Übergangsregelung / Musterbrief an Krankenkassen
Übergangsregelung / Musterbrief an Krankenkassen
Hi miteinander,
im Rahmen der Gesundheitsreform tritt zum 1.1.2004 eine neue gesetzliche Regelung für die künstliche Befruchtung in Kraft (§ 27a SGB V). siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516
Betroffen von dieser Neuregelung sind zumindest alle Neu-Paare = Behandlungsbeginn nach dem 31.12.2003.
Die Details der geänderten Rechtslage werden in den "Richtlinien über künstliche Befruchtung" geregelt, deren Änedrung am 1.12.2003 vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossen wurde. Sollte diese Richtlinienänderung nicht bis zum 1.1.2004 in Kraft treten, wird es für die ersten Wochen des Jahres 2004 eine Übergangsregelung für alle Paare geben.
In der Richtlinie wird es eventuell eine weitere Übergangsregelung für Alt-Paare geben. Das sind also Paare, die die Kiwu-Behandlung zumindest vor dem 31.12.2003 begonnen haben werden. Es kann nicht schaden, wenn Alt-Paare bei ihrer Kasse einen Antrag auf Übergangsregelung stellen. siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 334#403334
Beide oben genanten Übergangsregelungen sollen von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bis Ende November ausgearbeitet werden. In bewährter Weise sollten wir versuchen, Einfluss auf die Regelungen zu nehmen. Wendet Euch daher bitte am besten per gelber Post an den Spitzenverband, dem Eure Kasse angehört. Wendet Euch zusätzlich an den Bundesausschuss und die KBV. Die Adressen findet Ihr unten. Passt meinen Musterbrief bitte an Eure Situation an. Das zwingt den Empfänger, jeden Brief individuell beantworten zu müssen.
Berichtet mal bitte über die Resonanz auf Eure Briefe.
Die ersten beiden Spitzenverbände haben mir geantwortet. siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 650#490650
Viele Grüße. Andreas
Musterbrief
Übergangsregelung für die künstliche Befruchtung
Sehr geehrte xyz,
nicht zuletzt aufgrund des Protestes durch uns als betroffenes Paar konnte die von der Bundesregierung geplante ersatzlose Streichung der künstlichen Befruchtung als Kassenleistung verhindert werden. Die neue Regelung bedeutet jedoch eine erhebliche Verschlechterung und für viele Kinderwunschpaare das Aus für die Behandlung.
In einer vergreisenden Gesellschaft werden die über 10.000 Kinder, die jährlich allein nach IVF/ICSI geboren werden, dringend als künftige Stützen unserer Sozialen Sicherungssysteme und insbesondere der GKV gebraucht.
Der Gesetzgeber hat es dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen überlassen, eine Übergangsregelung für die Paare auszuarbeiten, die vor dem 1.1.2004 mit der Therapie begonnen haben werden. Unsere Rechtsauffassung ist es, dass diese Paare Vertrauensschutz genießen und daher nicht nur die Jahreswechselversuche, sondern alle verbleibenden Restversuche auch nach dem 31.12.2003 nach altem Recht durchführen dürfen. Sollte die Übergangsregelung zum Nachteil der Betroffenen ausfallen, werden wir diese durch die Sozialgerichte überprüfen lassen.
Wir möchten Sie bitten, die soziale Härte des GMG nicht auch in der Übergangsregelung zum Ausdruck zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
------------------------------------------------------------------
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
1) Ausschuss der sich mit Kiwu befasst:
Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen
- Arbeitsausschuß Familienplanung -
Reinhardtstr. 12-16
10117 Berlin
2) Allgemeine Adresse des Bundesausschusses:
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Tel.: 02241-9388-25/24
Fax: 02241-9388-36
www.arge-koa.de
Kassenärztliche Bundesvereinigung = Ärztevertreter im Bundesausschuss
Kassenärztliche Bundesvereinigung
z.H. Herrn Dr. Manfred Richter-Reichhelm
Herbert-Lewin-Straße 3
50931 Köln
Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Dr. Hans Jürgen Ahrens
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
E-Mail: info@bv.aok.de
Bundesknappschaft
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Fritz Kollorz
Pieperstr. 14-28
44789 Bochum
Bundesverband der Betriebskrankenkassen
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Schmeinck
Postfach 10 05 31
45005 Essen
E-Mail: SchmeinckW@bkk-bv.de
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel
VdAK e.V. / AEV e.V.
z.H. Frau Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
[VdAK = Verband der Angestelltenkrankenkassen (z.B. DAK, Barmer, Techniker, KKH, HEK, HKK)]
IKK-Bundesverband
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Rolf Stuppardt
Friedrich-Ebert-Straße
51429 Bergisch Gladbach
E-Mail: IKK-Bundesverband@bv.ikk.de
im Rahmen der Gesundheitsreform tritt zum 1.1.2004 eine neue gesetzliche Regelung für die künstliche Befruchtung in Kraft (§ 27a SGB V). siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516
Betroffen von dieser Neuregelung sind zumindest alle Neu-Paare = Behandlungsbeginn nach dem 31.12.2003.
Die Details der geänderten Rechtslage werden in den "Richtlinien über künstliche Befruchtung" geregelt, deren Änedrung am 1.12.2003 vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossen wurde. Sollte diese Richtlinienänderung nicht bis zum 1.1.2004 in Kraft treten, wird es für die ersten Wochen des Jahres 2004 eine Übergangsregelung für alle Paare geben.
In der Richtlinie wird es eventuell eine weitere Übergangsregelung für Alt-Paare geben. Das sind also Paare, die die Kiwu-Behandlung zumindest vor dem 31.12.2003 begonnen haben werden. Es kann nicht schaden, wenn Alt-Paare bei ihrer Kasse einen Antrag auf Übergangsregelung stellen. siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 334#403334
Beide oben genanten Übergangsregelungen sollen von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bis Ende November ausgearbeitet werden. In bewährter Weise sollten wir versuchen, Einfluss auf die Regelungen zu nehmen. Wendet Euch daher bitte am besten per gelber Post an den Spitzenverband, dem Eure Kasse angehört. Wendet Euch zusätzlich an den Bundesausschuss und die KBV. Die Adressen findet Ihr unten. Passt meinen Musterbrief bitte an Eure Situation an. Das zwingt den Empfänger, jeden Brief individuell beantworten zu müssen.
Berichtet mal bitte über die Resonanz auf Eure Briefe.
Die ersten beiden Spitzenverbände haben mir geantwortet. siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 650#490650
Viele Grüße. Andreas
Musterbrief
Übergangsregelung für die künstliche Befruchtung
Sehr geehrte xyz,
nicht zuletzt aufgrund des Protestes durch uns als betroffenes Paar konnte die von der Bundesregierung geplante ersatzlose Streichung der künstlichen Befruchtung als Kassenleistung verhindert werden. Die neue Regelung bedeutet jedoch eine erhebliche Verschlechterung und für viele Kinderwunschpaare das Aus für die Behandlung.
In einer vergreisenden Gesellschaft werden die über 10.000 Kinder, die jährlich allein nach IVF/ICSI geboren werden, dringend als künftige Stützen unserer Sozialen Sicherungssysteme und insbesondere der GKV gebraucht.
Der Gesetzgeber hat es dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen überlassen, eine Übergangsregelung für die Paare auszuarbeiten, die vor dem 1.1.2004 mit der Therapie begonnen haben werden. Unsere Rechtsauffassung ist es, dass diese Paare Vertrauensschutz genießen und daher nicht nur die Jahreswechselversuche, sondern alle verbleibenden Restversuche auch nach dem 31.12.2003 nach altem Recht durchführen dürfen. Sollte die Übergangsregelung zum Nachteil der Betroffenen ausfallen, werden wir diese durch die Sozialgerichte überprüfen lassen.
Wir möchten Sie bitten, die soziale Härte des GMG nicht auch in der Übergangsregelung zum Ausdruck zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
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Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
1) Ausschuss der sich mit Kiwu befasst:
Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen
- Arbeitsausschuß Familienplanung -
Reinhardtstr. 12-16
10117 Berlin
2) Allgemeine Adresse des Bundesausschusses:
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Tel.: 02241-9388-25/24
Fax: 02241-9388-36
www.arge-koa.de
Kassenärztliche Bundesvereinigung = Ärztevertreter im Bundesausschuss
Kassenärztliche Bundesvereinigung
z.H. Herrn Dr. Manfred Richter-Reichhelm
Herbert-Lewin-Straße 3
50931 Köln
Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Dr. Hans Jürgen Ahrens
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
E-Mail: info@bv.aok.de
Bundesknappschaft
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Fritz Kollorz
Pieperstr. 14-28
44789 Bochum
Bundesverband der Betriebskrankenkassen
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Schmeinck
Postfach 10 05 31
45005 Essen
E-Mail: SchmeinckW@bkk-bv.de
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel
VdAK e.V. / AEV e.V.
z.H. Frau Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
[VdAK = Verband der Angestelltenkrankenkassen (z.B. DAK, Barmer, Techniker, KKH, HEK, HKK)]
IKK-Bundesverband
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Rolf Stuppardt
Friedrich-Ebert-Straße
51429 Bergisch Gladbach
E-Mail: IKK-Bundesverband@bv.ikk.de
Zuletzt geändert von Andreas am 27 Dez 2003 10:22, insgesamt 11-mal geändert.
Übergangsregelung
Hallo!
Kurze Frage:
an wen muß ich schreiben, wenn ich bei der Barmer Ersatzkasse versichert bin??
Wäre nett, wenn Du mir (wieder mal) helfen könntest....
Danke!!!!!!!!
Birgit
Kurze Frage:

Wäre nett, wenn Du mir (wieder mal) helfen könntest....

Danke!!!!!!!!
Birgit
<a href="http://lilypie.com"><img src="http://b3.lilypie.com/Y2FCp2.png" alt="Lilypie 3rd Birthday Ticker" border="0" width="400" height="80" /></a>Nach 2. ICSI: Moritz & Jakob geb. 13.8.2004!!!
Hallo Birgit!
In der Liste 3. von unten ist die Adresse vom VDAK, das ist der übergeordnete Verband dem auch die Barmer angehört. Andreas hat es auch dazu geschrieben = BEK.
Viel Erfolg für Euren nächsten Versuch
, vielleicht brauchen wir dann die Übergangsregelung gar nicht mehr.
Ich werde die nächsten Tage auch an meine KK ein Briefchen oder Mail losschicken.
Andreas kann man ja nicht oft genug loben für seinen unermüdlichen Einsatz - wow.
Viele Grüße
Marie-Joel
In der Liste 3. von unten ist die Adresse vom VDAK, das ist der übergeordnete Verband dem auch die Barmer angehört. Andreas hat es auch dazu geschrieben = BEK.
Viel Erfolg für Euren nächsten Versuch


Ich werde die nächsten Tage auch an meine KK ein Briefchen oder Mail losschicken.
Andreas kann man ja nicht oft genug loben für seinen unermüdlichen Einsatz - wow.
Viele Grüße
Marie-Joel
Queeny mit Prinzessin Yasmine *12.09.2004
Hi miteinander,
@ Birgit: BEK scheint als Abkürzung für Barmer noch nicht so verbreitet zu sein. Ich habe es geändert.
@ Marie-Joel: danke für Dein Lob. Leider lässt mir mein Job weniger Zeit für das Internet.
@ Fleur: Aber bitte. Es freut mich, dass Du Dich beteiligen wirst. Mit unseren Briefen hatten wir ja schon einmal Erfolg.
Viele Grüße. Andreas
@ Birgit: BEK scheint als Abkürzung für Barmer noch nicht so verbreitet zu sein. Ich habe es geändert.
@ Marie-Joel: danke für Dein Lob. Leider lässt mir mein Job weniger Zeit für das Internet.
@ Fleur: Aber bitte. Es freut mich, dass Du Dich beteiligen wirst. Mit unseren Briefen hatten wir ja schon einmal Erfolg.
Viele Grüße. Andreas