibt es bereits jetzt schon, im Rahmen der Überforderungsklausel:
"Eine Erstattung ist teilweise möglich, wenn die anrechenbaren Zuzahlungen 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt übersteigen"
Quelle zB:
http://www.kkh.de/detail.cfm?PAGEID=212
Das Problem lag bisher daran, dass nicht alle Zuzahlungen dabei angerechnet wurden, Zahnersatz zB nicht. Hauptsächlich ging es hier um die Zuzahlungen bei Medikamenten.
Das neue bei der Gesundheitsreform ist also nicht die 2% Grenze, sondern dass angeblich alle Zuzahlungen berücksichtigt werden sollen!
Genau hier setzte nun meine Frage an, ob die 50%
Selbstbeteiligung auch als
Zuzahlung anerkannt werden wird. Dieser Fall wäre natürlich vorteilhafter für uns.
@Heiko
Die Beitragsbemessungsgrenze für 2003 liegt bei 3.450 Euro monatlich. Ausserdem gibt es auch freiwillig Versicherte GKV Mitglieder, die also ein höheres Einkommen haben. Deine Rechnung stimmt insoweit nicht.
Ich finde, dass wir uns nicht darauf verlassen können, dass die es "nicht merken". Wenn Frau Schmidt herumtönt, "niemand soll stärker belastet werden als 2% seines Einkommens", dann muss das natürlich auch für uns gelten.
Die werden uns aber trotzdem ausschliessen können, undzwar mit folgender Begründung: Die 2% gelten nur für Zuzahlungen im Krankheitsfall, KB sei keine Krankheit und könne deshalb nicht anerkannt werden.
Und da wären wir wieder bei dem alten Problem angelangt, nämlich dass Sterilität in unserem Land nicht als Krankheit anerkannt wird!