Nochmal 'ne Frage zur Kostenübernahme an Andreas und alle

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Mohrle
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Nochmal 'ne Frage zur Kostenübernahme an Andreas und alle

Beitrag von Mohrle »

Hallo Andreas und alle,
ich habe ja letzte Woche schon mal wegen meiner Zusage für 2004 gepostet (siehe http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=15568) und mir die angegebene Forumsseite durchgelesen. Da steht nun, die Zusagen sollten zurück genommen werden - also nichts von müssen. Bisher habe ich noch keine schriftliche Absage bekommen. Kann ich so lange, bis diese eintrifft, davon ausgehen, dass zu 100% bezahlt wird oder ist automatisch die 50%-Regelung gültig??? Ich habe gerade im Kiwu-Forum bei Doc Breitbach gelesen, dass eine Forumsteilnehmerin der BEK diese 100%-Regelung als "Altpaar" telefonisch zugesagt bekommen hat. Aus dem Grunde würde ich gegebenenfalls auch gern gegen eine Ablehnung vorgehen. Könntest Du, lieber Andreas, mir deshalb bitte vorsichtshalber die Anschriften und Rufnummern von Anwälten diesbezüglich im Raum Dresden (da arbeite ich), Meißen, Freiberg, Chemnitz mailen?
Muss ich dann trotzdem einen Behandlungsplan vorlegen (war bisher nicht nötig)???
Danke, Mohrle
Andreas
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Re: Nochmal 'ne Frage zur Kostenübernahme an Andreas und all

Beitrag von Andreas »

Hi Mohrle,

ich befürchte, dass Dir zu Deinem Fall niemand eine rechtsverbindliche Auskunft geben kann. Fälle wie Deiner könnten die Gerichte beschäftigen. Ob Deine Zusage zurückgenommen werden muss oder 2004 automatisch verfällt, wird juristisch umstritten bleiben. Man kann von Dir als Laie aber nicht erwarten, dass Du weißt, dass Deine Zusage automatisch verfallen könnte.

Besprich Dich mit Deinem Arzt. Ich gehe davon aus, dass er ab 2004 nicht ohne Behandlungsplan behandeln darf.

Vorgehensweise:
1) Arzt soll Behandlungsplan erstellen
2) Reiche den Behandlungsplan bei der Kasse ein und lass ihn genehmigen
3) Reiche nach dem Versuch die Rechnungen über die Eigenanteile von 50 %, die Du an Arzt und Apotheker zahlen musstest, bei der Kasse zur Erstattung ein.

Ich schicke Dir per privater Nachricht (PN) die Daten des Dir am nächsten gelegenen Anwaltes, den ich empfehlen kann. Die Kommunikation läuft gut per Brief/Telefon/Mail. Die räumliche Distanz Anwalt-Mandant spielt also keine Rolle.

Halte mich bitte mal über den Fortgang Deines Falles auf dem Laufenden. Danke.

Viele Grüße. Andreas
ClaudiaB
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Registriert: 13 Jan 2004 17:19

Kostenübernahme

Beitrag von ClaudiaB »

Hallöchen,

will doch auch mal meinen Senf dazu geben. :wink:
Wir haben auch letztes Jahr im Juli einen Antrag auf icsi gestellt.
Der Antrag wurde erst Ende November genehmigt und wohl auch nicht vorher bearbeitet. Angeblich lag es am MDK.
Das Ergebnis lautet folgendermassen:

" Ein bis zum 31.12.2003 begonnener Behandlungszyklus (Zyklusfall) wird gemäß der bis dahin geltenden Regelungen abgeschlossen. Als Beginn der Maßnahme ist der 1.Zyklustag im Spontanzyklus, der 1.Stimulationstag im stimulierten Zyklus bzw. der 1.Tag der Down-Regulation anzusehen."
"Für nach dem 31.12.2003 beginnende Behandlungszyklen gelten ausschließlich die neuen gesetzlichen Regelungen."

Soweit das Schreiben der Techniker Krankenkasse vom 19.12.2003.

Ich hatte das Glück, so gerade noch in 2003 anzufangen.
Hätte die Techniker noch länger gewartet, wäre das zu den alten Bedingungen wohl nichts mehr geworden.

Wir haben gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt, da wir der Meinung sind, dass wir "Vertrauenschutz" geniessen. Die Krankenkasse versucht gerade mir den Widerspruch auszureden, da es doch Zeit-und Kostenaufwand für mich und die KK bedeuten würde.

Ich werde den Widerspruch aufrecht erhalten und auch zum Sozialgericht gehen.
Schließlich will unsere Regierung ja Kinder haben.

Ich wünsch euch allen viel Glück bei der Behandlung und auch die Nerven, das Theater mit den Kassen und evtl. den Sozialgerichten durchzustehen.

Liebe Grüße

Claudia
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