Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten einer Behandlung

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natti
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Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten einer Behandlung

Beitrag von natti »

Mir ist aufgefallen, daß einige immer wieder danach fragen, ob eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben ist, und andere das dann zum ersten Mal hören. Hier deshalb der Versuch, einheitliche Information für alle bereitzustellen:

Krankheitskosten, die NICHT anderweitig erstattet werden, können in der Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht werden. Zu diesen Kosten gehören neben den eigentlichen Behandlungskosten (also Medikamente bzw. Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten, REchnungen des Arztes für seine Tätigkeit, Rechnungen des Labors) vor allem auch sog. Nebenkosten, d.h. vor allem Telephonkosten (Anrufe beim Arzt), Übernachtungskosten (z.B. bei Immunisierung oder Auslandsbehandlung), Parkgebühren und Fahrtkosten (jede Fahrt zum Arzt, zur Apotheke, zum Blutabnehmen, zur Untersuchung). Möglicherweise kann man sogar Babysitter-Kosten für die Betreuung der bereits vorhandenen Kinder für die Zeit der Behandlung (z.B. während Punktion/Transfer) geltend machen. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.

Einen (bzw. zwei) Haken hat die Sache allerdings: Als außergewöhnliche Belastungen werden nur solche Kosten angerechnet, die einen bestimmten Prozentsatz (der abhängig ist von der Höhe des Einkommens) übersteigen. Wer also eine ICSI von der Kasse bezahlt bekommt und vor Ort wohnt, wird i.d.R. diesen Betrag nicht überschreiten - es sei denn, er hat noch andere Kosten für Krankheiten in diesem Jahr (Zahnarzt-Behandlungen, Heilpraktiker, Akkupunktur!). Wer dagegen zu jeder Untersuchung 100 km fahren muß, sollte es auf alle Fälle versuchen.

Der zweite HAken liegt darin, daß noch ungeklärt ist, ob auch unverheiratete Paare in den "Genuß" dieser Regelung (dann jeweils 1/2, oder genau aufgelistet) kommen.

Zum Sachverhalt der steuerlichen Absetzbarkeit von Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung gibt es keine umfassende höchstrichterliche Entscheidung. Es gibt eine Entscheidung, wonach die Befruchtung mit dem Sperma des Ehemannes absetzbar ist (BFH vom 18.06.1997, III R 84/96, BStBl. 1997 II S. 805 und BGH vom 17.12.1986, NJW 1986 S. 703). Wohl allerdings hat der BFH auch entschieden, daß die heterologe Insemination nicht absetzbar ist (BFH vom 18.5.1999, III R 46/97, abgedruckt in NJW 1999, 2767). Beide Urteile können eingesehen werden unter http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1997/XX970805.HTM bzw.
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1999/XX990761.HTM

Ich selbst habe schon von vielen gehört, daß die Kosten für ICSI, IVF, etc. problemlos (d.h. mit kurzer Erläuterung des Sachverhalts) anerkannt wurden.

Natti

PS: Dank an Andreas für wichtige Ergänzungen und Hinweise!
Zuletzt geändert von natti am 15 Dez 2002 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Ari
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Beitrag von Ari »

Dem Beitrag von Natti möchte ich eine kurze Erläuterung beifügen.
Auch ich habe unsere Einkommensteuererklärung schon gemacht und den Bescheid schon erhalten. Ich habe keinerlei Ersatz für Parkgebühren, Fahrtkosten, Apothekenzuzahlungen und Telefonaten bekommen, denn die Klausel besagt, daß diese Rechnungen insgesamt höher sein müssen, als 3% von den gesamten Bruttoeinkünften des gesamten Jahres.
Bei und waren das Beispielsweise nach Abzügen von Pauschalsätzen 48.000,.. und dann müßten die Rechnungen über 1.4oo,.. DM sein.
Da es aber nur etwas über 550.-DM waren- Kein Erfolg!
Also erst mal Alles zusammen rechnen, dann wißt Ihr im Vorraus schon, ob Ihr Geld erwarte könnt, oder nicht.
JBB
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Beitrag von JBB »

Für den Nachweis der Fahrtkosten habe ich mir eine Bescheinigung der Ki-Wu Praxis geholt, an welchen Tagen ich dort einen Termin hatte.

Meine Sachbearbeiterin meinte, dass für die Abrechnung der Fahrtkosten mit dem eigenen PKW die Dienstreisepauschale (0,30 Euro pro gefahrenen km) angesetzt werden kann. Gleichzeitig wurde ich darauf hingewiesen, dass nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel angesetzt werden können, falls keine Gehbehinderung o-ä. nachgewiesen werden könne.

Dafür habe ich jedoch keine Belege, da wir immer mit dem PKW gefahren sind. Reicht es nachzuweisen, was die Fahrten mit öff. gekostet hätten?

PS Ich liebe es, die Steuererklärung zu machen :evil:
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi JBB,

wegen der Art des Verkehrsmittels habe ich Dir im Kostenordner geantwortet.
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=7221

Versuche es doch dennoch einmal mit dem Ansetzen des Privat-PKW.

Notfalls reicht es sicher, die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel nachzuweisen (einfacher Internetausdruck).

Viele Grüße. Andreas
natti
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Beitrag von natti »

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