ich habe letzte Woche den folgenden Artikel in der Giessener Allgemeine gelesen und bin total gefrusstet



„Künstliche Befruchtung für zweites Kind selbst zahlen“
Nach einer gelungenen künstlichen Befruchtung müssen Krankenversicherungen nicht für weitere Kinderwünsche aufkommen. Das Oberlandesgericht München folgte in einem Urteil der Argumentation einer Privatversicherung und wies die Klage eines Ehepaares ab. Den Richtern zufolge lindert die Geburt des ersten Kindes eine krankheitsbedingte Kinderlosigkeit.
Mit Rücksicht auf die Versichertengemeinschaft müssen die Versicherungen für weitere Kinderwünsche angesichts der kostspieligen Behandlung keinen weiteren Beitrag leisten. Das OLG hob damit eine anders lautende Entscheidung des Münchner Landgerichts auf.
Das Paar hatte bereits mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung ein gesundes Kind zur Welt gebracht. Die 11000 Euro Kosten für die „Intrazytoplasmatische Spermieninjektion“ hatte die Versicherung des zeugungsunfähigen Mann übernommen. Jahre später wünschte sich die Familie ein weiteres Kind, und die Frau lies sich für rund 10000 Euro zwei weitere Male befruchten – erfolglos. Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme ab, da sie mit der Geburt des ersten Kindes die Kinderlosigkeit als ausreichend behoben sah.