Hallo miteinander (immer noch neu hier),
habe da mal ein paar Fragen zum Verständnis des "Kleingedruckten" der "Gesundheitsreform":
Begriffen hab ich: Versuche mit Starttermin vor 01.01.2004 gehen auf altes Recht. (vorraussichtlich). Ansonsten gibts nur noch 3 Versuche mit je 50% Kassenanteil, Rest selber zu bezahlen (von was eigentlich? Weis jemand ne nette Bank um die Ecke zum Überfallen...?)
Dann hiess es mal, dass man maximal 2% vom Brutto zuzahlen muss oder 1%, falls chronisch krank (Ist ein schlechtes Spermiogramm was chronisches? Ich denke schon!!!).
Nun die vielen offenen Fragen:
(1) Gilt die Deckelung von 1% bzw. 2% auch für künstliche Befruchtung? Wenn ja - wessen Brutto? Mann? Frau? Hauptverursacher? Hauptkostenverursacher? Beide?; wenn nein - Verfassung (Ich mag §3 Absatz 3 sinngemäß (für Unterscheidung nach Krankheitsbild...) ?
(2) Was ist mit verschiedenen Verfahren? Kann ich nach 3 ICSIs immer noch 3 IVFs dranhängen (ähm - kann ich schon, aber bekomm ich 50% bezahlt von der KK)??
(3) Es gab im Forum Berichte über im Einzelfall genehmigte 3. und 4. ICSI für 2004 - macht es noch Sinn, seine KK (sind beide freiwillig gesetzlich, also mit Kündigung drohen wirkt) zu nerven und sowas auch haben zu wollen?
Ich denke mal, die meiste Ahnung zum leidigen Thema hat Andreas (Danke für die viele Aufklärungsarbeit! Woher kommt? Bist Du vom Fach oder sowas?) - aber natürlich freu ich mich über Antworten von allen...
Gruss erstmal und Danke für Infos schon im voraus
Ruth + Torsten
(erste ICSI im November war nix trotz zweier wunderschöner Kandidaten, aber die wollten nicht überwintern... nächster Versuch wohl dann ab Weihnachten...)
Fragen zu sonstigen "Details" abseits der Übergang
Re: Fragen zu sonstigen "Details" abseits der Über
Hi Ruth,
willkommen bei klein-putz.de.
"Dann hiess es mal, dass man maximal 2% vom Brutto zuzahlen muss oder 1%, falls chronisch krank (Ist ein schlechtes Spermiogramm was chronisches? Ich denke schon!!!)."
-> Die 2-%-Regel gilt nur für Zuzahlungen ("Rezeptgebühr" etc.). die 50 % bei Kiwu ab 2004 hat man als "Eigenanteil" definiert. Den Eigenanteil bei Kiwu hat man ausdrücklich von der 2-%-Regel für Zuzahlungen ausgenommen. siehe auch:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516
"(1) Gilt die Deckelung von 1% bzw. 2% auch für künstliche Befruchtung?"
-> nein.
"(2) Was ist mit verschiedenen Verfahren? Kann ich nach 3 ICSIs immer noch 3 IVFs dranhängen (ähm - kann ich schon, aber bekomm ich 50% bezahlt von der KK)??"
-> nein, das war bisher auch nicht möglich. Die Summe aus IVF- und ICSI-Versuchen beträgt höchstens drei.
"(3) Es gab im Forum Berichte über im Einzelfall genehmigte 3. und 4. ICSI für 2004 - macht es noch Sinn, seine KK (sind beide freiwillig gesetzlich, also mit Kündigung drohen wirkt) zu nerven und sowas auch haben zu wollen?"
-> Dass eine Kündigungsdrohung zieht, bezweifle ich. Ich würde eher auf Beziehungspflege setzen und einen Antrag stellen.
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 334#403334
Obwohl die Richtlinien frühestens nach Weihnachten veröffentlicht werden, sieht es leider so aus, als würde es lediglich für Jahreswechselversuche eine Übergangsregelung geben.
"Ich denke mal, die meiste Ahnung zum leidigen Thema hat Andreas (Danke für die viele Aufklärungsarbeit! Woher kommt? Bist Du vom Fach oder sowas?) - aber natürlich freu ich mich über Antworten von allen..."
-> Mit Kostenfragen bei Kiwu befasse ich mich nur in meiner Freizeit. Begonnen hat alles mit der Kostenerstattung unserer 1. ICSI, die VOR dem BSG-Urteil vom 3.4.2001 lag. Mittlerweile sind Kosten- und Kiwufragen zu meinem Hobby geworden. Ich weiß, manche Menschen habe sonderbare Hobbys.
Viele Grüße und viel Erfolg auf Eurem Weg zu einem gemeinsamen Kind. Andreas
willkommen bei klein-putz.de.

"Dann hiess es mal, dass man maximal 2% vom Brutto zuzahlen muss oder 1%, falls chronisch krank (Ist ein schlechtes Spermiogramm was chronisches? Ich denke schon!!!)."
-> Die 2-%-Regel gilt nur für Zuzahlungen ("Rezeptgebühr" etc.). die 50 % bei Kiwu ab 2004 hat man als "Eigenanteil" definiert. Den Eigenanteil bei Kiwu hat man ausdrücklich von der 2-%-Regel für Zuzahlungen ausgenommen. siehe auch:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516
"(1) Gilt die Deckelung von 1% bzw. 2% auch für künstliche Befruchtung?"
-> nein.
"(2) Was ist mit verschiedenen Verfahren? Kann ich nach 3 ICSIs immer noch 3 IVFs dranhängen (ähm - kann ich schon, aber bekomm ich 50% bezahlt von der KK)??"
-> nein, das war bisher auch nicht möglich. Die Summe aus IVF- und ICSI-Versuchen beträgt höchstens drei.
"(3) Es gab im Forum Berichte über im Einzelfall genehmigte 3. und 4. ICSI für 2004 - macht es noch Sinn, seine KK (sind beide freiwillig gesetzlich, also mit Kündigung drohen wirkt) zu nerven und sowas auch haben zu wollen?"
-> Dass eine Kündigungsdrohung zieht, bezweifle ich. Ich würde eher auf Beziehungspflege setzen und einen Antrag stellen.
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 334#403334
Obwohl die Richtlinien frühestens nach Weihnachten veröffentlicht werden, sieht es leider so aus, als würde es lediglich für Jahreswechselversuche eine Übergangsregelung geben.
"Ich denke mal, die meiste Ahnung zum leidigen Thema hat Andreas (Danke für die viele Aufklärungsarbeit! Woher kommt? Bist Du vom Fach oder sowas?) - aber natürlich freu ich mich über Antworten von allen..."
-> Mit Kostenfragen bei Kiwu befasse ich mich nur in meiner Freizeit. Begonnen hat alles mit der Kostenerstattung unserer 1. ICSI, die VOR dem BSG-Urteil vom 3.4.2001 lag. Mittlerweile sind Kosten- und Kiwufragen zu meinem Hobby geworden. Ich weiß, manche Menschen habe sonderbare Hobbys.

Viele Grüße und viel Erfolg auf Eurem Weg zu einem gemeinsamen Kind. Andreas