September 2003: Brief für den Schlußspurt
Verfasst: 11 Sep 2003 20:50
Hi miteinander,
aus den Eckpunkten der Konsensgespräche wurde ein Gesetzentwurf gemacht, den Ihr hier findet:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetz ... assung.pdf
9.9.2003: 1. Lesung im Bundestag
25.9.2003: 2. Lesung im Bundestag
26.9.2003: Verabschiedung im Bundestag
26.9.2003: Verabschiedung im Bundesrat
Ihr seht, die Zeit drängt.
Ich möchte Euch bitten, den unten genannten Brief an diejenigen Politiker zu schicken, die positiv auf Eure Briefe reagiert haben. Fällt Euch niemand ein, dann schreibt folgende Politiker an (Die Adressen findet Ihr hier:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=9873
1) CSU:
a) Horst Seehofer MdB
b) Wolfgang Zöller MdB
sowie http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=11151
2) SPD:
a) Bundesministerin Ulla Schmidt
b) Christel Humme MdB
3) CDU:
Annette Widmann-Mauz
Briefe an FDP und Grüne könnten sogar kontraproduktiv sein.
Viele Grüße. Andreas
-----------------
Künstliche Befruchtung als GKV-Leistung
Sehr geehrte ...,
ich möchte mich bei Ihnen herzlich dafür bedanken, daß Sie sich für den Erhalt der künstlichen Befruchtung als GKV-Leistung eingesetzt haben.
Wenngleich die ersatzlose Streichung der künstlichen Befruchtung abgewendet wurde, werden sich angesichts der vorgesehenen Eigenbeteiligung von 50 % viele Paare die Behandlung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr leisten können.
Leider geht aus der Formulierung des Gesetzentwurfs zu § 27a Abs. 3 SGB V nicht eindeutig hervor, auf welche Leistungen sich die Eigenbeteiligung von 50 % bezieht. Damit künstliche Befruchtung künftig nicht ausschließlich Privileg der Besserverdienenden wird, sollte die Eigenbeteiligung von 50 % auf die ärztlichen Maßnahmen beschränkt werden. An den fälligen Arzneimitteln beteiligen sich die Betroffenen dann entsprechend der neuen Zuzahlungsregelung.
Ferner lassen sich die geplanten Altersgrenzen von 25 und 40 Jahren medizinisch nicht begründen. Der Gesetzentwurf sollte daher um eine Indikationsregelung oder eine gutachterliche Einzelfallbeurteilung für Versicherte unter 25 ergänzt werden. Weiterhin trifft es nicht pauschal zu, daß bei Frauen über 39 die hinreichende Aussicht auf eine Schwangerschaft nicht mehr bestünde. Die bisherige gutachterliche Einzelfallbeurteilung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sollte unbedingt beibehalten werden.
Ich möchte Sie daher herzlich bitten, auf eine Klarstellung im Gesetzentwurf hinsichtlich der Herausnahme der Arzneimittel aus der Eigenbeteiligung und auf eine Ergänzung der Altersregelung hinzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
aus den Eckpunkten der Konsensgespräche wurde ein Gesetzentwurf gemacht, den Ihr hier findet:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetz ... assung.pdf
9.9.2003: 1. Lesung im Bundestag
25.9.2003: 2. Lesung im Bundestag
26.9.2003: Verabschiedung im Bundestag
26.9.2003: Verabschiedung im Bundesrat
Ihr seht, die Zeit drängt.
Ich möchte Euch bitten, den unten genannten Brief an diejenigen Politiker zu schicken, die positiv auf Eure Briefe reagiert haben. Fällt Euch niemand ein, dann schreibt folgende Politiker an (Die Adressen findet Ihr hier:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=9873
1) CSU:
a) Horst Seehofer MdB
b) Wolfgang Zöller MdB
sowie http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=11151
2) SPD:
a) Bundesministerin Ulla Schmidt
b) Christel Humme MdB
3) CDU:
Annette Widmann-Mauz
Briefe an FDP und Grüne könnten sogar kontraproduktiv sein.
Viele Grüße. Andreas
-----------------
Künstliche Befruchtung als GKV-Leistung
Sehr geehrte ...,
ich möchte mich bei Ihnen herzlich dafür bedanken, daß Sie sich für den Erhalt der künstlichen Befruchtung als GKV-Leistung eingesetzt haben.
Wenngleich die ersatzlose Streichung der künstlichen Befruchtung abgewendet wurde, werden sich angesichts der vorgesehenen Eigenbeteiligung von 50 % viele Paare die Behandlung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr leisten können.
Leider geht aus der Formulierung des Gesetzentwurfs zu § 27a Abs. 3 SGB V nicht eindeutig hervor, auf welche Leistungen sich die Eigenbeteiligung von 50 % bezieht. Damit künstliche Befruchtung künftig nicht ausschließlich Privileg der Besserverdienenden wird, sollte die Eigenbeteiligung von 50 % auf die ärztlichen Maßnahmen beschränkt werden. An den fälligen Arzneimitteln beteiligen sich die Betroffenen dann entsprechend der neuen Zuzahlungsregelung.
Ferner lassen sich die geplanten Altersgrenzen von 25 und 40 Jahren medizinisch nicht begründen. Der Gesetzentwurf sollte daher um eine Indikationsregelung oder eine gutachterliche Einzelfallbeurteilung für Versicherte unter 25 ergänzt werden. Weiterhin trifft es nicht pauschal zu, daß bei Frauen über 39 die hinreichende Aussicht auf eine Schwangerschaft nicht mehr bestünde. Die bisherige gutachterliche Einzelfallbeurteilung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sollte unbedingt beibehalten werden.
Ich möchte Sie daher herzlich bitten, auf eine Klarstellung im Gesetzentwurf hinsichtlich der Herausnahme der Arzneimittel aus der Eigenbeteiligung und auf eine Ergänzung der Altersregelung hinzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen