Lieber Doc Peet,
DAS möchte ich nun doch gern genau wissen. Eine HI-Patientin bekam von einem Ihrer Kollegen die Auskunft, der Antrag bei der Ethikkommission für die Heterologe IVF wäre nun abgeschafft, weil man festgestellt hätte, die Ethik-Kommission hätte gar kein Recht darauf, diese Entscheidung zu fällen. Habe ich das so richtig verstanden?
Es wäre echt lieb, wenn Sie mir dazu mitteilen könnten, warum es zu dieser Entscheidung gekommen ist (gab es einen Gerichtsprozeß?), wie das genau begründet wurde und vor allen Dingen, ob diese Entscheidung auch für die Unverheirateten gilt und ob sie auch für andere Bundesländer gilt. Am liebsten wäre mir natürlich ein Link auf eine sichere Datenquelle.
Vielen Dank, Rebella
Antrag bei der Ethik-Kommission wirklich abgeschafft?
Moderator: Dr.Peet
Da kürzlich ein Mitarbeiter der Berliner Ärztekammer mitgeteilt hat, daß die sog. Ethikkommission gar keine Entscheidungsbefugnis in solch einer medizinischen Behandlung hat, sehen wir uns nicht mehr veranlaßt einen Antrag zu schreiben.
Dr.P.
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
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