Zypries kündigt neues Gesetz auf dem 65. Deutschen Juristentag an
Berlin/Bonn - Der Präsident des Deutschen Juristentages, Paul Kirchhof, hat die gesetzlichen Vorschriften in Deutschland als zu umfangreich kritisiert. Der Bürger fühle sich "bedrängt und erdrückt von der Fülle des Rechts", sagte Kirchhof anlässlich des 65. Deutschen Juristentages in Bonn. Wenn das Recht inflationäre Ausmaße annehme, verliere es an Wert. Als Beispiel nannte Kirchhof die sozialstaatlichen Regelungen, von denen es so viele und teilweise widersprüchliche gebe, dass sich der Bürger kaum noch zurechtfinde.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plädierte in ihrer Begrüßungsrede dafür, dass geschiedene Ehepartner, die keine Kinder betreuen, künftig deutlich weniger Unterhalt bekommen sollen als bisher. Im Gegenzug sollen Unterhaltsansprüche von Kindern gestärkt werden. Die Ministerin kündigte in dieser Sache eine entsprechende Reform noch für diese Legislaturperiode an. Ziel sei "die Förderung des Kindeswohls und die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung", sagte Zypries. Nach den Worten der Politikerin gilt es, die "erschreckende Zahl" von mehr als einer Million sozialhilfebedürftiger Kinder - gut ein Drittel der Sozialhilfeempfänger - zu reduzieren. Kindesunterhalt solle deshalb künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben. Derzeit konkurrieren die Ansprüche der Abkömmlinge mit denen der geschiedenen und aktuellen Ehegatten. Den zweiten Rang bei der Abfolge der Ansprüche sollten sich diejenigen Partner teilen, die für die Kinderbetreuung zuständig seien - unabhängig davon, ob sie verheiratet gewesen seien oder nicht.
Gleichwohl verlangte Kirchhof grundlegende Reformen des Generationenvertrags, des Arbeitsrechts und des Steuerrechts. Die dramatische Kinderarmut in Deutschland erfordere es, die gesamte Rechtsordnung, vor allem aber in den Bereichen Arbeitsrecht, soziale Sicherung sowie Leistungs- und Steuerrecht "wieder zukunftsoffen zu gestalten", um die Bereitschaft zum Kind zu stützen und zu fördern. Zudem kritisierte der ehemalige Bundesverfassungsrichter, das föderalistisch organisierte Gesetzessystem sei derart verschränkt, dass der Bürger kaum noch erkennen könne, ob im konkreten Fall Bund, Länder oder Gemeinden verantwortlich seien. Um sich bei Wahlen entscheiden zu können, müsse für den Bürger erkennbar sein, wer eine Entscheidung getroffen habe. "Es geht also um Klarstellung der Verantwortlichkeiten", so Kirchhof.
Beim Juristentag diskutieren bis zum Freitag etwa 2600 Wissenschaftler, Praktiker und Politiker über Justiz und Rechtspolitik. Zu den Themen gehören die jüngsten Vorschläge zur Liberalisierung des Rechtsberatungsgesetzes, die geplante Reform des Strafverfahrens und der Föderalismus, nicht aber das Unterhaltsrecht. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer hat sich vor der Fachtagung gegen einen weiteren Abbau des Kündigungsschutzes gewandt. Auch darüber beraten die Juristen. Ring
Artikel erschienen am Mi, 22. September 2004, Die Welt
Hallo zusammen,
ich kann mich irren, aber ging es seinerzeit (Brandt-Regierung, Abschaffung des "Schuld-Prinzips" bei Trennung und Scheidung) nicht darum den vordem ehelichen Lebensstandard auch nach der Scheidung/in der Trennung für den geringverdienenden oder nicht berufstätigen Partner dem ehelichen finanziellen Zustand anzugleichen? Die Bemessensgrundlage ist das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen - das ist eine individuell erwirtschaftete Summe.
Sollen nun gemeinsam "reich" gewordene Menschen, die sich scheiden lassen wollen und getrennt leben, sowas wie Transferleistungen an scheidungswillige Kinderreiche zahlen - oder wie ist das zu verstehen?
Es ist doch auch bisher schon so, daß im Falle des dauernden Getrenntlebens der Partner mit dem Kind, daß zu versorgen ist, finanziell besser da steht, als jemand ohne Kind.
Wieso sollte das noch weiter verändert werden? Sinn würde doch hier eine Erhöhung des "Kinderunterhalts" machen, aber keine Reduzierung des "Partnerunterhalts"....und bei beiden Leistungen geht es doch meist um den selben Topf, aus dem sie kommen, nämlich das Einkommen des mehrverdienenden Partners.
Warum mischt sich der Staat also in finanzielle Leistungen ein, die auch getrennt lebende Partner durchaus selbst regeln könnten???
Warum wird eine Frau, die z.B. multiple FGs hatte, nicht im Berufsleben gestanden hat (wegen KiWu-Behandlung und daraus resultierenden Belastungen) für den Fall daß ihre Ehe scheitert, dann auch nochmals für ihre Kinderlosigkeit bestraft?
Der Sinn einer solchen Veränderung erschließt sich mir nicht. Euch?
Vom "Gleichheitsgrundsatz" im GG mal ganz zu schweigen...
Wann streicht man eigentlich die Hinterbliebenen Rente bei kinderlosen Menschen -wäre doch nur konsequent...



Mit dem Pflegebeitrag hat es angefangen....und hört noch lange nicht auf.
Wie lange wollen wir da zusehen und uns dieser "Pseudo-Kinderschutz Aktion" anschließen?
Ich komme immer mehr zu der Ansicht, daß staatliche Familienförderung sich ausschließlich auf die Schaffung der wünschenswerten Rahmenbedingungen konzentrieren sollte, denn trotz aller vorgeblicher Förderung für Kinder und Familien: die Geburtenrate ist rückläufig....ergo: die zu grunde gelegten Förderparameter sind zweifelsfrei ineffektiv.
LG Ovaria