news: als chronisch krank gilt, wer...
Verfasst: 23 Jan 2004 13:10
Streit um chronisch Kranke vom Tisch
Ärzte und Kassen haben über drei Monate nach der Verabschiedung der Gesundheitsreform wesentliche Unklarheiten des Gesetzes beseitigt. Der Gemeinsame Bundesausschuss verständigte sich auf einer Sondersitzung in Bonn auf eine Definition "schwerwiegender chronischer Erkrankungen". Zudem einigten sich die Teilnehmer darauf, welchen Patienten die Kosten für Taxifahrten zum Arzt erstattet werden. Ferner trafen beide Seiten eine Regelung zur Verordnung der Anti-Baby-Pille und zur Praxisgebühr. Die Richtlinien gelten ab sofort.
Wer als chronisch krank gilt...
Als chronisch krank gelten demnach künftig die Patienten, die sich in Dauerbehandlung befinden und mindestens einmal pro Quartal auf ärztliche Behandlung angewiesen sind. Zudem muss noch mindestens eines der folgenden Kriterien zutreffen: Der Betroffene ist entweder in Pflegestufe zwei oder drei eingestuft oder zu mindestens 60 Prozent behindert. Auch wenn ein Arzt die kontinuierliche medizinische Versorgung für nötig hält, damit sich ein Leiden nicht lebensbedrohlich verschlimmert oder die Lebenserwartung sich verkürzt, wird der Patient als chronisch krank anerkannt. Treffen diese Kriterien zu, muss der Patient jährlich maximal ein statt zwei Prozent seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden. Eine Liste chronischer Erkrankungen wird es - anders als zunächst geplant - nicht geben.
Und wem künftig die Fahrtkosten erstattet werden...
Kostenerstattung bei Krankentransporten gibt es für Krebskranke in Strahlen- und Chemotherapie, bei einer Dialysebehandlung von Nierenkranken sowie bei schwerer Gehbehinderung oder Blindheit. Diesen Patienten bezahlen die Kassen weiterhin den Krankentransport, allerdings bei einer Eigenbeteiligung von fünf bis zehn Euro. Ärzte sollen auch dann Fahrtkostenübernahmen verordnen können, wenn es sich um Erkrankungen von vergleichbarem Schweregrad handelt. Dies muss aber zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.
Folgerezept für Anti-Baby-Pille
Bei der Praxisgebühr verständigte sich der Aussschuss auf weitere Ausnahmen. So gilt ab sofort für Frauen ein Sechs-Monats-Rezept für die Anti-Baby-Pille. Frauen bleibt dadurch erspart, bei jeder Abholung eines Folgerezepts im Quartal die Praxisgebühr zu zahlen. Der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Roland Stahl, betonte gegenüber tagesschau.de, diese Regelung gelte für alle Frauen. Ursprünglich war gemeldet worden, nur Frauen zwischen 18 und 21 Jahren würden in Genuss der Nachregelung kommen.
Auch Patienten, die bei derselben Erkrankung häufiger die Notfallaufnahme aufsuchen müssen, sollen entlastet werden. Zudem wird bei Laboruntersuchungen, die eine Quartalsgrenze überschreiten, keine neue Praxisgebühr fällig.
Kontroverses Echo
Politiker aus Regierung und Opposition begrüßten die Beschlüsse und bezeichneten sie als patientenfreundlich. Ein Vertreter des Bundesverbandes der Verbraucherzentrentralen kritisierte hingegen, durch den Kompromiss würden wesentlich weniger Patienten als Chroniker eingestuft werden.
Beitragssenkung umstritten
Ungewiss ist auch, wie sich die Regelung auf die Krankenkassenbeiträge auswirken wird.Der SPD-Abgeordnete Klaus Kirschner und seine CDU-Kollegin Annette Widman-Mauz äußerten die Erwartung, dass die Beiträge im Laufe des Jahres gesenkt werden können. Die Arbeitsgemeinschaft der Kassenverbände erklärte hingegen, der "sinnvolle Beschluss" werde den Spielraum für eine Beitragssenkung "erheblich verringern".
quelle: http://tagesschau.de/aktuell/meldungen/ ... AB,00.html
Ärzte und Kassen haben über drei Monate nach der Verabschiedung der Gesundheitsreform wesentliche Unklarheiten des Gesetzes beseitigt. Der Gemeinsame Bundesausschuss verständigte sich auf einer Sondersitzung in Bonn auf eine Definition "schwerwiegender chronischer Erkrankungen". Zudem einigten sich die Teilnehmer darauf, welchen Patienten die Kosten für Taxifahrten zum Arzt erstattet werden. Ferner trafen beide Seiten eine Regelung zur Verordnung der Anti-Baby-Pille und zur Praxisgebühr. Die Richtlinien gelten ab sofort.
Wer als chronisch krank gilt...
Als chronisch krank gelten demnach künftig die Patienten, die sich in Dauerbehandlung befinden und mindestens einmal pro Quartal auf ärztliche Behandlung angewiesen sind. Zudem muss noch mindestens eines der folgenden Kriterien zutreffen: Der Betroffene ist entweder in Pflegestufe zwei oder drei eingestuft oder zu mindestens 60 Prozent behindert. Auch wenn ein Arzt die kontinuierliche medizinische Versorgung für nötig hält, damit sich ein Leiden nicht lebensbedrohlich verschlimmert oder die Lebenserwartung sich verkürzt, wird der Patient als chronisch krank anerkannt. Treffen diese Kriterien zu, muss der Patient jährlich maximal ein statt zwei Prozent seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden. Eine Liste chronischer Erkrankungen wird es - anders als zunächst geplant - nicht geben.
Und wem künftig die Fahrtkosten erstattet werden...
Kostenerstattung bei Krankentransporten gibt es für Krebskranke in Strahlen- und Chemotherapie, bei einer Dialysebehandlung von Nierenkranken sowie bei schwerer Gehbehinderung oder Blindheit. Diesen Patienten bezahlen die Kassen weiterhin den Krankentransport, allerdings bei einer Eigenbeteiligung von fünf bis zehn Euro. Ärzte sollen auch dann Fahrtkostenübernahmen verordnen können, wenn es sich um Erkrankungen von vergleichbarem Schweregrad handelt. Dies muss aber zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.
Folgerezept für Anti-Baby-Pille
Bei der Praxisgebühr verständigte sich der Aussschuss auf weitere Ausnahmen. So gilt ab sofort für Frauen ein Sechs-Monats-Rezept für die Anti-Baby-Pille. Frauen bleibt dadurch erspart, bei jeder Abholung eines Folgerezepts im Quartal die Praxisgebühr zu zahlen. Der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Roland Stahl, betonte gegenüber tagesschau.de, diese Regelung gelte für alle Frauen. Ursprünglich war gemeldet worden, nur Frauen zwischen 18 und 21 Jahren würden in Genuss der Nachregelung kommen.
Auch Patienten, die bei derselben Erkrankung häufiger die Notfallaufnahme aufsuchen müssen, sollen entlastet werden. Zudem wird bei Laboruntersuchungen, die eine Quartalsgrenze überschreiten, keine neue Praxisgebühr fällig.
Kontroverses Echo
Politiker aus Regierung und Opposition begrüßten die Beschlüsse und bezeichneten sie als patientenfreundlich. Ein Vertreter des Bundesverbandes der Verbraucherzentrentralen kritisierte hingegen, durch den Kompromiss würden wesentlich weniger Patienten als Chroniker eingestuft werden.
Beitragssenkung umstritten
Ungewiss ist auch, wie sich die Regelung auf die Krankenkassenbeiträge auswirken wird.Der SPD-Abgeordnete Klaus Kirschner und seine CDU-Kollegin Annette Widman-Mauz äußerten die Erwartung, dass die Beiträge im Laufe des Jahres gesenkt werden können. Die Arbeitsgemeinschaft der Kassenverbände erklärte hingegen, der "sinnvolle Beschluss" werde den Spielraum für eine Beitragssenkung "erheblich verringern".
quelle: http://tagesschau.de/aktuell/meldungen/ ... AB,00.html