da ist ein Begriff, der mir schon lange durch den Kopf geht: "Fertilitätsbehinderung"...möchte euch dazu ein paar Fragen stellen und wäre dankbar für eure Meinug. Also....
1. z.B. sind Frauen mit Endometriose berechtigt eine Erwerbsminderung geltend zu machen auf Grund ihrer Krankheit und eingestuft zu werden in ein System, das den Grad einer Behinderung festlegt (bei Endo, je nach Stadium bis zu 70%).
Ist es somit rechtlich zu vereinbaren wenn aufgrund einer vorliegenden Behinderung keine Kinder empfangen oder ausgetragen werden konnten und entsprechendes Paar bei Feststellung der Behinderung die Adoptionskritereien nicht mehr erfüllen konnte?
Könnte man hier nicht zu recht von einer "Fertilitätsbehinderung" sprechen?
2. Die selbe Frage stellt sich für mich bei zeugungseingeschränkten oder zeugungsunfähigen Männern (alle Ursachen sollten hier gelten....vielleicht außer bewußt vorgenommener Vasektomie)
Sollte ein Mann, der zeugungsunfähig ist, weil eine Operation der Leistenhoden zu spät vorgenommen wurde, deshalb ggfs. weniger Altersrente beziehen? Oder seine Frau eine gekürzte Witwenrente?
3. Ist es rechtlich zu vereinbaren, wenn Behinderten Therapien gestrichen werden, die eine Heilung (im Sinne von Realisierung des Kinderwunsches) möglich machen? Gäbe es Möglichkeiten, damit vor Gericht zu gehen?
4. An wen kann man sich wenden, um die Thematik mit Experten zu vertiefen? VdK o.ä. ? Was ist da das offizielle Verfahren, eine Erkrankung als "Behinderung" neudediniert anzuerkennen?
5. Welchen rechtlichen Schutz haben Behinderte generell, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte geht? Gibt es ein "Anti-Diskriminierung-Gesetz" für sowas?
6. Wie seht ihr die Chancen für die Aufnahme der "Fertilitätsbehinderung" in die bereits existierende Liste der Behinderungen?
ist wohl was lang geworden

LG Ovaria
