Es gibt nun eine "Arbeitsgruppe Fortpflanzungsmedizinge
Verfasst: 02 Dez 2004 23:23
Forschung ermöglichen, Grenzen erkennen - Festvortrag des Kongresspräsidenten beim 55. DGGG-Kongress in: ?Frauenarzt? 45 (11/2004)
Betrifft: Deutsches Embryonenschutzgesetz restriktive ?Dreier-Regel?
Univ. Prof. Dr. Klaus Diedrich kritisiert zu Recht das restriktive deutsche Embryonenschutzgesetz. Zu fordern ist ein für alle Staaten Europas akzeptables Gesetz, welches nicht von Extrempositionen dominiert ist!
Prof. Diedrich schreibt unter anderem:
........Embryonenschutzgesetz erzwingt suboptimale Behandlung
Für die Reproduktionsmedizin ist zu hoffen, dass in der derzeitigen, spätestens in der nächsten Legislaturperiode ein Fortpflanzungsmedizingesetz erarbeitet wird. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Embryonenschutzgesetzes muss dieses den rapiden Fortschritten in der Reproduktionsmedizin angepasst werden. Es kann nicht sein, dass Patientinnen in Deutschland im internationalen Vergleich suboptimal behandelt werden, nur weil ein nicht mehr zeitgemäßes, reformbedürftiges Gesetz dieses fordert.
Das Recht auf Gesundheit ? und das gilt auch für die Reproduktionsmedizin ? ist ein individuelles und soziales Menschenrecht. Dies hat die Weltgesundheitsorganisation bereits in ihrer Deklaration im Jahr 1948 formuliert. Dieses Recht auf Gesundheit bedeutet für den Arzt, den traditionellen therapeutischen Imperativ, d.h. die Pflicht zur Behandlung, nie aus den Augen zu verlieren trotz aller bürokratischer Hindernisse, die sich heute vor ihm auftürmen. Suboptimal zu behandeln bedeutet in seiner Konsequenz, Schaden zuzufügen. Wir aber sind, wie zu allen Zeiten, dem nihil nocere verpflichtet. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburthilfe hat deshalb eine Arbeitsgruppe Fortpflanzungsmedizingesetz eingesetzt, die hier in engem Kontakt mit dem Gesundheitsministerium steht und versucht, eine Dringlichkeitsnovelle zum Embryonenschutzgesetz zwecks Beseitigung der wichtigsten Mängel dieses Gesetzes in Angriff zu nehmen.
Univ. Prof. Dr. Klaus Diedrich
Betrifft: Deutsches Embryonenschutzgesetz restriktive ?Dreier-Regel?
Univ. Prof. Dr. Klaus Diedrich kritisiert zu Recht das restriktive deutsche Embryonenschutzgesetz. Zu fordern ist ein für alle Staaten Europas akzeptables Gesetz, welches nicht von Extrempositionen dominiert ist!
Prof. Diedrich schreibt unter anderem:
........Embryonenschutzgesetz erzwingt suboptimale Behandlung
Für die Reproduktionsmedizin ist zu hoffen, dass in der derzeitigen, spätestens in der nächsten Legislaturperiode ein Fortpflanzungsmedizingesetz erarbeitet wird. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Embryonenschutzgesetzes muss dieses den rapiden Fortschritten in der Reproduktionsmedizin angepasst werden. Es kann nicht sein, dass Patientinnen in Deutschland im internationalen Vergleich suboptimal behandelt werden, nur weil ein nicht mehr zeitgemäßes, reformbedürftiges Gesetz dieses fordert.
Das Recht auf Gesundheit ? und das gilt auch für die Reproduktionsmedizin ? ist ein individuelles und soziales Menschenrecht. Dies hat die Weltgesundheitsorganisation bereits in ihrer Deklaration im Jahr 1948 formuliert. Dieses Recht auf Gesundheit bedeutet für den Arzt, den traditionellen therapeutischen Imperativ, d.h. die Pflicht zur Behandlung, nie aus den Augen zu verlieren trotz aller bürokratischer Hindernisse, die sich heute vor ihm auftürmen. Suboptimal zu behandeln bedeutet in seiner Konsequenz, Schaden zuzufügen. Wir aber sind, wie zu allen Zeiten, dem nihil nocere verpflichtet. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburthilfe hat deshalb eine Arbeitsgruppe Fortpflanzungsmedizingesetz eingesetzt, die hier in engem Kontakt mit dem Gesundheitsministerium steht und versucht, eine Dringlichkeitsnovelle zum Embryonenschutzgesetz zwecks Beseitigung der wichtigsten Mängel dieses Gesetzes in Angriff zu nehmen.
Univ. Prof. Dr. Klaus Diedrich