Hallo allerseits,
Unterstützung von ärztlicher Seite - sehr schön.
Sehr wundere ich mich aber über folgende Behauptung:
"Viele Krankenkassen in Deutschland, ergänzt Prof. Ricardo Felberbaum, haben diese eklatante Schwachstelle im Embryonenschutzgesetz bereits erkannt: "Wenn eine deutsche Frau zur Kinderwunschbehandlung nach Spanien reist und sich dort genau die befruchtete Eizelle einpflanzen lässt, die die günstigsten morphologischen Voraussetzungen für eine Schwangerschaft aufweist, bezahlt das ihre Kasse"."
Habt Ihr diesbezgl. gute Erfahrungen mit Eurer Kasse gemacht?! Meine Kasse (BKK Mobil Oil) und weitere, bei denen ich angfragte habe, behaupten hinsichtlich einer IVF mit Blastozystentransfer (Verfahren bei Prof. Zech in Bregenz) es sei Ihnen VERBOTEN, ein in Deutschland nicht zulässiges Verfahren im Ausland zu erstatten.
Gruß!
Clementina
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Nachteile für Kinderwunschpaare
von Uwe Groenewold
Quelle: http://www.urbia.de/topics/article/?id=8974&o=topics
Seit der Geburt von Louise Brown, dem ersten "Retortenbaby" der Welt, sind 25 Jahre vergangen. Die künstliche Befruchtung ist für viele ungewollt kinderlose Paare zum Segen geworden: Inzwischen leben allein in Deutschland etwa 100 000 Menschen, die mit Hilfe reproduktionsmedizinischer Techniken zur Welt gekommen sind. Welche Verfahren erlaubt und welche verboten sind, regelt das deutsche Embryonenschutzgesetz.
Lübecker Wissenschaftler kritisieren jetzt, dass das 1991 verabschiedete Gesetz dem wissenschaftlichen Fortschritt hinterher hinkt und für Mütter und Ungeborene erhebliche Risiken in sich birgt. "Zum einen reduzieren die engen gesetzlichen Vorgaben die Aussichten, überhaupt schwanger zu werden. Zum anderen erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft deutlich - mit erheblichen gesundheitlichen Gefahren für Mütter und Kinder", erklärt Prof. Dr. Klaus Diedrich, Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Universität Lübeck. Diedrich weiß, wovon er spricht: Die Lübecker Klinik ist die einzige universitäre Einrichtung in Deutschland mit einem Forschungsschwerpunkt Reproduktionsmedizin. Derzeit werden in Lübeck jährlich etwa 800 künstliche Befruchtungen vorgenommen - mit steigender Tendenz. Gleichzeitig ist hier in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein in Bad Segeberg das bundesweite Register angelegt, in dem alle Behandlungen zur assistierten Fortpflanzung exakt dokumentiert werden. Die wissenschaftliche Leitung des Zentralregisters hat Prof. Ricardo Felberbaum inne, leitender Oberarzt der Lübecker Frauenklinik.
Das deutsche Embryonenschutzgesetz sieht vor, dass eine Eizelle nur mit dem Ziel befruchtet werden darf, dass es zu einer Schwangerschaft kommt. Jeder Embryo, der im Labor entsteht, muss noch im selben Zyklus an die Patientin zurück gegeben werden; Embryonenforschung oder -konservierung sind verboten. "Nur durch Forschung kann es jedoch zu einer Verbesserung der Ergebnisse bei der künstlichen Befruchtung kommen", erläutert Diedrich, gleichzeitig Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. So ist zum Beispiel die Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der ein im Reagenzglas erzeugter Embryo vor dem Einnisten in die Gebärmutter auf Erbschäden untersucht wird, in Deutschland nicht zulässig, in den meisten benachbarten Ländern jedoch erlaubt. "Dieses Verfahren sollte zumindest bei Risikopatientinnen mit höherer Wahrscheinlichkeit für eine Chromosomenstörung gestattet sein. Auf diese Weise kann ein möglicher Schwangerschaftsabbruch verhindert werden, der immer dann in Frage kommen kann, wenn bei dem eingenisteten Embryo eine schwer wiegende Erbkrankheit festgestellt wird", erläuterte Diedrich.
Ebenso nachteilig wirkt sich nach Angaben Diedrichs die so genannte Dreierregel des Embryonenschutzgesetzes aus: Während eines Zyklus dürfen höchstens drei Eizellen befruchtet und in die Gebärmutter transferiert werden. Mit diesem Vorgehen hatte der Gesetzgeber auf eine möglichst hohe Schwangerschaftsrate und ein begrenztes Risiko für Mehrlingsgeburten gehofft. "An beiden Punkten hat das Gesetz jedoch versagt", klagt Diedrich. Zum einen liegt die Schwangerschaftsrate mit den gängigen Verfahren In-vitro-Fertilisation (IvF, die typische Reagenzglasbefruchtung) und intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) bei etwa 25 Prozent pro Behandlungsversuch, während in anderen europäischen Staaten wie Frankreich, Belgien oder Schweden bis zu 50 Prozent erzielt werden.
Noch belastender ist zum anderen jedoch die hohe Zahl an Mehrlingsgeburten: Unter den 9648 Säuglingen, die 2001 mit Hilfe künstlicher Befruchtung in Deutschland zur Welt kamen, waren 34,47 Prozent Zwillinge und 3,66 Prozent Drillinge. Diedrich: "Eine Mehrlingsschwangerschaft bedeutet sowohl für Mütter als auch für die meist frühgeborenen Kinder erhebliche Risiken. Sie ist für die Mutter mit einem Anstieg schwangerschaftsbedingter Erkrankungen (Bluthochdruck, Blutungsrisiko) und einer höheren Kaiserschnittrate verbunden. Zwillinge kommen zu 40, Drillinge sogar zu 80 Prozent zu früh auf die Welt. Dies erhöht die Säuglingssterblichkeit und geht oft einher mit Untergewicht und Unreife, was zu schweren Komplikationen führen kann."
Im Rahmen einer bundesweiten Studie, an der unter Lübecker Leitung 59 reproduktionsmedizinische Zentren teilnahmen, haben die Mediziner eine erhöhte Fehlbildungsrate nach ICSI festgestellt. ICSI wird vor allem bei schlechter Samenqualität des Mannes angewendet. Dabei injiziert der Arzt ein einzelnes Spermium mit einer Mikropipette direkt in das Zytoplasma der weiblichen Eizelle. Bundesweit geschieht dies jährlich etwa 25 000 Mal. In der Studie wurden 3372 ICSI-Kinder (darunter 685 Mehrlinge) mit 6265 aus normal entstandenen Schwangerschaften vergliechen. Die Fehlbildungsrate in der ICSI-Gruppe betrug 8,6 Prozent; in der Kontrollgruppe waren es 6,8 Prozent. Das heißt, dass bei spontan eintretenden Schwangerschaften etwa bei jedem 15. Kind und nach ICSI bei annähernd jedem 12. Kind mit einer Fehlbildung zu rechnen ist.
"Ziel der Kinderwunschbehandlung ist nicht allein die Schwangerschaft, sondern die Geburt eines gesunden Kindes", sagt Prof. Diedrich. "Dieses Ziel kann mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz nicht erreicht werden." Er frage sich manches Mal, ob Ärzte die Behandlung unter diesen Voraussetzungen gegenüber den Patientinnen noch vertreten können. Er selbst empfiehlt Paaren mit Kinderwunsch des öfteren, eine Behandlung im Ausland vorzunehmen, wenn sie in Deutschland bereits erfolglose Versuche hinter sich haben. "In vielen europäischen Ländern besteht die Möglichkeit, einen einzelnen, zuvor ausgewählten Embryo in die Gebärmutter einzusetzen. Dies erhöht die Chance für eine Schwangerschaft deutlich und verhindert gleichzeitig eine Mehrlingsschwangerschaft. In Deutschland ist dieses Auswahlverfahren jedoch nicht erlaubt."
Viele Krankenkassen in Deutschland, ergänzt Prof. Ricardo Felberbaum, haben diese eklatante Schwachstelle im Embryonenschutzgesetz bereits erkannt: "Wenn eine deutsche Frau zur Kinderwunschbehandlung nach Spanien reist und sich dort genau die befruchtete Eizelle einpflanzen lässt, die die günstigsten morphologischen Voraussetzungen für eine Schwangerschaft aufweist, bezahlt das ihre Kasse. In Deutschland dagegen kann noch nicht einmal das gleiche Verfahren angeboten werden, weil es verboten ist", klagt Felberbaum.
Nach Angaben Diedrichs liegen bereits aus mehreren Ländern große Untersuchungsreihen vor, die bestätigen, dass durch Auswahl des frühen Embryos im Labor die Schwangerschaftsrate verbessert und die Mehrlingsschwangerschaft verhindert wird. In Finnland hat dies bereits dazu geführt, dass im ersten Behandlungsversuch nur noch der Transfer eines einzelnen ausgewählten Embryos zulässig ist. In Belgien wurde inzwischen berechnet, dass durch die Vermeidung von Mehrlingsschwangerschaften mehr Geld eingespart wird (u.a. bei der Intensivbehandlung Frühgeborener), als die künstliche Befruchtung an Kosten verursacht. "In den meisten Ländern hat sich die Gesetzgebung an die neuen Forschungsergebnisse angepasst. Nur wir hier in Deutschland leben auf einer einsamen Insel", konstatiert Prof. Diedrich.
Hierzulande gebe es etwa 1,5 Millionen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, denen die deutlichen Verbesserungen der Reproduktionsmedizin versagt bleiben. Das könne so nicht weitergehen, sagt Diedrich. Er fordert: "Es muss alles versucht werden, durch eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes diese katastrophale Entwicklung für die ungewollt kinderlosen Paare und die meist zu früh geborenen Mehrlinge zu verhindern."
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Kritik seitens der Ärzte (urbia.de, 24.9.03)
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