Einspruch gegen ablehnenden Bescheid der Barmer

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hasebärin
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Einspruch gegen ablehnenden Bescheid der Barmer

Beitrag von hasebärin »

Hallo zusammen!

Wir formulieren gerade den Einspruch gegen einen nichtsaussagenden Bescheid der Barmer wegen Gesundheitsreform/Übergangsregelung. Zu unserer Situation: derzeit 1. ICSI-Versuch, Anrtag auf Kostenübernahme für drei weitere Versuche im neuen Jahr nach altem Recht. Unsere Argumentation: eine ICSI-Behandlung besteht aus einer Einheit aus vier Versuchen..

Die Barmer erzählt uns immer noch, das Gesetzgebungsverfahren sei nicht abgeschlossen..blabla unklare Lage..blabla...Geduld...

Wir wollen Einspruch formulieren und erneute Prüfung unseres Antrages beantragen ...macht es evt. auch Sinn vors Sozialgericht zu gehen???? Wer hat Tipps bzw. geht selber in Einspruch bzw. vors Sozialgericht???

LG, hasebärin

PS: Obwohl wir beide bei der Barmer versichert sind und die Briefe immer gemeinsam schreiben, gehen die Antworten immer nur an mich als Frau!!! *mecker* Die spinnen doch, oder was soll das!???
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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

Hi hasebärin,

hier noch 2 Definitionen aus der EBM, die man vielleicht verwenden kann:

J.II Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung; 1179 - 1199

Der Zyklusfall umfasst den 1. bis 28. Zyklustag für Patientinnen mit endogen gesteuertem Zyklus (Spontanzyklus) bzw. vom 1. Stimulationstag bis 14 Tage nach der Eizellentnahme für Patientinnen ohne endogen gesteuerten Zyklus.
Der Reproduktionsfall umfasst die nach Maßgabe der Richtlinien über künstliche Befruchtung abrechnungsfähigen Zyklusfälle.

(Quelle: http://www.e-bis.de/ebm/Ebm00000064-2.html )

Man könnte ja argumentieren, dass der Vertrauensschutz sich nicht auf den Zyklus- sondern auf den Reproduktionsfall beziehen sollte.

Gruß

Mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007

„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe

„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius

*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
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