Hallo!
Gestern hatte ich meine erste IUI. Stimuliert wurde vom 5-11. ZT mit Puregon
50 I.E. Am 12. ZT war der Follikel 18, 5 mm und die GMS 8,5 mm. Am 14. ZT sollte ich dann zur IUI kommen. Der FA sagte, dass der Eispung schon war. Nach der IUI bekam ich eine Spritze Predalon 5000 I.E. zur Unterstützung der 2. Zyklushälfte. Am 17. sowie am 19. ZT soll ich nochmal selbst spritzen. Am 26. ZT soll ich zum SS-Test kommen.
Zu meiner Frage: Da meine Basaltemperatur messe, wundert es mich, dass meine Temperatur so zögerlich nach oben geht. Ich dachte, dass das Predalon das Gelbkörperhormon unterstützt und somit die Temperatur "in die Höhe schießt".
Meine 2. Frage:
Direkt nach der IUI, also noch auf dem Gyn-Stuhl, hatte ich leicht bräunlichen
Ausfluss, zu Hause nur noch bräunlichen Schleim auf dem Toi.papier. Ist das normal?
Lieben Dank für die Antwort im Voraus!
Frage zu Predalon und IUI an Dr. und ALLE
Moderator: Dr.Peet
Lassen Sie am besten das gemesse, denken Sie auch mal an etwas anderes.
2.Bei der Ins wird oft ein wenig die Geb.mu.mund verletzt-- das macht dann diese Miniblutung. Es schadet nicht.
Dr.P.
2.Bei der Ins wird oft ein wenig die Geb.mu.mund verletzt-- das macht dann diese Miniblutung. Es schadet nicht.
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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