Antwort von Caspers-Merk: Ran an die KK!!!
Verfasst: 29 Okt 2003 10:00
Hallo zusammen, wie ihr seht, sollen jetzt nur noch die KK selber über eine Übergangsregelung entscheiden...wir geben heute dort unseren Widerspruch ab, vielleicht klappt es ja bald mit den Restversuchen im nächsten Jahr!!!
Sehr geehrte Frau ...
Frau Caspers-Merk bittet mich, Ihnen für Ihre E-Mail vom 26.9.2003 zu danken. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihr Schreiben erst jetzt beantworten konnte.
Sie fragen, ob im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) Übergangsregelungen für eine ICSI-Behandlung vorgesehen sind. Ich gehe davon aus, dass Sie in den vergangenen Wochen und Monaten die lebhaften Diskussionen rund um die interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Gesundheitsreform und die anschließende Reformgesetzgebung verfolgt haben. Im Rahmen dieser Verhandlungen zwischen CDU/CSU und Regierungskoalition hat sich, was die Leistungen der künstlichen Befruchtung angeht, ein Kompromiss herausgebildet.
Wie sie richtig schreiben, werden solche künstlichen Befruchtungen in Zukunft nicht mehr vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen. Vorausgesetzt eine medizinische Indikation ist vorhanden, werden mit Inkrafttreten des GMG nur noch drei statt vier Befruchtungsversuche unternommen. Zudem zahlt die GKV nur noch 50% der Behandlungskosten. Zusätzlich werden Altersgrenzen für die Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherungen an den reproduktiven Leistungen eingeführt. Die Verhandlungspartner haben sich dabei auf die Lebensphase zwischen 25 und 40 Lebensjahren für Frauen beziehungsweise bis zum 50. Lebensjahr bei Männern festgelegt.
Die Entscheidung, ob eine bereits begonnene Behandlung auch nach dem 1.1.2003 erstattet wird, liegt in der Entscheidung Ihrer Krankenkasse. Der Gesetzgeber hat für die Übergangszeit keine Vorgaben gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Martin Langendorf
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Marion Caspers-Merk, MdB
Parlamentarische Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung
Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Büro: Jakob-Kaiser-Haus, Zi. 4.607 - 4.609
Tel.: 0049 - (0)30 - 227 75 783
Fax: 0049 - (0)30 - 227 76 613
http://www.caspers-merk.de
Sehr geehrte Frau ...
Frau Caspers-Merk bittet mich, Ihnen für Ihre E-Mail vom 26.9.2003 zu danken. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihr Schreiben erst jetzt beantworten konnte.
Sie fragen, ob im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) Übergangsregelungen für eine ICSI-Behandlung vorgesehen sind. Ich gehe davon aus, dass Sie in den vergangenen Wochen und Monaten die lebhaften Diskussionen rund um die interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Gesundheitsreform und die anschließende Reformgesetzgebung verfolgt haben. Im Rahmen dieser Verhandlungen zwischen CDU/CSU und Regierungskoalition hat sich, was die Leistungen der künstlichen Befruchtung angeht, ein Kompromiss herausgebildet.
Wie sie richtig schreiben, werden solche künstlichen Befruchtungen in Zukunft nicht mehr vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen. Vorausgesetzt eine medizinische Indikation ist vorhanden, werden mit Inkrafttreten des GMG nur noch drei statt vier Befruchtungsversuche unternommen. Zudem zahlt die GKV nur noch 50% der Behandlungskosten. Zusätzlich werden Altersgrenzen für die Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherungen an den reproduktiven Leistungen eingeführt. Die Verhandlungspartner haben sich dabei auf die Lebensphase zwischen 25 und 40 Lebensjahren für Frauen beziehungsweise bis zum 50. Lebensjahr bei Männern festgelegt.
Die Entscheidung, ob eine bereits begonnene Behandlung auch nach dem 1.1.2003 erstattet wird, liegt in der Entscheidung Ihrer Krankenkasse. Der Gesetzgeber hat für die Übergangszeit keine Vorgaben gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Martin Langendorf
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Marion Caspers-Merk, MdB
Parlamentarische Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung
Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Büro: Jakob-Kaiser-Haus, Zi. 4.607 - 4.609
Tel.: 0049 - (0)30 - 227 75 783
Fax: 0049 - (0)30 - 227 76 613
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