Hallo
Ich habe einen Krankenschein, der bis zum Freitag ausgestellt worden ist. Da ich auch Sonnabends arbeiten muß, ist nun meine Frage, ob die Krankschreibung den Sonnabend mit beinhaltet oder nicht.
Gilt die Arbeitsunfähigkeit auch am Sonnabend
Moderator: Dr.Peet
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- Registriert: 11 Jul 2001 02:00
Hallo,
das kann ich bestätigen. Auf der Krankmeldung steht der erste und der letzte Tag der Krankheitszeit, unabhängig von den Wochentagen. Wenn Du am Sonnabend noch krank bist, reicht es wenn Du Deinem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid gibst (sofern kein Arzt erreichbar ist, d.h. Du brauchst am Wochenende nicht gleich den Notarzt rufen) und die Anschlußkrankmeldung dann unverzüglich nachlieferst. (Achtung, es darf kein Tag Lücke sein!).
Übrigens: Für arbeitsrechtliche Fragen gibt es jetzt einen eigenen Ordner, ich kenne mich auch mit arbeitsrechtlichen Fragen außerhalb des Mutterschutzgesetzes aus.
Liebe Grüsse
Bernie
das kann ich bestätigen. Auf der Krankmeldung steht der erste und der letzte Tag der Krankheitszeit, unabhängig von den Wochentagen. Wenn Du am Sonnabend noch krank bist, reicht es wenn Du Deinem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid gibst (sofern kein Arzt erreichbar ist, d.h. Du brauchst am Wochenende nicht gleich den Notarzt rufen) und die Anschlußkrankmeldung dann unverzüglich nachlieferst. (Achtung, es darf kein Tag Lücke sein!).
Übrigens: Für arbeitsrechtliche Fragen gibt es jetzt einen eigenen Ordner, ich kenne mich auch mit arbeitsrechtlichen Fragen außerhalb des Mutterschutzgesetzes aus.
Liebe Grüsse
Bernie