Beschwert Euch bei Wunschkind e.V. wg. Gegendarstellung
Beschwert Euch bei Wunschkind e.V. wg. Gegendarstellung
Ich hatte letztes Jahr nach künstlicher Befruchtung in der 20. SSW einen Spätabort. Ich bin bei der 3. IVF schwanger geworden. Ich bin KKH-versichert, mein Mann AOK. Wunschkind e.V. hatte bis vor kurzem noch auf seiner Seite www.wunschkind.de zum Patienteninformationstag veröffentlicht, dass Herr Stratmann als Regionaldirektor der AOK gesagt habe, dass nach klinischer Schwangerschaft drei Zusatzversuche gewährt würden, auch wenn diese in einer Fehlgeburt endet. Meine Kasse verweigerte die Zahlung, die AOK schloss sich an. Mein Mann hat nun den zuständigen Sachbearbeiter mit der Aussage des Herrn Stratmann konfrontiert. Nachdem wir wochenlang trotz mehrfacher Nachfrage von der AOK immer noch keine Mitteilung erhalten haben, weder eine Kostenzusage noch eine Ablehnung, wurde uns nun plötzlich mitgeteilt, Herr Stratmann habe seine Aussage dementiert. Wunschkind e.V. hat dann tatsächlich den ursprünglichen Text auf seiner Seite abgeändert, indem nur bei ausgetragenen Schwangerschaften und Totgeburten (unsere Tochter wog leider bei der Geburt noch keine 500 g und gilt deshalb nicht als Totgeburt, obwohl ich sie unter Wehen zur Welt gebracht habe) Zusatzversuche gewährt würden. Obwohl ich zuvor an Wunschkind e.V. geschrieben hatte, aber keine Antwort bekam, wurde nun von Wunschkind e.V. der ursprüngliche Text, was die Aussage des Herrn Stratmann betrifft, einfach abgeändert. Das kann nicht im Sinne von deren Mitgliedern sein. Ich selbst habe dort mit einer Frau Ziegler telefoniert, die am Patienteninformationstag anwesend war und die meinte, sie sei sich relativ sicher, dass Herr Stratmann diese Aussage getätigt habe und sie meine auch, sie habe ihm gleich nach der Veranstaltung und noch vor Veröffentlichung per e-mail den Text zukommen lassen und von ihm sei damals kein dementi gekommen. Nun ließ sich Wunschkind e.V. offensichtlich einschüchtern bzw. hatte keine Lust auf einen Rechtsstreit. Ich finde das empörend und habe an Wunschkind e.V. geschrieben. Es gibt sicher jede Menge Zeugen, die an der Veranstaltung teilgenommen haben und bestätigen können, dass Herr Stratmann die ursprüngliche Aussage getätigt hat. Das darf man sich nicht gefallen lassen, dass die Kassen ihre willkürliche Haltung auch noch von Verbänden unterstützt bekommen, die eigentlich die Anliegen ihrer Mitglieder unterstützen sollten. Wer ist mit mir einer Meinung? Dann beschwert Euch bei Wunschkind e.V. und bittet um Aufklärung, wie es zu der Änderung des Textes gekommen ist. Außerdem, wer war selbst am Patienteninformationstag am 06.03.04 anwesend und kann bezeugen, dass Herr Stratmann diese Aussage gemacht hat? Ich bin inzwischen wieder schwanger (meine Eltern haben uns den weiteren IVF-Versuch bezahlt), aber ich habe trotzdem Klage beim Sozialgericht eingereicht, weil ich für andere Paare, die das Glück nicht haben, kämpfen möchte.
Wir müssen zusammenhalten, bitte lasst mich nicht im Stich!
Angie
Wir müssen zusammenhalten, bitte lasst mich nicht im Stich!
Angie
Hallo Angie,
erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft, das ist doch die Hauptsache!
Ich wünsche Dir alles Gute für Deine Schwangerschaft und dass Du trotz Deiner traurigen Erfahrungen die Zeit genießen kannst und nicht soviel Angst hast.
Was Du da über Gaby schreibst, überrascht mich, weil ich sie so gar nicht kenne. Ich finde ich es sehr anerkennenswert, wie sie sich für unsere Belange einsetzt, obwohl für sie persönlich doch das Thema leibliche Kinder durch KB längst abgeschlossen ist.
Ich würde mich daher sehr freuen, wenn das nur ein Mißverständnis war und Ihr das ohne offizielle Beschwerden regeln könnt.
Ich war nicht auf dem Info-Tag, habe aber über die Aussage von Hrn. Stratmann hier in mehreren Beiträgen gelesen, sie steht dort auch noch so. Hier die Links:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... ann#672834
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... ann#852899
Allerdings habe ich mich schon damals beim Lesen gefragt, ob Hr. Stratmann sich da eventuell sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat, denn in der Richtlinie steht das so eindeutig eben wirklich nicht drin, man kann es hineinlesen, aber eigentlich macht sie keine Aussage zu Zusatzversuchen nach eingetretenen Schwangerschaften, die ein Ende fanden, bevor das Kind 500 gr. gewogen hat.
Da Du ja aber wirklich sehr weit warst und es nur um ganz wenige Wochen, wenn nicht gar nur Tage geht, verstehe ich unabhängig von der Aussage von Hrn. Stratmann nicht, warum Deine Kasse sich nicht kulant verhält, denn es wurden bei wesentlich früher geendeten Schwangerschaften auch in diesem Jahr bereits Zusatzversuche bewilligt. Hier einige Links, auf die Du Dich eventuell berufen kannst:
zur Gesundheitsreform allgemein:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516
(Hier findest Du auch den Link auf die Richtlinie)
Hintergrund Zusatzversuche
http://www.klein-putz.de/information/article.php?sid=14
... Und Diskussionen (mindestens ein Erfolgsbericht):
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 847#681847
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=16968
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 622#704622
Gruß und viel Erfolg!
Mondschaf
erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft, das ist doch die Hauptsache!
Ich wünsche Dir alles Gute für Deine Schwangerschaft und dass Du trotz Deiner traurigen Erfahrungen die Zeit genießen kannst und nicht soviel Angst hast.
Was Du da über Gaby schreibst, überrascht mich, weil ich sie so gar nicht kenne. Ich finde ich es sehr anerkennenswert, wie sie sich für unsere Belange einsetzt, obwohl für sie persönlich doch das Thema leibliche Kinder durch KB längst abgeschlossen ist.
Ich würde mich daher sehr freuen, wenn das nur ein Mißverständnis war und Ihr das ohne offizielle Beschwerden regeln könnt.
Ich war nicht auf dem Info-Tag, habe aber über die Aussage von Hrn. Stratmann hier in mehreren Beiträgen gelesen, sie steht dort auch noch so. Hier die Links:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... ann#672834
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... ann#852899
Allerdings habe ich mich schon damals beim Lesen gefragt, ob Hr. Stratmann sich da eventuell sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat, denn in der Richtlinie steht das so eindeutig eben wirklich nicht drin, man kann es hineinlesen, aber eigentlich macht sie keine Aussage zu Zusatzversuchen nach eingetretenen Schwangerschaften, die ein Ende fanden, bevor das Kind 500 gr. gewogen hat.
Da Du ja aber wirklich sehr weit warst und es nur um ganz wenige Wochen, wenn nicht gar nur Tage geht, verstehe ich unabhängig von der Aussage von Hrn. Stratmann nicht, warum Deine Kasse sich nicht kulant verhält, denn es wurden bei wesentlich früher geendeten Schwangerschaften auch in diesem Jahr bereits Zusatzversuche bewilligt. Hier einige Links, auf die Du Dich eventuell berufen kannst:
zur Gesundheitsreform allgemein:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516
(Hier findest Du auch den Link auf die Richtlinie)
Hintergrund Zusatzversuche
http://www.klein-putz.de/information/article.php?sid=14
... Und Diskussionen (mindestens ein Erfolgsbericht):
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 847#681847
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=16968
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Mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
Hallo Mondschaf,
vielen Dank für Deine prompte Antwort und die lieben Wünsche. Du hast mich falsch verstanden, ich habe nicht angezweifelt, dass Frau Ziegler, sie heißt also Gabi?, sich einsetzt. Ich habe selbst mit ihr sehr lange telefoniert und sie hat mir gesagt, dass sie sich sicher sei, dass H. Stratmann das so gesagt habe und dass sie auch ihm eine e-mail geschickt habe mit dem Inhalt, der dann im Internet veröffentlicht wurde. Wenn er das also nicht gesagt hat, dann verstehe ich nicht, wieso sie dann den Text auf ihrer Internetseite einfach so abändern. Und vor allem, wieso sie mir nicht wenigstens auf mein Schreiben geantwortet haben. Unmittelbar nachdem mir von unserer Kasse gesagt worden ist, Herr Stratmann "sei aus allen Wolken gefallen und habe das so nie gesagt" habe ich an Wunschkind e.V. geschrieben und um Aufklärung gebeten. Antwort bekam ich nie. Ja und jetzt steht bei Wunschkind e.V. nicht drin, dass Herr Stratmann seine Meinung nun revidiert habe, sondern der gesamte Text wurde einfach abgeändert. Du kannst gerne mal reinschauen. Der ursprüngliche Text, wie er in den von Dir zitierten Links noch vorhanden war, ist seit Anfang Juli - also seit unsere Kasse uns den ablehnenden Bescheid geschickt hat - weg. Und das verstehe ich nicht. Wenn Herr Stratmann das gesagt hat, dann kann man darauf hinweisen, dass er das so gesagt hat, aber jetzt seine Meinung geändert hat. Aber nun sieht das so aus, als habe er bereits von Anfang an gesagt, nur bei Geburten und Totgeburten gelte die Regelung. Und ich stehe somit als Lügnerin da und bin blamiert. Wieso gibt Wunschkind e.V. diesem Herrn Stratmann einfach so klein bei? Der ist ja nicht irgendein kleiner Sachbearbeiter, der hat dort was zu sagen. Und dann muss er auch für seine Worte gerade stehen. Es kann doch nicht sein, dass dann Wunschkind e.V. ihm nach dem Mund redet und plötzlich nicht mehr zu dem von ihnen veröffentlichten Text steht, oder? Ich weiß nicht, ob Frau Ziegler hierfür die Verantwortung trägt, das möchte ich ihr auch gar nicht unterstellen. Ich fand sie auch sehr sympathisch. Trotzdem finde ich es nicht korrekt, wie das jetzt abgelaufen ist und das habe ich denen in einer e-mail geschrieben. Bin gespannt, ob ich dieses Mal eine Antwort bekomme.
Klar bin ich schwanger und freue mich. Aber andererseits ist es auch für meine Eltern kein Leichtes, uns mal kurz das Geld rüberwachsen zu lassen und ich habe es nicht gerne genommen. Entschuldigung, wir haben viele Jahre in diese Kassen einbezahlt. Ich war niemals krank und jetzt tun die Kassen so, als ob wir um Almosen betteln würden. Und vor allem wie die einen behandeln. Ich könnte da Dinge erzählen, da würdet Ihr mit den Ohren schlackern, aber das führte hier zu weit.
Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und ich bin sicher, dass diese Auslegung, wie sie die Kassen vornehmen, der Richtlinien für künstliche Befruchtung und des § 27 a SGB V rechtswidrig ist. Eben deshalb habe ich Material in meiner Klage gesammelt, das darauf hinweist, dass eben nicht alle Kassen einen Unterschied zwischen einer Fehl- und einer Totgeburt machen. Es wäre zudem eine Ungleichbehandlung und stünde damit in Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 des GG. Es steht nirgendwo geschrieben "Ausschließlich nach Geburt eines Kindes ..., sondern lediglich "nach Geburt eines Kindes besteht ein erneuter Anspruch...". Außerdem haben die Kassen bis letztes Jahr das so gehandhabt und diese Unterscheidung, dass nur nach Totgeburt, nicht jedoch nach Fehlgeburt ein erneuter Anspruch besteht, tauchte erst vor kurzem auf. Sie haben sich da zusammengerottet, um die neue Gesetzgebung für sich auf eine Art auszulegen, wo sie noch mehr sparen können. Sowohl in § 27 a SGB V als auch in den Richtlinien geht es stets um die Herbeiführung einer Schwangerschaft, nicht um die Herbeiführung einer Geburt.
Meine Klage ist bereits anhängig und notfalls werde ich in die nächste Instanz gehen (da dann mit Anwalt, ich bin rechtsschutzversichert). Aber findest Du nicht auch, dass das so nicht korrekt abgelaufen ist, wie Wunschkind e.V. nun auf Herrn Stratmanns Einwendungen reagiert hat? Gerade, wenn Du Frau Ziegler besser kennst, dann kannst Du sie doch mal fragen, wie es dazu gekommen ist und ob sie das denn nicht nachweisen kann, dass er den Text der Veröffentlichung damals bereits zur Verfügung gestellt bekam und nichts daran auszusetzen hatte. Wäre echt lieb!
Liebe Grüße,
Iris
vielen Dank für Deine prompte Antwort und die lieben Wünsche. Du hast mich falsch verstanden, ich habe nicht angezweifelt, dass Frau Ziegler, sie heißt also Gabi?, sich einsetzt. Ich habe selbst mit ihr sehr lange telefoniert und sie hat mir gesagt, dass sie sich sicher sei, dass H. Stratmann das so gesagt habe und dass sie auch ihm eine e-mail geschickt habe mit dem Inhalt, der dann im Internet veröffentlicht wurde. Wenn er das also nicht gesagt hat, dann verstehe ich nicht, wieso sie dann den Text auf ihrer Internetseite einfach so abändern. Und vor allem, wieso sie mir nicht wenigstens auf mein Schreiben geantwortet haben. Unmittelbar nachdem mir von unserer Kasse gesagt worden ist, Herr Stratmann "sei aus allen Wolken gefallen und habe das so nie gesagt" habe ich an Wunschkind e.V. geschrieben und um Aufklärung gebeten. Antwort bekam ich nie. Ja und jetzt steht bei Wunschkind e.V. nicht drin, dass Herr Stratmann seine Meinung nun revidiert habe, sondern der gesamte Text wurde einfach abgeändert. Du kannst gerne mal reinschauen. Der ursprüngliche Text, wie er in den von Dir zitierten Links noch vorhanden war, ist seit Anfang Juli - also seit unsere Kasse uns den ablehnenden Bescheid geschickt hat - weg. Und das verstehe ich nicht. Wenn Herr Stratmann das gesagt hat, dann kann man darauf hinweisen, dass er das so gesagt hat, aber jetzt seine Meinung geändert hat. Aber nun sieht das so aus, als habe er bereits von Anfang an gesagt, nur bei Geburten und Totgeburten gelte die Regelung. Und ich stehe somit als Lügnerin da und bin blamiert. Wieso gibt Wunschkind e.V. diesem Herrn Stratmann einfach so klein bei? Der ist ja nicht irgendein kleiner Sachbearbeiter, der hat dort was zu sagen. Und dann muss er auch für seine Worte gerade stehen. Es kann doch nicht sein, dass dann Wunschkind e.V. ihm nach dem Mund redet und plötzlich nicht mehr zu dem von ihnen veröffentlichten Text steht, oder? Ich weiß nicht, ob Frau Ziegler hierfür die Verantwortung trägt, das möchte ich ihr auch gar nicht unterstellen. Ich fand sie auch sehr sympathisch. Trotzdem finde ich es nicht korrekt, wie das jetzt abgelaufen ist und das habe ich denen in einer e-mail geschrieben. Bin gespannt, ob ich dieses Mal eine Antwort bekomme.
Klar bin ich schwanger und freue mich. Aber andererseits ist es auch für meine Eltern kein Leichtes, uns mal kurz das Geld rüberwachsen zu lassen und ich habe es nicht gerne genommen. Entschuldigung, wir haben viele Jahre in diese Kassen einbezahlt. Ich war niemals krank und jetzt tun die Kassen so, als ob wir um Almosen betteln würden. Und vor allem wie die einen behandeln. Ich könnte da Dinge erzählen, da würdet Ihr mit den Ohren schlackern, aber das führte hier zu weit.
Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und ich bin sicher, dass diese Auslegung, wie sie die Kassen vornehmen, der Richtlinien für künstliche Befruchtung und des § 27 a SGB V rechtswidrig ist. Eben deshalb habe ich Material in meiner Klage gesammelt, das darauf hinweist, dass eben nicht alle Kassen einen Unterschied zwischen einer Fehl- und einer Totgeburt machen. Es wäre zudem eine Ungleichbehandlung und stünde damit in Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 des GG. Es steht nirgendwo geschrieben "Ausschließlich nach Geburt eines Kindes ..., sondern lediglich "nach Geburt eines Kindes besteht ein erneuter Anspruch...". Außerdem haben die Kassen bis letztes Jahr das so gehandhabt und diese Unterscheidung, dass nur nach Totgeburt, nicht jedoch nach Fehlgeburt ein erneuter Anspruch besteht, tauchte erst vor kurzem auf. Sie haben sich da zusammengerottet, um die neue Gesetzgebung für sich auf eine Art auszulegen, wo sie noch mehr sparen können. Sowohl in § 27 a SGB V als auch in den Richtlinien geht es stets um die Herbeiführung einer Schwangerschaft, nicht um die Herbeiführung einer Geburt.
Meine Klage ist bereits anhängig und notfalls werde ich in die nächste Instanz gehen (da dann mit Anwalt, ich bin rechtsschutzversichert). Aber findest Du nicht auch, dass das so nicht korrekt abgelaufen ist, wie Wunschkind e.V. nun auf Herrn Stratmanns Einwendungen reagiert hat? Gerade, wenn Du Frau Ziegler besser kennst, dann kannst Du sie doch mal fragen, wie es dazu gekommen ist und ob sie das denn nicht nachweisen kann, dass er den Text der Veröffentlichung damals bereits zur Verfügung gestellt bekam und nichts daran auszusetzen hatte. Wäre echt lieb!
Liebe Grüße,
Iris
Hallo Iris,
wenn das mit der Aussage von Hrn. Stratmann so gelaufen ist, kann ich gut verstehen, dass Du Dich ärgerst! Natürlich sollte der Text dann nicht einfach stillschweigend geändert werden, sondern es sollte drinstehen, dass Hr. Stratmann den Text nach der Freigabe nochmal korrigiert hat.
Vielleicht helfen Dir ja die Links, die ich Dir geschickt habe, da steht der Text ja noch in der Originalfassung drin.
Gaby schreibt auch hier im Forum und ist hier erreichbar. (gaby ziegler).
Ich habe allerdings schon mal gelesen, dass es bei Wunschkind mit den Antworten etwas schleppend zugeht.
Ich will auch gar nicht anzweifeln, dass es eine große Erleichterung ist, wenn man die Versuche nicht selbst bezahlen muß, und so eine große Summe von seinen Eltern auch ungern annimmt! Ich war ja selbst sehr erleichtert, als meine KK im letzten Jahr trotz 40+ nach einigem Hin und Her eine Zusage gemacht hat. Tut mir leid, wenn das falsch rübergekommen ist.
Du hast recht, dass man die Richtlinie so interpretieren kann und das haben Hr. Stratmann und auch andere, die die bereits erfolgten Zusagen gemacht haben, ja auch getan. Schöner und einfacher für uns wär, wenn ganz klar drinstünde, dass in jedem Fall nach einer klinischen Schwangerschaft Zusatzversuche gewährt werden. Und das steht so eben nicht drin, mehr als das wollte ich gar nicht sagen.
Im letzten Jahr wurde es allerdings meiner Erinnerung zufolge unterschiedlich gehandhabt, manche Kassen haben auch nach einer Fehlgeburt < 500 gr. bewilligt, andere nicht, auch da mussten die Zusatzversuche nach einer FG ja beantragt und im allgemeinen vom MDK geprüft werden. (Entschuldige bitte, dass ich das so nüchtern schreibe - Fehlgeburt < 500 gr. - ich finde, das hört sich in diesem Zusammenhang ganz traurig an, so wird halt leider argumentiert.
)
Vielleicht schaust Du das im Kostenordner nochmal in den alten Beiträgen dazu nach. Ich will Dich damit nicht ärgern, und bin ja auch völlig Deiner Meinung, dass insbesondere in Deiner Situation die Zusatzverwsuche bewilligt werden sollten. Ich denke nur, es ist besser für die Argumentation, wenn man nicht etwas behauptet, was für den Gegner eventuell leicht zu widerlegen ist. Aber wie gesagt, schau besser nochmal selbst. Vielleicht hab ich das ja falsch in Erinnerung.
Wegen eines Anwaltes frag am besten Andreas - falls Du noch keinen hast - , der kennt Anwälte, die sich mit Kiwu auskennen (manche haben hier schon böses erlebt mit so schlecht vorbereiteten Anwälten, dass sie sich selbst im Nachhinein besser vertreten hätten.). Einfach eine PN an Andreas schicken. Ich habe die Adressen leider nicht.
Ich bin kein Jurist, aber ich würde in Deinem Fall damit argumentieren, dass es hier um wenige Wochen oder gar Tage geht und nicht, wie bei anderen Zusagen um einen echten Frühabort und dass im § 20 SGB X Untersuchungsgrundsatz steht: „Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.“
Liebe Grüße
Mondschaf
wenn das mit der Aussage von Hrn. Stratmann so gelaufen ist, kann ich gut verstehen, dass Du Dich ärgerst! Natürlich sollte der Text dann nicht einfach stillschweigend geändert werden, sondern es sollte drinstehen, dass Hr. Stratmann den Text nach der Freigabe nochmal korrigiert hat.
Vielleicht helfen Dir ja die Links, die ich Dir geschickt habe, da steht der Text ja noch in der Originalfassung drin.
Gaby schreibt auch hier im Forum und ist hier erreichbar. (gaby ziegler).
Ich habe allerdings schon mal gelesen, dass es bei Wunschkind mit den Antworten etwas schleppend zugeht.
Ich will auch gar nicht anzweifeln, dass es eine große Erleichterung ist, wenn man die Versuche nicht selbst bezahlen muß, und so eine große Summe von seinen Eltern auch ungern annimmt! Ich war ja selbst sehr erleichtert, als meine KK im letzten Jahr trotz 40+ nach einigem Hin und Her eine Zusage gemacht hat. Tut mir leid, wenn das falsch rübergekommen ist.
Du hast recht, dass man die Richtlinie so interpretieren kann und das haben Hr. Stratmann und auch andere, die die bereits erfolgten Zusagen gemacht haben, ja auch getan. Schöner und einfacher für uns wär, wenn ganz klar drinstünde, dass in jedem Fall nach einer klinischen Schwangerschaft Zusatzversuche gewährt werden. Und das steht so eben nicht drin, mehr als das wollte ich gar nicht sagen.
Im letzten Jahr wurde es allerdings meiner Erinnerung zufolge unterschiedlich gehandhabt, manche Kassen haben auch nach einer Fehlgeburt < 500 gr. bewilligt, andere nicht, auch da mussten die Zusatzversuche nach einer FG ja beantragt und im allgemeinen vom MDK geprüft werden. (Entschuldige bitte, dass ich das so nüchtern schreibe - Fehlgeburt < 500 gr. - ich finde, das hört sich in diesem Zusammenhang ganz traurig an, so wird halt leider argumentiert.



Vielleicht schaust Du das im Kostenordner nochmal in den alten Beiträgen dazu nach. Ich will Dich damit nicht ärgern, und bin ja auch völlig Deiner Meinung, dass insbesondere in Deiner Situation die Zusatzverwsuche bewilligt werden sollten. Ich denke nur, es ist besser für die Argumentation, wenn man nicht etwas behauptet, was für den Gegner eventuell leicht zu widerlegen ist. Aber wie gesagt, schau besser nochmal selbst. Vielleicht hab ich das ja falsch in Erinnerung.
Wegen eines Anwaltes frag am besten Andreas - falls Du noch keinen hast - , der kennt Anwälte, die sich mit Kiwu auskennen (manche haben hier schon böses erlebt mit so schlecht vorbereiteten Anwälten, dass sie sich selbst im Nachhinein besser vertreten hätten.). Einfach eine PN an Andreas schicken. Ich habe die Adressen leider nicht.
Ich bin kein Jurist, aber ich würde in Deinem Fall damit argumentieren, dass es hier um wenige Wochen oder gar Tage geht und nicht, wie bei anderen Zusagen um einen echten Frühabort und dass im § 20 SGB X Untersuchungsgrundsatz steht: „Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.“
Liebe Grüße
Mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
Hallo,
ja das ist wirklich eine Bescheiden Situation !
Es ist nur so eine Vermutung von mir !
Hat der Herr Stratmann vielleicht dem Verein mit Konsequenzen gedroht ?
Ich glaube nämlich kaum das der Verein das dann überstehen könnte.
Viele grüsse
ja das ist wirklich eine Bescheiden Situation !
Es ist nur so eine Vermutung von mir !
Hat der Herr Stratmann vielleicht dem Verein mit Konsequenzen gedroht ?
Ich glaube nämlich kaum das der Verein das dann überstehen könnte.
Viele grüsse
pebbles

Verbringe die Zeit nicht mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da.

Verbringe die Zeit nicht mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da.
Hallo,
nur mal zur Info...wir sind nämlich auch betroffen.
Und wurde aufgrund der Aussage von Herrn Stratmann (hab ich bei meiner AOK mit eingereicht) ein vierter Versuch genehmigt. Aber nach der Änderung jetzt leider die weiteren beiden nicht.
Einer Bekannten von uns wurden von der AOK drei weitere Versuche ohne Probleme aufgrund von zwei Eileiter-ss bei der zweiten und dritten IVF genehmigt.
Das freut uns wirklich für die Betroffenen, wenn sie Glück haben mit der Genehmigung, wir denken nur, dass es einheitlich sein sollte und hoffen daher auch auf weitere Genehmigungen, die wir aber sicher vergessen können.
Finde ich aber super, dass Du Dich so einsetzt, denn wir können uns nicht alles gefallen lassen.
Geli
nur mal zur Info...wir sind nämlich auch betroffen.
Und wurde aufgrund der Aussage von Herrn Stratmann (hab ich bei meiner AOK mit eingereicht) ein vierter Versuch genehmigt. Aber nach der Änderung jetzt leider die weiteren beiden nicht.
Einer Bekannten von uns wurden von der AOK drei weitere Versuche ohne Probleme aufgrund von zwei Eileiter-ss bei der zweiten und dritten IVF genehmigt.
Das freut uns wirklich für die Betroffenen, wenn sie Glück haben mit der Genehmigung, wir denken nur, dass es einheitlich sein sollte und hoffen daher auch auf weitere Genehmigungen, die wir aber sicher vergessen können.
Finde ich aber super, dass Du Dich so einsetzt, denn wir können uns nicht alles gefallen lassen.
Geli
Hallo Iris,
Gaby hat das hier vor nicht allzu langer Zeit auch geschrieben, daß Herr Sratmann das dementiert hat. Wie es genau war, lies bitte hier nach: http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 5&start=30 .
- Ich kann zu dem Thema noch eine Aussage von Prof. Kentenich zitieren (unser Gespräch mit Frau Dr. Ober vom 5.5.04), Auszug aus meinem Protokoll: ?Herr Prof. Kentenich sagt, im gemeinsamen Ausschuß könne man noch was zum Vorteil der Kinderwunschpatienten regeln. Frau Dr. Ober sieht das zunächst nicht so. Alles, was im Gesetz steht, lässt sich jetzt erstmal nicht ändern. Herr Prof. Kentenich sagt aber, z.B. hätten Frauen nach einer Fehlgeburt zur Zeit keinen Anspruch auf weitere Versuche. Das würde nicht so genau im Gesetz stehen und da könne man noch was machen.?
Schön, daß Du Dich für die KÜ ? auch generell ? in solchen Fällen einsetzt!
Liebe Grüße, Rebella
Gaby hat das hier vor nicht allzu langer Zeit auch geschrieben, daß Herr Sratmann das dementiert hat. Wie es genau war, lies bitte hier nach: http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 5&start=30 .
- Ich kann zu dem Thema noch eine Aussage von Prof. Kentenich zitieren (unser Gespräch mit Frau Dr. Ober vom 5.5.04), Auszug aus meinem Protokoll: ?Herr Prof. Kentenich sagt, im gemeinsamen Ausschuß könne man noch was zum Vorteil der Kinderwunschpatienten regeln. Frau Dr. Ober sieht das zunächst nicht so. Alles, was im Gesetz steht, lässt sich jetzt erstmal nicht ändern. Herr Prof. Kentenich sagt aber, z.B. hätten Frauen nach einer Fehlgeburt zur Zeit keinen Anspruch auf weitere Versuche. Das würde nicht so genau im Gesetz stehen und da könne man noch was machen.?
Schön, daß Du Dich für die KÜ ? auch generell ? in solchen Fällen einsetzt!
Liebe Grüße, Rebella