Weder Zu noch Absage von KK

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Meggie
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Registriert: 10 Mai 2003 12:15

Weder Zu noch Absage von KK

Beitrag von Meggie »

Hallo alle, besonders aber Andreas!

Auf meinen Antrag an die KK, die restlichen 2 Versuche 2004 noch voll erstattet zu bekommen (also Behandlung nach altem Recht), erhielt ich heute folgendes Schreiben:

"Zum heutigen Zeitpunkt is uns eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag nicht möglich.

Ab dem 1.1.2004 gilt im Bereich der künstlichen Befruchtung neues Recht. Die Rechtsänderungen machen eine Anpassung der Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Begruchtung sowie ggf. zusätzliche Absprachen mit Ärzte- und Apotherschaft erforderlich.

Insbesondere ist der Umgang mit den Übergangsfällen neu zu regeln.

Sobald uns Informationen über die Änderungen vorliegen, kommen wir unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück.

MFG....."



Ich bewerte es eigentlich ganz positiv, da es keine sofortige Absage ist, mit der ich, ehrlich gesagt, gerechnet habe. Ehrlich sind sie auch, denn eine evt. Übergangsregelung ist noch nicht geklärt. Ich gehe davon aus, dass sich meine Krankenkasse dann einer Übergangsregelung auch anschliessen wird und wir doch noch Hoffnung haben, im Jahre 2004 einen, vielleicht sogar noch den 2. verbleibenen Versuch machen zu können. Ich hoffe jedoch, dass dies nicht nötig sein wird und unser jetziger Dezemberversuch endlich zum Erfolg führt.

Ich bin freiwillig gesetzlich (mein Mann ist bei mir Familienversichert) versichert und habe noch keine Drohungen bzg. eines Austrittes ausgestossen. Ich habe nur neutral einen Antrag auf die Durchführung meiner 2 Restversuche nach altem Recht in 2004 gestellt.

Wie bewertest Du dieses Schreiben der KK? Es handelt sich um eine BKK.

Ich wäre Dir oder Euch sehr dankbar für eine Einschätzung.
Meggel
Andreas
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Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Re: Weder Zu noch Absage von KK

Beitrag von Andreas »

Hi Meggie,

Deine Kasse hat sich nicht festgelegt. Die Richtlinien sollen frühestens nach Weihnachten veröffentlicht werden. Es ist bisher nur durchgesickert, dass Jahreswechselversuche zu 100 % erstattet werden. Über die Restversuche kann ich Dir noch nichts sagen.

"Ich bewerte es eigentlich ganz positiv, ...."
-> ich schätze die Antwort eher neutral ein. Sie ist korrekt und nicht zu beanstanden.

2004: sollte es keine Übergangsregelung für Restversuche geben, dann hast Du zumindest den Anspruch auf eine 50-%-Erstattung des dritten Versuches.

BKK ist von Vorteil, da diese auch in der Vergangenheit kiwu-freundlicher waren als andere GKVs.

Viele Grüße und viel Erfolg für den laufenden Versuch. Andreas
caster
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Brief KK

Beitrag von caster »

Hallo Meggie,

mehr als eine neutrale Antwort kannst Du im Moment echt nicht erwarten, denke ich.

In der Apotheke habe ich neulich bei einer Nachfrage auch so eine ausweichende Antwort bekommen.

Übrigens schicke ich morgen die Briefe an meine KK und an die von meinem Mann.

Ich bin auch sehr gespannt, was die schreiben werden.

Ich hab noch ein bisschen persönlich geschrieben, dass wir schon zwei Kinder verloren haben und um eine Einzelfallentscheidung gebeten.

Mal sehen, wie die Antwort ausfällt.

Liebe Grüße und Daumendrück für Euch

Christina
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