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Kinder sollen Extra-Wahlstimmen für Eltern generieren

Verfasst: 01 Apr 2004 10:42
von Ovaria
Eben in der Ärztezeitung gefunden (und hoffentlich ein Aprilscherz :roll:):

http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... ldundrecht

Dazu habe ich folgende Fragen/Anregungen zur Diskussion:

Was ist mit Leuten, die es sich nicht mehr leisten können (GMG und seine Auswirkungen) aufgrund einer Behinderung/Krankheit auf Maßnahmen der assistierten Reproduktion zurück zu greifen um Kinder zu bekommen? Haben die weniger Rechte, als biologisch-normal Zeugungs- und Empfängnisfähige?

Warum nicht schon Wahlrecht für "gezeugte Embryonen"...die haben nach dem EschG doch auch schon fast "Personenstatus" und fallen unter die Kriterien der Menschenwürde?

Was ist mit Minderjährigen, die nicht wahlberechtigt, aber schon Eltern sind?

Wer verwaltet das Wahlrecht für die Kinder? Was ist mit geschiedenen Eltern oder ungeklärten Elternschaften (z.B. Vater unbekannt)? Oder bekommen beide am Kind Beteiligten eine Extrastimme?

Was ist mit leiblichen Eltern, deren Kind vermißt wird? Haben die nun Wahlrecht oder nicht? Was ist mit Kindern ohne Eltern...dürfen da die Heimleiter/sonstige rechtliche Vormundschaftsberechtigte ein paar Stimmen zusätzlich abgeben?

Manchmal frag ich mich wirklich, ob solche Anträge ernst zu nehmen sein sollten oder als reiner populistischer Gag abzutun sind nach dem Motto:" ...und heute wieder ein Bonbon für die Eltern." :o

Wie seht ihr das?

LG Ovaria (die ihre Signatur heute besonders zutreffend findet :wink:)

Verfasst: 01 Apr 2004 11:22
von Reeni
Hi!
Also zu Punkt 5, den Eltern mit vermissten Kindern kann ich dir ein Bsp. unglaublicher Bürokratie nennen. Ich weiß von einem Paar, dessen kleiner Sohn beim spielen in einen Fluss gefallen war aber leider bis heute nicht gefunden wurde. Der Familie wurde rückwirkend vom Tag des Unglücks das Kindergeld gestrichen obwohl das Kind noch nicht mal für tot erklärt worden war :evil: Scheinbar wird man ab sofort als kinderlos geführt und behandelt (wollte nicht gebrandmarkt schreiben obwohl man leider manchmal das Gefühl hat)

Verfasst: 02 Apr 2004 00:20
von rebella67
Hi Ovaria,

grundsätzlich finde ich diese Idee gar nicht so schlecht, denn:

?wer Kindern und Jugendlichen das Wahlrecht vorenthalte, leiste einer Politik Vorschub, "die zu einer Verlagerung von Lasten auf die nächste Generation tendiert". Zudem führe die demographische Entwicklung dazu, daß das Wahlvolk durchschnittlich immer älter wird. - Folge: "Der Einfluß von Familien auf politische Entscheidungen wird noch weiter zurückgehen", heißt es in der Vorlage?

dem kann ich mich anschließen. Es fragt sich nur, inwiefern das praktikabel ist. Vielleicht wäre es besser, den Beginn des Wahlrechts vor zu verlagern auf ein Alter, in dem man auch schon ganz gut mitdenken kann, vielleicht 12 oder 14.

Ich würde das jetzt auch nicht als Schlag gegen ungewollt Kinderlose interpretieren. Immerhin haben sicher die meisten Eltern (im Vergleich zu gewollt Kinderlosen) auch Verständnis dafür, daß Paare einen Kinderwunsch haben. Daher würden vielleicht auch unsere Interessen stärker berücksichtigt.

Deine zweite Frage: ?Warum nicht schon Wahlrecht für "gezeugte Embryonen"...die haben nach dem EschG doch auch schon fast "Personenstatus" und fallen unter die Kriterien der Menschenwürde?? finde ich ja verschärft. Lustig! Ja, falls es soweit kommen sollte, können wir damit sicher recht gut herummotzen.

Liebe Grüße, Rebella

Verfasst: 05 Apr 2004 22:41
von Ella
Hallo,
also ich bin selbst voll und ganz für das Wahlrecht ab Geburt! Und zwar weil die Interessen der jungen Generation aufgrund des demografischen Wandels ohnehin kaum Berücksichtigung finden. Ein Beispiel: Kinderarmut ist in D viermal höher als Altersarmut. Aber Kinder haben eben keine Lobby. Mit dem Wahlrecht würden sie die in den Wahlprogrammen verstärkt erhalten. Es wäre endlich ein Durchbruch einer zukunftsorientierten Politik.
Auch für unsere Sache fände ich das ganze auf jeden Fall förderlich, siehe Rebella!
Die bürokratische SEite wäre sicher nicht ganz einfach zu händeln, aber es gibt in D bereits so viele Regelungen über weitaus kompliziertere Dinge, dass man es in den Griff kriegen würde. Entmündigte dürfen meiner Meinung nach ja auch durch ihren Vormund wählen, oder? Das Wahlalter sollte gleichzeitig auf 16 J. abgesenkt werden.
Interessantes Thema wie ich finde!
Gruß, Birgit