Weder Zu noch Absage von KK
Verfasst: 06 Dez 2003 10:21
Hallo alle, besonders aber Andreas!
Auf meinen Antrag an die KK, die restlichen 2 Versuche 2004 noch voll erstattet zu bekommen (also Behandlung nach altem Recht), erhielt ich heute folgendes Schreiben:
"Zum heutigen Zeitpunkt is uns eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag nicht möglich.
Ab dem 1.1.2004 gilt im Bereich der künstlichen Befruchtung neues Recht. Die Rechtsänderungen machen eine Anpassung der Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Begruchtung sowie ggf. zusätzliche Absprachen mit Ärzte- und Apotherschaft erforderlich.
Insbesondere ist der Umgang mit den Übergangsfällen neu zu regeln.
Sobald uns Informationen über die Änderungen vorliegen, kommen wir unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück.
MFG....."
Ich bewerte es eigentlich ganz positiv, da es keine sofortige Absage ist, mit der ich, ehrlich gesagt, gerechnet habe. Ehrlich sind sie auch, denn eine evt. Übergangsregelung ist noch nicht geklärt. Ich gehe davon aus, dass sich meine Krankenkasse dann einer Übergangsregelung auch anschliessen wird und wir doch noch Hoffnung haben, im Jahre 2004 einen, vielleicht sogar noch den 2. verbleibenen Versuch machen zu können. Ich hoffe jedoch, dass dies nicht nötig sein wird und unser jetziger Dezemberversuch endlich zum Erfolg führt.
Ich bin freiwillig gesetzlich (mein Mann ist bei mir Familienversichert) versichert und habe noch keine Drohungen bzg. eines Austrittes ausgestossen. Ich habe nur neutral einen Antrag auf die Durchführung meiner 2 Restversuche nach altem Recht in 2004 gestellt.
Wie bewertest Du dieses Schreiben der KK? Es handelt sich um eine BKK.
Ich wäre Dir oder Euch sehr dankbar für eine Einschätzung.
Auf meinen Antrag an die KK, die restlichen 2 Versuche 2004 noch voll erstattet zu bekommen (also Behandlung nach altem Recht), erhielt ich heute folgendes Schreiben:
"Zum heutigen Zeitpunkt is uns eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag nicht möglich.
Ab dem 1.1.2004 gilt im Bereich der künstlichen Befruchtung neues Recht. Die Rechtsänderungen machen eine Anpassung der Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Begruchtung sowie ggf. zusätzliche Absprachen mit Ärzte- und Apotherschaft erforderlich.
Insbesondere ist der Umgang mit den Übergangsfällen neu zu regeln.
Sobald uns Informationen über die Änderungen vorliegen, kommen wir unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück.
MFG....."
Ich bewerte es eigentlich ganz positiv, da es keine sofortige Absage ist, mit der ich, ehrlich gesagt, gerechnet habe. Ehrlich sind sie auch, denn eine evt. Übergangsregelung ist noch nicht geklärt. Ich gehe davon aus, dass sich meine Krankenkasse dann einer Übergangsregelung auch anschliessen wird und wir doch noch Hoffnung haben, im Jahre 2004 einen, vielleicht sogar noch den 2. verbleibenen Versuch machen zu können. Ich hoffe jedoch, dass dies nicht nötig sein wird und unser jetziger Dezemberversuch endlich zum Erfolg führt.
Ich bin freiwillig gesetzlich (mein Mann ist bei mir Familienversichert) versichert und habe noch keine Drohungen bzg. eines Austrittes ausgestossen. Ich habe nur neutral einen Antrag auf die Durchführung meiner 2 Restversuche nach altem Recht in 2004 gestellt.
Wie bewertest Du dieses Schreiben der KK? Es handelt sich um eine BKK.
Ich wäre Dir oder Euch sehr dankbar für eine Einschätzung.