Wann beginnt ein Versuch abrechnungstechnisch?

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Mondschaf
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Wann beginnt ein Versuch abrechnungstechnisch?

Beitrag von Mondschaf »

Hallo allerseits,

es wird hier an unterschiedlichen Stellen des öfteren gefragt, wann ein Versuch abrechnungstechnisch beginnt.

Diese Aussage ist ja dann relevant für uns, wenn es tatsächlich zutrifft, dass alle dieses Jahr BEGONNENEN Versuche noch nach der alten Regelung bezahlt werden.

Da es niemand weiss, würde ich vorschlagen, dass wir alle beim nächsten Termin mal nachfragen und die Aussagen hier vergleichen.

Ich kann mir zwei sinnvolle Definitionen vorstellen:

1) bei DR im langen Protokoll, bzw. DR/Stimu im kurzen Protokoll

2) eventuell sogar schon mit Pillenzyklus und/oder Voruntersuchungen mit dem Ziel eines Versuchs. Denkbar wäre ja, dass man einen Versuch begonnen möchte, aber bei der Untersuchung festgestellt wird, dass man z.B. wegen schlechten Werten oder Zysten noch einen Monat warten muss. Sowohl die Untersuchung als auch einen Pillenzyklus würde man ja aber ohne den Versuch garnicht machen. Und die Untersuchung könnte ein Arzt ja so mir nichts dir nichts ohne anschließenden Versuch ja garnicht abrechnen. (Wenn man mal so vergleicht, wie wenig US-Termine es in einer Schwangerschaft gibt).

Nun hoffe ich auf zahlreiche Antworten.

Gruß und Dank :D

Mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007

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*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
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