Wie ist es mit IUI-s ab 2004?

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Ruxi
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Wie ist es mit IUI-s ab 2004?

Beitrag von Ruxi »

Hallo an alle,

Andreas, oder wer es genau weißt:

Im wunschkinderforum taucht die Frage auf über IUI auf und manche haben verstanden die werden auch im Altersgrenzen nur gemacht?
Die Leute mußten geklärt sein. Ich bin nicht sicher welche Kiwubehandlungen im Gesetz gemeint sind und ob auch IUI.
Werden die auch nur 50% bezahlt und im Altersgrenzen und wie viele Versuche?

Tschüß,
Ruxi
Andreas
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Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Re: Wie ist es mit IUI-s ab 2004?

Beitrag von Andreas »

Hi Ruxi,

zur Insemination gibt es zur Zeit widersprüchliche Informationen. Meine Einschätzung ist diese:
1) Die Altersgrenzen werden auch für Insemination eingeführt, denn die Altersgrenzen stehen im neuen Gesetz (§ 27a SGB V). Das neue Gesetz findest Du am Ende dieses Beitrages:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516

2) 50 % Eigenanteil / Versuchszahl für Insemination?
-> hier gibt es widersprüchliche Infos
a) bei Insemination wird kein Eigenanteil fällig und die Versuchszahl bleibt, sagen
* Verein wunschkind e.V.
http://www.wunschkind.de/c_kostenerstattung_01.html
* Techniker Krankrankenkasse
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=15354

b) der Verband der Kiwu-Ärzte sagt:
* bei der nicht stimulierten Insemination bleibt alles beim alten
* bei der stimulierten Insemination gibt 3 statt 6 Versuche und einen Eigenanteil von 50 %
-> siehe hier unten
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516

Fazit: wir müssen leider die Veröffentlichung der Richtlinien abwarten.

Viele Grüße. Andreas
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