Meine Berechng zur Rentenversich. zur Finanzierg von IVF / I

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rebella67
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Meine Berechng zur Rentenversich. zur Finanzierg von IVF / I

Beitrag von rebella67 »

Vorschlag:

Freiwillige Rentenversicherung

zur Finanzierung v. Künstlichen Befruchtungen



1. Die Idee
2. Annahmen
3. Berechnungen
4. Fazit



1. Die Idee


Die Gesundheitsstrukturreform 2004 sah zunächst vor, sämtliche GKV-Leistungen für künstliche Befruchtungen zu streichen. Nach harter Überzeugungsarbeit von der Seite der Betroffenen ließen sich die Verhandlungspartner auf einen Kompromiß ein, der zukünftig 50% Eigenbeteiligung vorsieht, die Anzahl der bezahlten Versuche von 4 auf 3 reduziert und weitere Randgruppen (unter 25 und ab 40) ausschließt. Unsere Forderung, die Finanzierung auch auf das heterologe System (Unverheiratete, Befruchtungen mit Spendersamen) auszuweiten, wurde nicht umgesetzt.

Welchen gesamtgesellschaftlichen wirtschaftlichen Nutzen haben Kinder? Zum einen konsumieren sie und bringen daher Steuern auf den Kauf der betreffenden Produkte ein. Später zahlen sie Einkommenssteuer und alle anderen Steuern, die der Mensch im Laufe seines Lebens zahlt. Diesen Beitrag wollen wir gar nicht antasten, denn schließlich finanziert die Gesellschaft unsere Kinder auch mit Kindergeld, kostenloser medizinischer Behandlung, Ausbildung, ? Auf der anderen Seite zahlen unsere Kinder später aber auch Rentenbeiträge. Diese Beiträge gehen dann 1:1 direkt an die Menschen, die zu dem Zeitpunkt Rentenbezieher sind. Hierbei handelt es sich zum großen Teil auch um die, die heute Kinder als Privatangelegenheit betrachten und meinen, keinen Beitrag dafür leisten zu müssen, dass Paare, die auf dem ?normalen? Weg kein Kind bekommen, Kinder durch künstliche Befruchtungen empfangen können. Das heißt, diese Kinder werden später dazu gezwungen, für Rentner zu arbeiten, die einst nicht daran interessiert waren, dass sie geboren werden, die zum Teil sogar dagegen waren, dass Kinder wie sie auf die Welt kommen. Dieser Sachverhalt kann von einem Staat, der um Gerechtigkeit bemüht ist, nicht hingenommen werden. Wenn die Sozialgemeinschaft das Recht hat, die finanzielle Unterstützung für künstliche Befruchtungen zu verweigern, dann müssen die Resultate dieser künstlichen Befruchtungen auch das Recht haben, eben dieser Gemeinschaft ihre Unterstützung zu verweigern.

Daher fordern wir vom Gesetzgeber: Wenn es keine Möglichkeit gibt, diese ?Kinder? im Erwachsenenalter von der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien, dann sollen ihre Beiträge zu ihrer einstigen Finanzierungsquelle zurück fließen.

Diese Finanzierungsquelle sind zur Zeit die Eltern dieser Kinder. Daher wäre eine Möglichkeit, dieses Geld direkt an die Eltern, evt als Ergänzung zu ihrer Rente, weiter zu leiten. Hier geben wir jedoch zu bedenken, dass eine künstliche Befruchtung oft mehrere zehntausend Euro kostet. Im Schnitt ist bei einer IVF (In Vitro Fertilisation) oder ICSI (InterC Spermien Injektion) pro Kind mit einem Kostenbetrag von 20.000 Euro zu rechnen (geschätzt 2003). Viele Paare investieren derartige Beträge auch, ohne jemals Erfolg zu haben. Andere können ihren Kinderwunsch deshalb nicht erfüllen, weil sie solche Beträge nicht aufbringen können. Hier könnte man helfen und Gerechtigkeit schaffen. Daher denken wir an ein Sozialsystem, in das nur solche Personen (Betroffene und Nichtbetroffene) einzahlen, die daran teilnehmen wollen. Im Gegenzug bekommen diese Personen, die in das System investiert haben, anteilmäßig im gleichen Maße den Ertrag ausgezahlt.

Da dieser Ertrag aus den Rentenbeiträgen der ?Kinder? kommt, die ohne ein solches System teilweise gar nicht da wären und daher auch schrittweise erst nach einer Zeit ab ca. 20 ? 22 Jahren ausgezahlt werden kann, liegt die Idee einer freiwilligen Zusatzrentenversicherung nahe. Diese ?Versicherung? wird alle bisherigen Angebote der Riester-Rente um ein Vielfaches toppen.



2. Annahmen


Bei unseren Berechnungen gehen wir von folgenden Annahmen aus:

- Der durchschnittlich aufzubringende Betrag pro IVF- oder ICSI-Kind (Mischkalkulation, da die ICSI teurer ist als die IVF) ist 20.000 Euro (geschätzt 2003). In dieser Kalkulation sind auch alle die Versuche und Paare enthalten, die ohne Erfolg bleiben. In unserem Kalkulationsbeispiel sind 20.800 Euro einzuzahlen, weil dies für 2005 gilt und ein derzeitiger Preissteigungsindex von ca. 2% eingerechnet wurde.
- Die zweite Berechnung erfolgt für heterologe Inseminationen (HI), die im Schnitt mit etwa 3.000 Euro pro Kind zu Buche schlagen. (nach Aussage des Vorsitzenden des Arbeitskreises für donogene Inseminationen, Dr. med. Katzorke) In dieser Kalkulation sind auch alle die Versuche und Paare enthalten, die ohne Erfolg bleiben. Auch hier haben wir einen Preissteigungsindex von 2% eingerechnet und gehen daher von einer Einmalzahlung von 3.120 Euro aus. Mit der Einbeziehung von HI in die Kostenübernahme wollen wir gegenüber der bisherigen Regelung bei der Kostenübernahme durch die GKV, die diese Behandlungen ausschloß und weiterhin ausschließt nun mehr Gerechtigkeit schaffen.
- Die dritte Berechnung erfolgt als Mischkalkulation von 1 und 2. Hierbei gehen wir von derzeit 12.000 Kindern jährlich durch IVF / ICSI aus und 1.000 Kindern jährlich durch HI. Daher wurden die Kosten im Verhältnis 12 : 1 gewichtet.
- Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate über die nächsten 65 Jahre ist 3,35% Hier gehen wir von der durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate der letzten 35 Jahre aus, die 3,35% betrug (Quelle: Deutsches Wirtschaftsinstitut Heidelberg).
- Die Einkommen und damit die Rentenbeiträge entwickeln sich in dem gleichen Maße wie die Inflation, also auch 3,35%. Diese Annahme ist sehr vorsichtig. In den letzten 55 Jahren haben sich die Einkommen jährlich etwa um 6% gesteigert, wenn wir z.B. von den Lohnsteigerungen in der Metallindustrie ausgehen (Stundenlohn 1948: 1,02 DM, 2003: 11,.. Euro; Quelle: http://www.metallnrw.de/tarife-ecklohn.htm ). Außerdem steigen die Rentenbeiträge prozentual am Einkommen aufgrund der sich drastisch verschiebenden Bevölkerungspyramide. Wenn wir diese Tatsache in unsere Berechnung mit einfließen lassen würden, sähe das Ergebnis noch um einiges besser aus als ohnehin schon.
- Von der Investition bis zur Geburt eines Kindes vergehen 9 Monate. Auch, wenn mehrere Versuche notwendig werden, können wir dies unterstellen, weil ja die Investition immer gleichzeitig für 5 Kinderwunschpaare getätigt wird, für 4 erfolglose Versuche und einen erfolgreichen. In unserem Berechnungsbeispiel nehmen wir an, die Investition erfolgt im März 2005 und das Kind wird am 31.12.2005 geboren.
- Die Rentenbeiträge der Kinder erfolgen gleichmäßig vom Beginn des 21. Lebensjahres bis zum vollendeten 65. Lebensjahr. Hier also ab 1.1.2026 bis 31.12.2070 . ( Eine Heraufsetzung des Rentenalters kalkulieren wir hier nicht mit ein. In einem solchen Falle würden sich die Zahlungen um die Anzahl von Jahren, die länger Beiträge gezahlt werden, verlängern und die errechnete Rendite erhöhen.)

- Unsere Berechnungen abstrahieren von einer monatlichen Zahlung und unterstellen, dass die gesamte Rente in der Mitte eines jeden Jahres gezahlt wird, also in unserem Beispiel das erste Mal am 30.06.2026.
- Im Jahr 2000 zahlte laut Statistischem Jahrbuch ( http://www.destatis.de/ ) jeder Arbeiter und Angestellte durchschnittlich 7.200 Euro in die Rentenkasse ein. Bei einer Erwerbsquote von ca. 72% aller 15 ? 65-Jährigen zahlt im Schnitt jeder Arbeiter und Angestellte diesen Betrag über 36 Jahre. Wenn man diesen auf 45 Jahre verteilt, ergibt das einen Betrag von 5.760 Euro pro Jahr. Wir unterstellen, dass sich die Rentenbeiträge auf alle Jahre gleichmäßig verteilen. Dies können wir bei einer Anzahl von jährlich 9.000 Kindern (von Arbeitern und Angestellten) und mehr tun, größere Schwankungen sind hier unwahrscheinlich.
- Da etwa drei viertel aller Einwohner im erwerbsfähigen Alter Arbeiter und Angestellte sind ( http://www.destatis.de/ ), gehen wir davon aus, dass in ca. 20 Jahren, wenn die erste Generation der hier finanzierten IVF / ICSI ? Kinder voll im Erwerbsleben steht, auch drei viertel von ihnen Arbeiter und Angestellte sind. Die freiwillige Rentenversicherung zur Finanzierung von Künstlichen Befruchtungen sollte entweder nur für die Kinder von GKV-Versicherten zahlen oder es muß sichergestellt werden, dass Rentenbeiträge in gleicher Höhe auch von den später privat versicherten Kindern zurück fließen.



3. Berechnungen


Im Jahr 2000 zahlte im Durchschnitt jeder Arbeiter oder Angestellte (darin sind auch die zu der Zeit nicht berufstätigen enthalten) einen Beitrag von 5.760 Euro im Jahr. Wer im Jahr 2005 investieren würde, bekäme frühestens ab dem Jahr 2026 seine Rente ausgezahlt. Bei der unterstellten Einkommensentwicklung von 3,35% pro Jahr (entsprechend der durchschnittlichen Inflationsrate) errechnet sich für das Jahr 2026 ein durchschnittlicher jährlicher Beitrag von 14.021,85 Euro. Die Rentenbeiträge der folgenden
44 Jahre sehen so aus (in Euro):


1 14.491,59 2 14.977,06 3 15.478,79
4 15.997,33 5 16.533,24 6 17.087,10
7 17.659,52 8 18.251,11 9 18.862,52
10 19.494,42 11 20.147,48 12 20.822,42
13 21.519,97 14 22.240,89 15 22.985,96
16 23.755,99 17 24.551,82 18 25.374,30
19 26.224,34 20 27.102,86 21 28.010,80
22 28.949,17 23 29.918,96 24 30.921,25
25 31.957,11 26 33.027,67 27 34.134,10
28 35.277,59 29 36.459,39 30 37.680,78
31 38.943,09 32 40.247,68 33 41.595,98
34 42.989,44 35 44.429,59 36 45.917,98
37 47.456,23 38 49.046,02 39 50.689,06
40 52.387,14 41 54.142,11 42 55.955,87
43 57.830,39 44 59.767,71

Dies sind die absoluten Beträge, die die Investoren für je 20.000 Euro im Jahr 2005 ab dem Jahr 2026 ausgezahlt bekommen würden.

Welcher Rendite bzw. welcher Verzinsung entspricht also diese Geldanlage? Zur Simulation haben wir eine Tabelle in Excel angelegt, in der sich die durchschnittlichen Kosten für 1 Kind über 21 Jahre jährlich mit der Zahl 1+ (x/100) multiplizieren. Nach 21 Jahren werden dann die 14.021,85 Euro entnommen, der Rest weiter verzinst, nach einem weiteren Jahr werden die 14.491,59 Euro entnommen, der Rest weiter verzinst, ?usw. Interessant ist zunächst die Rendite, die sich ergibt, wenn der Betrag nach 45 Jahren, also bis zum Beginn des Rentenalters des ?Kindes? verbraucht sein soll. Im zweiten Schritt interessiert die Rendite, die sich ergibt, wenn der Betrag nach 14 Jahren, also bis zum Erreichen der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Investoren verbraucht sein soll, der mit 43 Jahren investiert und mit 65 Jahren die erste Rate zurück gezahlt bekommt.


Berechnung Beispiel a) ? Tabelle 1

Bei einer Einzahlung von 20.800 Euro und einer Verzinsung von jährlich 11,24 % haben wir nach 20 Jahren ein Guthaben von fiktiv gut 175.000 Euro, die ab dem folgenden Jahr je nach Rentenbeitragzahlung des Kindes in jährlichen Raten abgezahlt werden. Nach 14 Jahren sind daraus trotz der Ratenzahlungen (durchschnittlich 3,35% jährliche Erhöhung der Rentenbeiträge vorausgesetzt) und bei weiterer Verzinsung von 11,24 % gut 259.000 Euro geworden, erst nach 45 Jahren (Beginn des Rentenalters des Kindes) und weiterer gleich bleibender Verzinsung wäre der Betrag aufgebraucht.

Bei einer Verzinsung von jährlich 9,53 % haben wir nach 20 Jahren ein Guthaben von fiktiv gut 128.400 Euro, die ab dem folgenden Jahr je nach Rentenbeitragzahlung des Kindes in jährlichen Raten abgezahlt werden. Nach 14 Jahren und weiterer gleich bleibender Verzinsung wäre der Betrag aufgebraucht.


Da die durchschnittliche Erhöhung der Rentenbeiträge nicht so genau vorhersehbar ist, haben wir für vorsichtige Rechner die gleiche Rechnung nochmals mit 2% pro Jahr Rentenbeitragserhöhung durchgerechnet und dieses Ergebnis erhalten:

Bei einer Einzahlung von 20.800 Euro und einer Verzinsung von jährlich 9,537 % haben wir nach 20 Jahren ein Guthaben von fiktiv gut 128.600 Euro, die ab dem folgenden Jahr je nach Rentenbeitragzahlung des Kindes in jährlichen Raten abgezahlt werden. Nach 14 Jahren sind daraus trotz der Ratenzahlungen und bei weiterer Verzinsung von 9,537 % gut 157.500 Euro geworden, erst nach 45 Jahren (Beginn des Rentenalters des Kindes) und weiterer gleich bleibender Verzinsung wäre der Betrag aufgebraucht.

Bei einer Verzinsung von jährlich 7,8 % haben wir nach 20 Jahren ein Guthaben von fiktiv gut 93.400 Euro, die ab dem folgenden Jahr je nach Rentenbeitragzahlung des Kindes in jährlichen Raten abgezahlt werden. Nach 14 Jahren und weiterer gleich bleibender Verzinsung wäre der Betrag aufgebraucht.

Diese Ergebnisse sind real fast genauso gut wie die obigen, weil ja bei einer niedrigeren Inflation die Entwertung des Geldes nicht so schnell voran schreitet. So bleiben von 11,24% Rendite abzüglich 3,35% Inflation noch 7,89%. Von 9,537% Rendite bleiben abzüglich 2% Inflation noch 7,537%.



Berechnung Beispiel b) ? Tabelle 2


Bei einer Einzahlung von 3.120 Euro und einer Verzinsung von jährlich 18,71205 % haben wir nach 20 Jahren ein Guthaben von fiktiv gut 96.300 Euro, die ab dem folgenden Jahr je nach Rentenbeitragzahlung des Kindes in jährlichen Raten abgezahlt werden. Nach 14 Jahren sind daraus trotz der Ratenzahlungen (durchschnittlich 3,35% jährliche Erhöhung der Rentenbeiträge vorausgesetzt) und bei weiterer Verzinsung von 18,71205 % gut 151.000 Euro geworden, erst nach 45 Jahren (Beginn des Rentenalters des Kindes) und weiterer gleich bleibender Verzinsung wäre der Betrag aufgebraucht.

Bei einer Verzinsung von jährlich 18,0 % haben wir nach 20 Jahren ein Guthaben von fiktiv gut 85.400 Euro, die ab dem folgenden Jahr je nach Rentenbeitragzahlung des Kindes in jährlichen Raten abgezahlt werden. Nach 14 Jahren und weiterer gleich bleibender Verzinsung wäre der Betrag aufgebraucht.


Da die durchschnittliche Erhöhung der Rentenbeiträge nicht so genau vorhersehbar ist, haben wir für vorsichtige Rechner die gleiche Rechnung nochmals mit 2% pro Jahr Rentenbeitragserhöhung durchgerechnet und dieses Ergebnis erhalten:

Bei einer Einzahlung von 3.120 Euro und einer Verzinsung von jährlich 16,848 % haben wir nach 20 Jahren ein Guthaben von fiktiv gut 70.000 Euro, die ab dem folgenden Jahr je nach Rentenbeitragzahlung des Kindes in jährlichen Raten abgezahlt werden. Nach 14 Jahren sind daraus trotz der Ratenzahlungen und bei weiterer Verzinsung von 16,848 % gut 91.500 Euro geworden, erst nach 45 Jahren (Beginn des Rentenalters des Kindes) und weiterer gleich bleibender Verzinsung wäre der Betrag aufgebraucht.

Bei einer Verzinsung von jährlich 16,12 % haben wir nach 20 Jahren ein Guthaben von fiktiv 62.000 Euro, die ab dem folgenden Jahr je nach Rentenbeitragzahlung des Kindes in jährlichen Raten abgezahlt werden. Nach 14 Jahren und weiterer gleich bleibender Verzinsung wäre der Betrag aufgebraucht.



Berechnung c) ? Tabelle 3

Bei einer Einzahlung von 19.500 Euro (unsere Mischkalkulation) und einer Verzinsung von jährlich 11,465 % haben wir nach 20 Jahren ein Guthaben von fiktiv 171.000 Euro, die ab dem folgenden Jahr je nach Rentenbeitragzahlung des Kindes in jährlichen Raten abgezahlt werden. Nach 14 Jahren sind daraus trotz der Ratenzahlungen (durchschnittlich 3,35% jährliche Erhöhung der Rentenbeiträge vorausgesetzt) und bei weiterer Verzinsung von 11,465 % gut 153.000 Euro geworden, erst nach 45 Jahren (Beginn des Rentenalters des Kindes) und weiterer gleich bleibender Verzinsung wäre der Betrag aufgebraucht.

Bei einer Verzinsung von jährlich 9,8 % haben wir nach 20 Jahren ein Guthaben von fiktiv 126.500 Euro, die ab dem folgenden Jahr je nach Rentenbeitragzahlung des Kindes in jährlichen Raten abgezahlt werden. Nach 14 Jahren und weiterer gleich bleibender Verzinsung wäre der Betrag aufgebraucht.


Und hier noch mal die Rechnung für vorsichtige Rechner mit durchschnittlich 2% jährlicher Rentenbeitragserhöhung:

Bei einer Einzahlung von 19.500 Euro und einer Verzinsung von jährlich 9,76 % haben wir nach 20 Jahren ein Guthaben von fiktiv gut 125.500 Euro, die ab dem folgenden Jahr je nach Rentenbeitragzahlung des Kindes in jährlichen Raten abgezahlt werden. Nach 14 Jahren sind daraus trotz der Ratenzahlungen und bei weiterer Verzinsung von 9,76 % 154.600 Euro geworden, erst nach 45 Jahren (Beginn des Rentenalters des Kindes) und weiterer gleich bleibender Verzinsung wäre der Betrag aufgebraucht.

Bei einer Verzinsung von jährlich 8,1 % haben wir nach 20 Jahren ein Guthaben von fiktiv 92.500 Euro, die ab dem folgenden Jahr je nach Rentenbeitragzahlung des Kindes in jährlichen Raten abgezahlt werden. Nach 14 Jahren und weiterer gleich bleibender Verzinsung wäre der Betrag aufgebraucht.



4. Fazit


Die Investition in ein Kind, dem wir durch eine künstliche Befruchtung das Leben ermöglichen, bringt eine Rendite, die kaum zu übertreffen ist. Und das

- fast unabhängig von der Inflationsrate,
- sicherer als jede andere Geldanlage,
- ohne notwendige staatliche Zuschüsse zu einer zusätzlichen freiwilligen Rentenversicherung.

Eine Einmalzahlung von heute ca. 20.000 Euro würde schon ab ca. 21 Jahre später ein zusätzliches monatliches Einkommen von einem Betrag einbringen, der heute in seinem Wert 480 Euro entspricht ( 5.760 Euro / 12 Monate). Und das für 45 Jahre! Dies entspräche einer Rendite von mehr als 11% pro Jahr. Ideal auch für alle etwa 30-jährigen, die so schon mit 51 Jahren diese zusätzliche Rente bekämen und damit eine eventuelle Erwerbsminderung ausgleichen könnten. Selbstverständlich könnte die Einmalzahlung auch auf mehrere Einzahler gesplittet werden. 10.000 Euro Einmalzahlung würden so bei gleicher Rendite Ansprüche auf die Hälfte der zukünftigen Rentenbeiträge eines ?Kindes? bewirken.

Wir schlagen vor, die Gesetzeslage so zu verändern, dass die Rentenbeiträge, die später zusätzlich durch solche Kinder eingenommen werden, in einen speziellen Fonds abgeführt werden müssen. Dieser Fonds könnte heute eröffnet werden und eine zusätzliche freiwillige Rentenversicherung wie oben beschrieben anbieten. Diese Versicherung wäre auf ein Volumen von derzeit ca. 250.000.000 Euro pro Jahr limitiert. Ein günstiger Nebeneffekt wäre noch darin zu sehen, dass die Manager dieses Fonds sich um Verbesserungen für Kinderwunschpatienten bemühen werden, die einen positiven Einfluß auf die Erfolge und damit auf die Effizienz haben. Außerdem könnten sie unnötige Kosten ? für die sich die GKV bisher nicht interessiert hat ? reduzieren.

Für die Selbstzahler der vergangenen Jahre schlagen wir vor eine Möglichkeit zu schaffen, dass ihre Beiträge als in diesen Fonds eingezahlt betrachtet werden. Je nach Höhe ihrer Investition sollten auch sie eine Zusatzrente aus den Beiträgen der Kinder erhalten, in deren Leben sie investiert haben.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Das ist das, was ich der Frau Dr. Ober noch mitgegeben habe. Weiß ja, daß es nicht in die Tat umgesetzt wird. Ich finde aber, es wäre ein schlüssiges Projekt. Hier sieht man auch mal, daß jedes einzelne Kind wirklich einen gesellschaftlichen Wert hat, auch finanziell betrachtet.

Gruß, Rebella
JBB
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Beitrag von JBB »

Hey Rebella,

ich finde es ja grandios, was du alles so auf die Beine stellst.

Leider ist mein Gehirn überhaupt nicht in der Lage, dir zu folgen :oops:

Könntest du ggf. die Grundidee in zwei, drei einfachen Sätzen darstellen?

Ich sehe wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht :lol:
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Liebe JBB,

Du weiß doch, wie schwer es mir fällt, mich kurz zu fassen.

Ich stelle mir vor, es wird eine Art Fonds gegründet, in den jeder, der will, einzahlen kann. Die Beiträge werden zur Finanzierung der IVF / ICSI und anderer Behandlungen auf dem Weg zum Wunschkind eingesetzt.

Statistiken und Schätzungen liefern uns Daten über die Anzahl der daraus resultierenden Kinder.

Wenn diese ?Kinder? beginnen, zu arbeiten, beginnen sie auch mit der Zahlung von Rentenbeiträgen. Diese gehen dann aber nicht an die Rentenversicherung, sondern an diesen Fonds und von dort an die einstigen Einzahler.

Somit bekommen dann nur all die, die unseren Kindern das Leben ermöglichten, auch ihre Rentenbeiträge. Wer sich nicht beteiligt hat, bekommt genau den Rentenbetrag, den er auch ohne diese Kinder erhalten hätte.

Gruß, Rebella
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