HUHU Ihr Lieben,
hier ein interessanter Link, der für viele von Euch den Gang zur Kasse einfacher machen wird
http://www.klein-putz.de/phpBB/viewtopi ... &forum=8&1
Liebe Grüße
Iris
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Schnellchen am 2002-01-24 22:53 ]</font>
ICSI bald im Leistungskatalog !!!
- KleineRübe
- Rang2
- Beiträge: 1619
- Registriert: 20 Jan 2002 01:00
-
- Rang5
- Beiträge: 12084
- Registriert: 11 Jul 2001 02:00
Hallo,
entschuldigt bitte, es liegt mir fern Eure Euphorie zu dämpfen, und sicherlich ist es richtig, was Ihr schreibt, aber:
WIE LANGE NOCH???
Ich komme gerade von einem Seminar u.a. über Neuerungen bzw. über Kürzungen der GKV´s bezüglich der neuen Gesundheitsreform und nach wie vor steht da die gesamte Pallette der künstlichen Befruchtung hart auf der Abschußliste. Dies ist leider eine Tatsache und ich denke, daß es im Moment leider so aussieht, daß dieses Thema (da leider sehr kostenaufwendig) ganz oben, an erster Stelle rangiert.
Alle, die also diverse Versuche bereits genehmigt bekommen habe, bzw. sich gerade im "Kostenübernahmekampf" befinden, sollten meiner Meinung nach wirklich keine Zeit verlieren und versuchen, ihre Versuche oder Ihren Kampf zeitlich zu forcieren.....
Sorry, ich bin ungern Überbringer von schlechten Nachrichten, aber so schaut es leider zur Zeit bei uns im Versicherungswesen aus....
Allen viel Glück und gedrückte Daumen.
Elena
entschuldigt bitte, es liegt mir fern Eure Euphorie zu dämpfen, und sicherlich ist es richtig, was Ihr schreibt, aber:
WIE LANGE NOCH???
Ich komme gerade von einem Seminar u.a. über Neuerungen bzw. über Kürzungen der GKV´s bezüglich der neuen Gesundheitsreform und nach wie vor steht da die gesamte Pallette der künstlichen Befruchtung hart auf der Abschußliste. Dies ist leider eine Tatsache und ich denke, daß es im Moment leider so aussieht, daß dieses Thema (da leider sehr kostenaufwendig) ganz oben, an erster Stelle rangiert.
Alle, die also diverse Versuche bereits genehmigt bekommen habe, bzw. sich gerade im "Kostenübernahmekampf" befinden, sollten meiner Meinung nach wirklich keine Zeit verlieren und versuchen, ihre Versuche oder Ihren Kampf zeitlich zu forcieren.....
Sorry, ich bin ungern Überbringer von schlechten Nachrichten, aber so schaut es leider zur Zeit bei uns im Versicherungswesen aus....
Allen viel Glück und gedrückte Daumen.
Elena
Hi Leute,
schon gelesen?
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 22.01.2002:
„ICSI wegen neuer Studienergebnisse doch in den Leistungskatalog
Berlin, 22. Januar 2002 – Die künstliche Befruchtung mittels Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) soll nun doch Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Das konstatierte trotz massiver Bedenken der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Ende vergangener Woche in Berlin. „Die aktuelle Studienlage zur ICSI lässt in Verbindung mit den Vorgaben des Bundessozialgerichtes (BSG) keine andere Entscheidung zu“, begründete Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender der KBV, die Entscheidung der Vertragsärzteorganisation.Hintergrund sind die Ergebnisse der so genannten Lübecker Studie: Sie hatte untersucht, ob Kinder, deren Mütter mit Hilfe von ICSI schwanger geworden waren, vermehrt Fehlbildungen aufweisen. Die Studie hatte gezeigt, dass Säuglinge nach einer mittels ICSI eingeleiteten Schwangerschaft rund 1,3fach häufiger fehlgebildet sind als nach einer so genannten natürlichen Schwangerschaft. Aufgrund der Vorgaben des Bundessozialgerichtes (BSG) vom vergangenen Jahr kann die Ärzteseite daher nicht ablehnen, im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen dafür zu stimmen, das Verfahren in den Leistungskatalog aufzunehmen. Das BSG hatte im Frühjahr des vergangenen Jahres entschieden, der Bundesausschuss müsse die ICSI in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen, es sei denn, es bestehe „eine ganz erhebliche Gefährdung“. Diese ist nach aktueller Studienlage jedoch nicht nachzuweisen.Bei der ICSI wird eine aus dem Ejakulat oder operativ aus Hoden oder Nebenhoden gewonnene Samenzelle direkt in die weibliche Eizelle injiziert. Reproduktionsmediziner wenden die Technik zum Beispiel an, wenn der männliche Partner zu wenig Samenzellen in seinem Ejakulat oder einen Verschluss der Samenwege hat. In rund 25 Prozent der Fälle kann mit dem Verfahren eine Schwangerschaft herbeigeführt werden. „Jeder, der in dieses Verfahren seine Hoffnung setzt, sollte sich unbedingt von seinem Arzt intensiv über mögliche Risiken aufklären lassen und erst danach seine Entscheidung wohl überlegt treffen“, erklärte Richter-Reichhelm.“
Na dann.
Liebe GrüßeLuca
schon gelesen?
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 22.01.2002:
„ICSI wegen neuer Studienergebnisse doch in den Leistungskatalog
Berlin, 22. Januar 2002 – Die künstliche Befruchtung mittels Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) soll nun doch Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Das konstatierte trotz massiver Bedenken der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Ende vergangener Woche in Berlin. „Die aktuelle Studienlage zur ICSI lässt in Verbindung mit den Vorgaben des Bundessozialgerichtes (BSG) keine andere Entscheidung zu“, begründete Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender der KBV, die Entscheidung der Vertragsärzteorganisation.Hintergrund sind die Ergebnisse der so genannten Lübecker Studie: Sie hatte untersucht, ob Kinder, deren Mütter mit Hilfe von ICSI schwanger geworden waren, vermehrt Fehlbildungen aufweisen. Die Studie hatte gezeigt, dass Säuglinge nach einer mittels ICSI eingeleiteten Schwangerschaft rund 1,3fach häufiger fehlgebildet sind als nach einer so genannten natürlichen Schwangerschaft. Aufgrund der Vorgaben des Bundessozialgerichtes (BSG) vom vergangenen Jahr kann die Ärzteseite daher nicht ablehnen, im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen dafür zu stimmen, das Verfahren in den Leistungskatalog aufzunehmen. Das BSG hatte im Frühjahr des vergangenen Jahres entschieden, der Bundesausschuss müsse die ICSI in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen, es sei denn, es bestehe „eine ganz erhebliche Gefährdung“. Diese ist nach aktueller Studienlage jedoch nicht nachzuweisen.Bei der ICSI wird eine aus dem Ejakulat oder operativ aus Hoden oder Nebenhoden gewonnene Samenzelle direkt in die weibliche Eizelle injiziert. Reproduktionsmediziner wenden die Technik zum Beispiel an, wenn der männliche Partner zu wenig Samenzellen in seinem Ejakulat oder einen Verschluss der Samenwege hat. In rund 25 Prozent der Fälle kann mit dem Verfahren eine Schwangerschaft herbeigeführt werden. „Jeder, der in dieses Verfahren seine Hoffnung setzt, sollte sich unbedingt von seinem Arzt intensiv über mögliche Risiken aufklären lassen und erst danach seine Entscheidung wohl überlegt treffen“, erklärte Richter-Reichhelm.“
Na dann.
Liebe GrüßeLuca