Kostenübernahme für Frau über 40!!
Kostenübernahme für Frau über 40!!
Ärzte Zeitung, 30.09.2004
Krankenkasse muß IvF-Kosten mittragen
STUTTGART (ddp). Krankenkassen müssen auch bei Frauen über 40 Jahren Kosten für eine In-vitro-Fertilisation (IvF) erstatten. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor.
Nach Angaben des Gerichts hatte sich die Frau drei Monate nach ihrem 40. Geburtstag einer In-vitro-Fertilisation unterzogen. Die Behandlung kostete knapp 5500 Euro. Die Kasse lehnte die Erstattung ihres Anteils an den Kosten wegen nicht hinreichender Erfolgsaussichten ab.
Die Richter stellten in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil fest, daß die organisch bedingte Sterilität eine Krankheit sei und folglich eine Leistungspflicht der Kasse bestehe.
Az.: 17 K 2917/04
Krankenkasse muß IvF-Kosten mittragen
STUTTGART (ddp). Krankenkassen müssen auch bei Frauen über 40 Jahren Kosten für eine In-vitro-Fertilisation (IvF) erstatten. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor.
Nach Angaben des Gerichts hatte sich die Frau drei Monate nach ihrem 40. Geburtstag einer In-vitro-Fertilisation unterzogen. Die Behandlung kostete knapp 5500 Euro. Die Kasse lehnte die Erstattung ihres Anteils an den Kosten wegen nicht hinreichender Erfolgsaussichten ab.
Die Richter stellten in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil fest, daß die organisch bedingte Sterilität eine Krankheit sei und folglich eine Leistungspflicht der Kasse bestehe.
Az.: 17 K 2917/04
Liebe Grüße von Anja
Danke für die Beachtung
Hi Rebella,
hier ist der Link
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... 08.asp?cat
Ich habe bereits eine Kopie des Urteils in Stuttgart angefordert. Hoffe ich bekomme sie auch........die können wir nämlich sehr gut für unsere Klage gebrauchen. Sobald ich den Text habe, setz ich ihn hier rein.
hier ist der Link
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... 08.asp?cat
Ich habe bereits eine Kopie des Urteils in Stuttgart angefordert. Hoffe ich bekomme sie auch........die können wir nämlich sehr gut für unsere Klage gebrauchen. Sobald ich den Text habe, setz ich ihn hier rein.
liebe Grüße
Bea
<a href="http://lilypie.com"><img src="http://lilypie.com/baby3/020605/1/7/0/+0" alt="Lilypie Baby Days" border="0" /></a>
Nov. ´02 Kryo negativ
1.+2. ICSI negativ
3.+4. ICSI FG
2 Kryo negativ
5.ICSI Einnistung aber HCG rückläufig
Somit Ende vom Kiwu!!
Bea
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Nov. ´02 Kryo negativ
1.+2. ICSI negativ
3.+4. ICSI FG
2 Kryo negativ

5.ICSI Einnistung aber HCG rückläufig
Somit Ende vom Kiwu!!
Prima Nachricht!
Boah, das ist ja toll!
Aber damit sind die Richter gegen das Gesetz, oder wie?!
Ich habe neue Hoffnung. Welche KK ist denn das gewesen? Ich hoffe die AOK!
Tschüß,
Ruxi
Aber damit sind die Richter gegen das Gesetz, oder wie?!
Ich habe neue Hoffnung. Welche KK ist denn das gewesen? Ich hoffe die AOK!
Tschüß,
Ruxi
Hallo an alle!
Ich habe folgenden Link gefunden, wo etwas ausführlicher über dieses Urteil berichtet wird. Ist offensichtlich ein Fall aus dem letzten Jahr, aber immerhin heißt es in der Begründung: "Die Entscheidung von Ehegatten für ein gemeinsames Kind dürfe von Gerichten nicht auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Daher seien alle einigermaßen realistischen Versuche, ein Kind zu bekommen, hinzunehmen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges nur bei fünf Prozent liege."
und: Der Verwaltungsgerichtshof wird nun auf Antrag der Krankenkasse zu entscheiden haben, ob gegen das Urteil eine Berufung zulässig ist.
www.barmenia-mediline.de/barmenia/wrap. ... tsnews.jsp
Immerhin: Ein kleiner Lichtblick - wenn gegen das Urteil keine Berufung eingelegt werden darf, wäre es ganz toll!
Gruß, Angie
Ich habe folgenden Link gefunden, wo etwas ausführlicher über dieses Urteil berichtet wird. Ist offensichtlich ein Fall aus dem letzten Jahr, aber immerhin heißt es in der Begründung: "Die Entscheidung von Ehegatten für ein gemeinsames Kind dürfe von Gerichten nicht auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Daher seien alle einigermaßen realistischen Versuche, ein Kind zu bekommen, hinzunehmen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges nur bei fünf Prozent liege."
und: Der Verwaltungsgerichtshof wird nun auf Antrag der Krankenkasse zu entscheiden haben, ob gegen das Urteil eine Berufung zulässig ist.
www.barmenia-mediline.de/barmenia/wrap. ... tsnews.jsp
Immerhin: Ein kleiner Lichtblick - wenn gegen das Urteil keine Berufung eingelegt werden darf, wäre es ganz toll!
Gruß, Angie
Hallo Angie,
vielen Dank!
Ich kopier den Text mal rein, denn ich hab den Eindruck, dass auf dieser Seite die neuen Nachrichten die alten zum Verschwinden bringen und man sie eventuell in kurzer Zeit nicht mehr findet.
Gruß
Mondschaf
vielen Dank!
Ich kopier den Text mal rein, denn ich hab den Eindruck, dass auf dieser Seite die neuen Nachrichten die alten zum Verschwinden bringen und man sie eventuell in kurzer Zeit nicht mehr findet.
Hoffentlich kennt sie für die Berufung das DIR, da geht nämlichganz klar draus hervor, dass die Chancen für 39 und für 40jährige fast identisch sind. Damit habe ich im letzten Jahr auch bei der KK argumentiert. (erfolgreich)Erstattung für künstliche Befruchtung für Frauen über 40
30. September 2004, 10:52 Uhr
Erstattung für künstliche Befruchtung für Frauen über 40
Stuttgart (dpa) - Auch bei Frauen über 40 Jahren dürfen Krankenkassen die Kosten einer künstlichen Befruchtung wegen fehlender Erfolgsaussichten nicht grundsätzlich verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil entschieden (Az. 17 K 2917/04).
Eine 1963 geborene Frau hatte nach sieben Inseminationen (Einspritzen von Spermien in die Gebärmutter) im Herbst 2003 eine so genannte In-vitro-Fertilisation (Reagenzglasbefruchtung) durchführen lassen.
Ihre Beamtenkrankenkasse hatte die Kostenübernahme in Höhe von knapp 5500 Euro unter Hinweis auf fehlende Erfolgsaussichten bei Frauen über 40 Jahren abgelehnt. Zur Begründung bezog sie sich auf die Richtlinien des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen. Die Frau hatte eingewandt, sie habe erst vor drei Monaten das 40. Lebensjahr vollendet.
Das Verwaltungsgericht führte in seinem Urteil aus, die eheliche Sterilität stelle eine Krankheit dar, für deren Behandlungskosten die Krankenkasse aufkommen müsse. Die Entscheidung von Ehegatten für ein gemeinsames Kind dürfe von Gerichten nicht auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Daher seien alle einigermaßen realistischen Versuche, ein Kind zu bekommen, hinzunehmen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges nur bei fünf Prozent liege.
Die Richtlinien des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen besagten jedoch nur ganz vage, dass die Erfolgsaussichten nach dem 40. Lebensjahr abnehmen würden und sich mit zunehmendem Alter verschlechterten. Bei der 1963 geborenen Frau hätten die Erfolgsaussichten jedoch über fünf Prozent gelegen: Sie habe das 40. Lebensjahr gerade erst vollendet.
Auf Antrag der Krankenkasse entscheidet der Verwaltungsgerichtshof, ob gegen das Urteil eine Berufung zulässig ist.
© dpa
Gruß
Mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
Aber die neue Regelung ist nicht gerecht! Es gibt jüngere Frauen, die haben schlechtere Chancen und bekommen die Versuche genehmigt und ältere, die immer noch sehr gute Chancen haben, werden abgewiesen. Dann sollen die schlauen Herren gerechtere Methoden finden um zu entscheiden, wann Versuche noch genehmigt werden können und wann nicht. Am besten könnten dies wohl nur die Ärzte entscheiden und nicht die Bürohengste der KK.
Außerdem heißt es in dem Urteil: "Daher seien alle einigermaßen realistischen Versuche, ein Kind zu bekommen, hinzunehmen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges nur bei fünf Prozent liege."
Außerdem heißt es in dem Urteil: "Daher seien alle einigermaßen realistischen Versuche, ein Kind zu bekommen, hinzunehmen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges nur bei fünf Prozent liege."
liebe Grüße
Bea
<a href="http://lilypie.com"><img src="http://lilypie.com/baby3/020605/1/7/0/+0" alt="Lilypie Baby Days" border="0" /></a>
Nov. ´02 Kryo negativ
1.+2. ICSI negativ
3.+4. ICSI FG
2 Kryo negativ
5.ICSI Einnistung aber HCG rückläufig
Somit Ende vom Kiwu!!
Bea
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Nov. ´02 Kryo negativ
1.+2. ICSI negativ
3.+4. ICSI FG
2 Kryo negativ

5.ICSI Einnistung aber HCG rückläufig
Somit Ende vom Kiwu!!
An Rebella
Hallo Rebella,
Genau das ist das Problem. Die Frau hat die IVF im Herbst 2003 gemacht, dann war schon das neue Gesetz da. Und die Richter haben auch sehr gut geschrieben.
Mir ist gar nicht klar jetzt.
Tiger
Du hast auch sehr Recht!!! Aber wer und wem soll das erklären? Ja, das Gesetz war nie klar an diesem Punkt und nur die Ärzte können entscheiden.
Es gibt aber ein "Aber"...nähmlich die Ärzten entscheiden auch so wie es der KK passt, damit sie Sicherheit haben dass sie bezahlt sind. Sie sind Hand in Hand mit den KK, das ist das Problem.
Wenn sie unabhänglich entscheiden würden, dann würden viel mehr Fälle mit gutes Gutschein zur KK gehen und dann würde die Statistik auch anders sein.
Ich bin fest überzeugt es gibt viel mehr Frauen über 40 in Behandlung als in den Statistiken und mit bessere Chancen als gezeigt. Sie dürfen aber nicht erscheinen, damit sie das Gesetz und die KK unterstützen.
Und wenn das Problem an dem Mann liegt...ist es noch klarer. Sie sind unschuldig verurteilt und ohne Prüfung.
Tschüß,
Ruxi
Genau das ist das Problem. Die Frau hat die IVF im Herbst 2003 gemacht, dann war schon das neue Gesetz da. Und die Richter haben auch sehr gut geschrieben.
Mir ist gar nicht klar jetzt.
Tiger
Du hast auch sehr Recht!!! Aber wer und wem soll das erklären? Ja, das Gesetz war nie klar an diesem Punkt und nur die Ärzte können entscheiden.
Es gibt aber ein "Aber"...nähmlich die Ärzten entscheiden auch so wie es der KK passt, damit sie Sicherheit haben dass sie bezahlt sind. Sie sind Hand in Hand mit den KK, das ist das Problem.
Wenn sie unabhänglich entscheiden würden, dann würden viel mehr Fälle mit gutes Gutschein zur KK gehen und dann würde die Statistik auch anders sein.
Ich bin fest überzeugt es gibt viel mehr Frauen über 40 in Behandlung als in den Statistiken und mit bessere Chancen als gezeigt. Sie dürfen aber nicht erscheinen, damit sie das Gesetz und die KK unterstützen.
Und wenn das Problem an dem Mann liegt...ist es noch klarer. Sie sind unschuldig verurteilt und ohne Prüfung.
Tschüß,
Ruxi