Keine weiteren Zusatzversuche ab 1.1.2004 (an Andreas)

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Venezia
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Registriert: 02 Mai 2004 14:49

Keine weiteren Zusatzversuche ab 1.1.2004 (an Andreas)

Beitrag von Venezia »

Liebes Forum, lieber Andreas,

kurz zu unserer Situation: unser 1. IVF-Versuch war positiv, stellte sich aber leider als EL-SS heraus. Der 2. IVF-Versuch war negativ, der 3. ist jetzt von der KK genehmigt worden. Unsere KIWU-Praxis ist der Meinung, dass uns noch ein weiterer Versuch zusteht (da nach einer EU quasi wieder von vorne gezählt wird) und hat diesen auch bei der KK beantragt.

Leider hat die KK den Antrag auf den weiteren Zusatzversuch abgelehnt!

Die Begründung finde ich ziemlich merkwürdig: "Die Bewilligung erfolgt für den nunmehr dritten Versuch, da durch die Änderung der Richtlinien ab dem 01. Januar 2004 kein erneuter Anspruch auf drei Behandlungsversuche nach einer eingetretenen, aber nicht vollendeten Schwangerschaft besteht." Mit anderen Worten: die TK genehmigt ab dem 1.1.04 nur nach Geburt, nicht aber nach Abort oder EL-SS drei weitere IVF-Versuche.

Das finde ich ziemlich ungerecht bzw. auch nicht haltbar. Zwar steht in den Richtlinien unter Ziffer 2 "Nach Geburt eines Kindes besteht ... erneut ein Anspruch auf Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Künstliche Befruchtung", aber es wird nirgendwo wortwörtlich ausgeschlossen, dass dies für FG oder EL-SS nicht gilt. Und unter Ziffer 8 wird sinngemäß ausgeführt, dass ein Anspruch auf 3 IVF-Versuche besteht, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht – was ja durch eine eingetretene SS wohl eindeutig bewiesen ist).

Ist es tatsächlich so, dass die KK diese Zusatzversuche ab 1.1.04 grundsätzlich nur nach einer Geburt genehmigen? Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht diesbezüglich??

Ein Widerspruchsschreiben an die TK habe ich jedenfalls schon mal formuliert (Großes Dankeschön an Andreas für die vielen Informationen und die Musteranschreiben) und jetzt müssen wir mal abwarten...

LG, Venezia
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