
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... ldundrecht
Dazu habe ich folgende Fragen/Anregungen zur Diskussion:
Was ist mit Leuten, die es sich nicht mehr leisten können (GMG und seine Auswirkungen) aufgrund einer Behinderung/Krankheit auf Maßnahmen der assistierten Reproduktion zurück zu greifen um Kinder zu bekommen? Haben die weniger Rechte, als biologisch-normal Zeugungs- und Empfängnisfähige?
Warum nicht schon Wahlrecht für "gezeugte Embryonen"...die haben nach dem EschG doch auch schon fast "Personenstatus" und fallen unter die Kriterien der Menschenwürde?
Was ist mit Minderjährigen, die nicht wahlberechtigt, aber schon Eltern sind?
Wer verwaltet das Wahlrecht für die Kinder? Was ist mit geschiedenen Eltern oder ungeklärten Elternschaften (z.B. Vater unbekannt)? Oder bekommen beide am Kind Beteiligten eine Extrastimme?
Was ist mit leiblichen Eltern, deren Kind vermißt wird? Haben die nun Wahlrecht oder nicht? Was ist mit Kindern ohne Eltern...dürfen da die Heimleiter/sonstige rechtliche Vormundschaftsberechtigte ein paar Stimmen zusätzlich abgeben?
Manchmal frag ich mich wirklich, ob solche Anträge ernst zu nehmen sein sollten oder als reiner populistischer Gag abzutun sind nach dem Motto:" ...und heute wieder ein Bonbon für die Eltern."

Wie seht ihr das?
LG Ovaria (die ihre Signatur heute besonders zutreffend findet
